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Das jüdische Echo · 1929-11-01 · 44 (1.11.1929) · p. Seite 653

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
44 (1.11.1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 653 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 44 Das Jüdische Echo 653 Krim —• das sind Symptome und Aussichten des pluralistischen Staates unserer unmittelbaren Zukunft, die mit der gröbsten Tyrannei, nämlich der der Uniformität der Sitten, Meinungen und der moralischen Reaklionsweise, endlich aufräumen werden. Der Staat ist eine freiwillige Vereinigung freier Menschen, dessen unmittelbare Aufgabe es ist, ihnen gewisse Rechte einzuräumen und es ihnen zu ermöglichen, an ihren Sitten feslzuhalten. Seine eigenen ethischen und kulturellen Ansprüche kann er und darf er nicht aufgeben. Wenn er es tut, dann heuchelt er. Aber wenn die allgemeinen Gerichtshöfe das moralische Empfinden eines Teiles seiner Bürger, mögen sie eine noch so kleine Minorität darstellen, verletzen, so muß er ihnen ihre eigenen Gerichtshöfe geben. Wenn der Staat seine dienende und kooperative Funktion vergißt und von seinem Bürger verlangt, ein Mörder zu sein, muß dieser dem Staat um seinetwillen und um seiner Mitmenschen willen den Gehorsam verweigern. Er muß, besonders wenn er Jude ist, das Kommen des pazifistisch pluralistischen Staats zu beschleunigen suchen und ihn unter Überwindung von Leiden und Widerständen überall in der Welt gebären helfen. Bemerkungen Der Fall Halsmann Zum zweitenmal haben die Geschworenen in Innsbruck über den jungen Halsmann den Stab gebrochen und die Richter ihn zu einer längeren Kerkerstrafe verurteilt. Und zum zweitenmal haben wir das schreckliche Empfinden, daß hier ein Justizirrtum vorliegt, dem ein junger Mensch zum Opfer fiel. Zwei Umstände sind Philipp Halsmann zum Verhängnis geworden: Seine Unschuld konnte, da jedweder Zeuge, der sie beweisen hätte können, fehlte, erst auf psychologischen Umwegen dargetan werden, die einzuschlagen die Geschworenen, primitive Tiroler Landleute, nicht willens und fähig waren; das andere Moment war seine Zugehörigkeit zum Judentum. Seit Jahr und Tag geht eine wüste Hetze gegen den „jüdischen Vatermörder“ durch einen Teil der österreichischen Presse, in den Straßen Innsbrucks prangen an den Litfaßsäulen antisemitische Plakate, auf Schritt und Tritt wird es dem Älpler, der über die Schuld Halsmanns zu entscheiden bestimmt ist, eingehämmert: dieser Jude, das ist ein Mörder! Gib ihm’s! Die Schuld konnte man nicht beweisen und die Unschuld auch nicht, darum ging man den Mittelweg, der in diesem Falle wohl alles eher als der goldene bezeichnet werden kann. Er heißt Totschlag, vier Jahre schweren Kerkers! Vier Innsbrucker Universitätsprofessoren, unter ihnen zwei Juristen, haben im Dezember des vorigen Jahres in einem offenen Schreiben vor einem Fehlurteil gewarnt und Halsmanns Unschuld als durch das Gerichtsverfahren erwiesen bezeichnet. Mutter und Schwester, Freunde und Bekannte, alle, die jemals nur mit Philipp Halsnlann in Berührung gekommen waren, bezeugten seine Unschuld. Ein Schulkollege, der gar nichts Gutes über ihn aussagen wollte, mußte allerdings zugeben: „Wenn er es gemacht hätte, hätte er es auch gestanden.“ Der Staatsanwalt sieht jedoch nur zwei belastende Momente: Philipp war seinem Vater, als das Unglück geschah, am nächsten — eine andere Person, die ihm vielleicht noch näher gestanden war, konnte die Polizei nicht ausfindig machen — ein bloßer Unfall anderseits scheint ihm, dem geübten Alpinisten, an jener Stelle unmöglich. Da aber selbst Philipp im ersten Moment, in seiner Überstürzung an diese Version geglaubt hatte, baut, der Staatsanwalt auf diesem einzigen Punkt seine schwere Anklage auf. Und der Geschworene? Der braucht noch weniger Beweise, um von der Schuld überzeugt zu werden. Es genügt, daß Philipp einem Hirtenjungen die Antwort auf einen Gruß schuldig geblieben war, um sein finsteres Wesen zu belegen; daß er mit Handbewegungen seine Reden begleitet, wird von einem anderen als Handgreiflichkeit gegen den Vater, mit dem er gesprochen hatte, ausgelegt. Es ist psychologisch überhaupt nicht zu begreifen, was Philipp Halsmann zu einem Vatermord hätte veranlassen können. Die Oedipuskomplexe, an die beim ersten Prozeß der Staatsanwalt sachte zu gemahnen wagte, wurden gleich vom Anfang an von niemanden, der auch nur einen oberflächlichen Einblick in das Leben der Familie Halsmann getan hatte, ernst genommen, sie wurden auch später nicht mehr erwähnt. Den Behauptungen, daß es zwischen Vater und Sohn des öfteren Streitigkeiten gegeben habe, standen die unzähligen Aussagen gegenüber, die von einem sehr guten Verhältnis, ja sogar von einer tiefen Liebe Philipps zu seinem Vater berichteten. Und dann: Philipp war wirtschaftlich ganz von seinem Vater abhängig. Seine Studien, an welchen ihm alles lag, konnte er nur dann zu Ende führen, wenn ihm sein Vater dazu die Mittel beisteuerte. Was konnte er für ein Interesse daran haben, sich selbst jener zu berauben? Ein Vatermord ist doch kein gewöhnlicher Mord, irgendein tieferliegendes Motiv muß ihm zugrunde liegen. Die Anklage wußte allerdings keines aufzuzeigen. Und darum glauben wir, daß in diesem Prozeß zwar bereits das zweite Urteil, aber noch immer nicht das letzte Wort gesprochen wurde. Das erste Urteil wurde durch das zweite gemildert, aber auch diesmal liegt ein Justizirrtum vor. h. 1. Sklareks Durch Kriegsgewinne und in der Inflation großgewordene Schieber, deren wüste Geschäftemacherei offenbar nur von ihren frechen Betrügereien übertrumpft werden konnte, stehen die Sklareks heute vor einem Verfahren, das man ihnen nicht rigoros genug wünschen kann. Gewiß, sie sind ihrer Abstammung nach Juden, aber wenn man sich fragt, worin ihre Beziehungen zum Judentum bestanden, wird man kaum irgendeine Antwort erhalten können; höchstens lassen sich an ihnen wieder einmal die Folgen der Entjudung aufzeigen. Es gibt freilich eine Assimilation auf höherer Ebene, eine kulturell bedingte Angleichung an die als vorbildlich empfundenen Typen der umgebenden Mehrheit: eine an sich moralisch einwandfreie Tendenz, wenngleich für den Charakter nicht ungefährlich, weil die wahren Eigenschaften verbiegend, die Seele verhüllend und deshalb oft Unglück und Tragik nach sich ziehend; hier aber liegt eine gänzlich andere Erscheinung zugrunde. Durch die Aufgabe der Bindungen an die engere Gemeinschaft verlieren primitive Menschen, die in eine neue Gemeinschaft höchstens zugelassen, niemals aber gleichberechtigt aufgenommen werden, allen inneren und äußeren Halt; die Folge ist, daß sie überall herumirrlichtern, Einfluß suchen, nicht durch Persönlichkeit, die sie nicht haben, sondern Der Ratskeller das Lokal jedes Einheimischen und Fremden. Neuer Pächter häns Fürst

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