Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 48 (29.11.1929)
- Date
- 1929-11-29
- Page
- Seite 712 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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712 Das Jüdische Echo Nr. 48 Absicht der Haifaer jungen Leute, nach Jerusalem zu kommen, berichtet Ruthenberg erklärte dann vor der Kommission, er habe Luke versprochen, Vorsorge zu treffen, .daß niemand aus Haifa kommen solle, anderseits habe er Luke ersucht, Vorkehrungen zu treffen, daß nicht große Mengen von Juden sich am Tisclia b’Aw vor der Klagemauer zum Protest versammeln, damit nicht eine Gegenaktion seitens der Araber kommt. Er riet Luke, nur britische Polizei zur Aufrechterhaltung der Ordnung an der Mauer zu verwenden. Am folgenden Tage, sei er, Ruthenberg, nach London abgereist, wo er mit Sir Chancellor zusammentraf und ihm gegenüber Klage führte, daß Luke seine Warnung nicht beachtete und sowohl eine jüdische Demonstration als auch eine arabische Gegendemonstration erlaubt hat. Am 11. Oktober, erzählte Ruthenberg weiter, hat mich als Vorsitzenden des Waad Leumi Herr Sacher von der Zionistischen Exekutive ersucht, meinen Einfluß bei den Rabbinern dahin geltend zu machen, daß das Schofarblasen nach Beendigung des Jom-Kippur-Gottesdienstes an der Klagemauer unterbleibe. Ich sprach dann darüber mit dem Oberkommissar, Sir John Chancellor, der mir riet, mit Herrn Luke darüber zu sprechen. Herr Luke erklärte mir gegenüber, er habe das Verbot des Schofarblasens darum ausgesprochen, weil die Moslemiten Protest dagegen eingelegt haben, daß während des Rosch-Haschanah-Gottesdienstes Scholar geblasen wurde. Ich warnte Luke und sagte ihm, keine Regierung habe das Recht, sich in das Ritual des jüdischen Gottesdienstes einzumischen, daß nicht allein Juden, sondern auch die christliche Welt durch ein solches Verbot verblüfft sein würde. Die Regierung könnte sich über dem Schofarblasen das Genick brechen. Ich sowohl wie Sacher haben festgestellt, daß die Regierung Drohungen gewichen sei. Luke war durch dieses Argument beeindruckt und sagte, er wolle die Sache mit Sir Chancellor besprechen. Wenn die Regierung glaubte, sagte Ruthenberg weiter, daß das Schofarblasen Anlaß zu Unruhen geben könnte, so hätte sie eher den Juden den Zugang zur Mauer versperren sollen, als die Betendem zum Abweichen von ihrem Ritual zu zwingen. Sir John Chancellor aber wollte ein solches Verbot nicht aussprechen. Der Regierungsanwalt Silley, der Ruthenberg ins Kreuzverhör nahm, wollte von ihm herausbekommen, daß Oberrabbiner Kook eine Abänderung des Status quo wünschte und beanspruchte darüber zu Rate gezogen zu werden, was auf dem moslemitisclien Wakf-Eigentum erlaubt sein soll oder nicht. Ruthenberg erwiderte: Kook betrachtet die Klagemauer als die heiligste Stätte des jüdischen Volkes. Als Oberrabbiner ist er berechtigt, zu fordern, über Angelegenheiten der Andachtsfreiheit und der guten Ordnung an der Mauer zu Rate gezogen zu werden. Seine einzige Hoffnung ist, mit Hilfe der Regierung eine der Würde entsprechende Lösung des Klagemauer-Problems zu erreichen. Er stimme mit Oberrabbiner Kook darin überein, daß das Pflaster vor der Mauer nicht zu einem Durchgang gemacht werden dürfe, daß nicht mitten in das jüdische Gebet hinein der Ruf des Muezzin erschallt, daß nicht arabische I. MÜNCHENER PLISSE-BRENNEREI FRANZ GRUBER, MÜNCHEN Holsaum, Knöpfe, Endeln Kanten.KostUmstickareien Burgstraße 16/3 Knopflöcher Telephon 22 9 75 Eseltreiber mit ihren Eseln während des Gottesdienstes an der Mauer vorbeiziehe'n und die jüdischen Andächtigen stören. Das Verbot des Schofarblasens ist demütigend für die frommen Juden und beleidigend auch für die die Gesetze nicht beobachtenden Juden. Rabbi Kook hat schließlich dem Verbot Geltung verschafft und so auf einen wesentlichen Teil des Gottesdienstes verzichtet, um Menschenleben zu schonen. Sir Walter Shaw fragte, ob Ruthenberg glaube, daß das Schofarblasen in jedem Falle hätte erlaubt werden müssen, auch wenn in früheren Jahren das Schofarblasen nicht geübt worden wäre. Ruthenberg erwiderte, das Schofarblasen war auch in früheren Jahren geübt worden, aber selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte man es diesmal erlauben müssen. Die Moslemiten suchten in der Aufrollung dieser Frage nur einen Vorwand, den jüdischen Gottesdienst zu stören. Einem solchem Drucke nachgeben bedeutet eine Verletzung der Würde der jüdischen Religion. Auf eine weitere Frage erklärte Ruthenberg, er bewundere die Unparteilichkeit und den Gerechtigkeitssinn Sir John Chancellors. Der Regierungsanwalt Preedy wies darauf hin, daß man versucht, aus der angeblichen Schwäche der Regierung in der Frage des Schofarblasens im Oktober Schlüsse zu ziehen, daß die Regierung auch im August Schwäche gezeigt hat. WennSie mich darnach fragen, erwiderte Ruthenberg, s o werde ich sicher antworten, daß die Regierung im August Schwäche gezeigt hat. Nochmalige Einvernehmung Lukes Nach Ruthenberg wurde noch einmal Luke vernommen. Auf die Frage des Anwalts der Araber, Stoker, ob er den Großmufti gebeten oder ihm befohlen habe, den Unfug des Lärmens des marokkanischen Orchesters im Garten in der Nähe der Klagemauer während der jüdischen Gebetstunden abzustellen. Luke erwiderte, er sei entrüstet gewesen, daß der Lärm fortdauerte, trotzdem ihm der Mufti das Versprechen gab, das Orchester zum Schweigen zu bringen. Er habe den Mufti gedrängt, im Sinne seines Versprechens zu handeln, wenn er auch eine taktvolle Form gewählt hat. Stoker legte ein Exemplar des „Doar Haymon“ vom 18. August vor, das einen farbigen Bericht über die jüdische Kundgebung an der Klagemaper am Tischa b’Aw und die Rede Prof. Klausners gegen „Angriffe auf unsere Mauer“ enthält. Sir Walter Shaw ersuchte den Anwalt der Zionistischen Exekutive, Sir Boyd Merriman, Exemplare der hebräischen Tageszeitungen „Haaretz“ und „Dawar“ herbeizuschaffen, in denen der „Doar Hayom“ als verantwortlich für die jüdischen Kundgebungen an der Klagemauer am Tischa b’Aw angegriffen wird. Jerusalem, 24. November. (JTA.) Auf Wunsch der arabischen Exekutive stimmte die Untersuchungskommission zu, daß Herr Luke, der zur Zeit der Unruhen als stellvertretender Oberkommissar fungierte, nochmals vernommen werde, um sich speziell über die Politik der Regierung gegenüber den Arabern zu äußern. Während der früheren Vernehmung Lukes war eine Rivalität zwischen dem Hauptanwalt der Araber, Herrn Stoker, und Auni Bey Abdul Hadi, einem der Sekretäre der arabischen Exekutive, deutlich zu beobachten. Stoker legte Gewicht darauf, selbst das Kreuzverhör zu führen, während Auni Bey Abdul Hadi sich vergebens vorzudrängen suchte. Diesmal führte Abdul Hadi selbst das Wort, während Stoker sich der Fragestellung enthielt. Die Ver-