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Das jüdische Echo · 1931-01-30 · 5 (30.1.1931) · p. Seite 73

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
18 (1931)
Issue
5 (30.1.1931)
Date
1931-01-30
Page
Seite 73 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 5 Das Jüdische Echo 73 durchzuführen. — In Breslau ist von einem Kreis von Interessenten der Beschluß zur Schaffung einer Handelsbank Iwria e. G. m. b. H. angeominen worden. — In Chemnitz sind seit längerer Zeit Bemühungen im Gange, die hier bestehende Darlehensbank in eine Genossenschaftsbank umzuwandeln, damit der Aktionsradius des Institutes erheblich vergrößert werden kann. — In Zwickau soll auf Anregung einiger Gemeindevorstandsmitglieder die Umwandlung der bestehenden Darlehenskasse in eine Genossenschaftsbank vorgenommen werden. — In Mannheim werden Pläne zur Schaffung eines genossenschaftlichen Institutes mit dem Arbeitsradius Mannheim—Heidelberg—Weinheim erörtert. Der thüringische Gesetzgebungsausschuß nimmt das Schächtverbotsgesetz an Weimar, 21. Januar. (JTA.) Der Gesetzgebungsausschuß des Thüringischen Landtags nahm heute das Schächtverbotsgesetz in zweiter Lesung an. Dafür stimmten die Nationalsozialisten, der Landbund und die Vertreter der Wirtschaftspariei. Der Stimme enthielten sich die Deutsche Volkspartei, die Sozialdemokraten und die Kommunisten, so daß also gegen das Gesetz niemand stimmte. Nach der Sitzung wurde vom Fraktionsführer der Deutschen Wirtschaftspartei mitgeteilt, daß die Wirtschaftsparteiliche Fraktion die Stellungnahme ihres Vertreters im Gesetzgebungsausschuß nicht billige. Die Wirtschaftspartei sei in ihrer großen Mehrzahl aus wirtschaftlichen Gründen gegen die Annahme des Gesetzes. Dies sei auch von den Thüringischen Handelskammern als durchaus beachtlich anerkannt worden. Die Vertretung der jüdischen Frontsoldaten von einer Reichsgründungsfeier ferngehalten Berlin, 22. Januar. (JTA.) Die Kriegskameradschaft und der Stahlhelm veranstalteten am 18'. Januar in Kaiserslautern eine Reichsgründungsfeier. Am 13. Januar erhielt auch der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten durch die Kameradschaft eine Finladung zu dieser Feier. Am 17. Januar wurde die Einladung wieder zurückgezogen mit der Begründung, es hätten sich „unüberwindliche Schwierigkeiten“ ergeben. Gleichzeitig wurde der Presse die Zurücknahme der Einladung bekanntgegeben. Dieses Vorgehen gegenüber den jüdischen Fronlkriegern ist auf eine Forderung der Nationalsozialisten in Kaiserslautern zurückzuführen. Die Ortsgruppe Kaiserslautern des R. j. F. hat die folgende Erklärung veröffentlicht: „Als Bürger der Stadt, als Kameraden, die im Kriege mit der Waffe in der Hand ihre Pflicht erfüllt haben, und dem Andenken an die jüdischen Kameraden Kaiserslauterns, die im Weltkrieg gefallen sind, erklären wir, daß ein derartig unerhörtes Vorgehen unsere Ehre nicht berührt, und sich bei jedem anständigen Menschen von selbst richtet.“ Antisemitische Studentenexzesse in Heidelberg Heidelberg, 22. Januar. (JTA.) Die völkische Studentenschaft der Heidelberger Universität veranstaltete unter der Führung eines nationalsozialistischen Sladtralcs, des Zahnarztes Abendroth, lärmende Demonstrationen in der Universität und in deren Umgebung als Protest gegen die Auflösung des Studentenausschusses, die wegen Nichtbefolgung der Anordnungen des Rektors erfolgt war. Vor der Universität wurden Schutzleute mit Stöcken geschlagen. Die Polizei machte von Gummiknüppeln Gebrauch und räumte den Universitälsplatz. In der Universität seihst wurden jüdisch aussehende und sozialistische Studenten von nationalsozialistischen Studenten überfallen, verprügelt und hinausgeworlen. Dabei gingen mehrere Fensterscheiben des Gebäudes in Trümmer. Nunmehr drang die Polizei auch in die Universität ein und schaffte mit dem Gummiknüppel Ordnung. Bis in die späten Nachtstunden hinein mußte die Polizei immer wieder Vorgehen, um die Umgebung der Universität von Demonstranten zu säubern. 400 000 Juden in der Tschechoslowakei Prag, 13. Januar. (JTA.) Nach den bisher durch das Statistische Staatsamt veröffentlichten Gesamtresultaten über die Volkszählung vom Dezember 1930 lassen sich bereits mit Sicherheit Schätzungen über den zu erwartenden Zuwachs der jüdischen Bevölkerung in der CSR anstellen. Der gesamte Bevölkerungszuwachs für Böhmen, Mähren, Schlesien, die Slowakei und Karpathorußland wird mit etwa 1 000 000t Seelen für die neun Jahre von 1921^-1930 beziffert. Da die Juden im Jahre 192il 354 342 Seelen oder 2,6 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachten, würde der Zuwachs der jüdischen Bevölkerung auf dem ganzen Gebiete der Republik etwa 26 000 Seelen betragen. Der jüdische Anteil am allgemeinen Zuwachs wird jedoch dadurch vergrößert, daß die Juden der Slowakei und Karpathorußland eine stärkere Vermehrungsquote aufweisen, als in den historischen Ländern, die stellenweise sogar mit einem Überschuß der Todesfälle über die Geburten zu rechnen haben. Der Zuwachs der jüdischen Bevölkerung dürfte nach dieser Berechnung in der ganzen CSR 40 000 Seelen erreichen. Er beträgt unter Angleichung der Bevölkerungsproportion der Zählung von 1921 an die Zuwachsziffern von 1921—1930 in Böhmen, wo die Juden 1921 79 777 Seelen oder 1,2 Prozent der Gesamtbevölkerung bildeten, 5190 Seelen, in der Slowakei, wo es 1921 135 918 Juden (4,5 Prozent der Gesamtbevölkerung) gab, 12600 und in Karpathorußland (1921 93 341 Juden oder 15,4 Prozent) 18 480 Seelen, d. h. zusammen ohne Mähren, über das noch keine Ziffern vorliegen, 36 000, mit Mähren voraussichtlich 40 000 Seelen.— Dadurch würde sich die Zahl der Juden in der CSR auf etwa 400000 erhöhen. Die Katholiken Italiens und das neue jüdische Gemeindegesetz R o m , 25. Januar. (JTA.) „Osservatore Romano“, das offizielle Organ der katholischen Kirche, wendet sich in einem längeren Artikel gegen einzelne Bestimmungen des vor kurzem veröffentlichten jüdischen Gemeindegesetzes für Italien und insbesondere gegen die durch dieses Gesetz dem neu zu schaffenden Verband der jüdischen Gemeinden zugewiesenen Aufgaben. Welche Beweggründe, fragt „Osservatore Romano“, hatte die Regierung zur Schaffung eines Verbandes der einzelnen Gemeinden, die bisher ein autonomes Leben geführt haben? Das Blatt erklärt, mit dem Verbände werde in Italien eine „förmliche jüdisch-religiöse Körperschaft“ gebildet. Jedenfalls aber hätte der Verband nur rein administrative Funktionen haben dürfen. Indessen soll er laut Art. 36 des neuen Dekrets „sich an der allgemeinen, religiösen und sozialen Arbeit des Judentums beteiligen und einen Kontakt mit den jüdischen Gemeinden des Auslands aufrecht erhalten.“ Dies sind, erklärt das Organ des Vatikans, schon nicht bloße rechtliche Normen, das ist bereits ein Initialivprogramm. Es ist nicht einzusehen, zu welchem Zweck ein katholischer Staat derartige Bestimmungen erläßt.

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