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Das jüdische Echo · 1929-11-01 · 44 (1.11.1929) · p. Seite 652

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
44 (1.11.1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 652 (sequence 4)
Language
German
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652 Das Jüdische Echo Nr. 44 hoffe, auch Moses Levy fürchten und hoffen, wird er sich mir anschließen, wenn ich gezwungen oder freiwillig in den Kampf ziehe oder wird er sich ausschließen, mich im Stich lassen, sich nicht in eine Uniform stecken lassen, nicht ein Herdentier wie andere sein und sich nicht in Schiitzengräben slekken lassen? Was aber dann? Es ist eine recht betrübliche Tatsache, daß viele Juden, besonders in Amerika, selbst mehr oder weniger von dieser primitiven Empfindung infiziert sind. Von ihrer Seite aus ist das ein eindeutiger Rückzug oder bestenfalls eine abwehrende Geste. Ich wünschte, sie würden über diesen Gegenstand einmal konzentriert nachdenken. Ist es nicht so, wie John Stuart Mill schon längst dargelegt hat, daß die wahre Zivilisation eines Staates sich darin erweist, in welchem Umfange er reibungslos die größte und reichste Mannigfaltigkeit der Charaktere, Erfahrungen und kultureller Vielfalt ertragen kann? Woher kommt es nun aber, daß die Theorie der hundertprozentigen starren Uniformität in so eindringlicher und scharfer Formulierung wiederkehrt, daß die Juden selbst sich davor hüten, ihr nicht den Tribut wenigstens des Lippenbekenntnisses zu leisten? Weil der durchschnittliche Staatsbürger, sei er Lateiner oder Norde, unbewußt den Bürger als potentiellen Soldaten, Rekruten und Arbeit smasehine begreift. „Sie wissen nicht warum, sie arbeiten und sterben“, sang der Barde des viktorianischen Englands. Die Einschärfung dieser abstoßenden sittlichen und geistigen Erniedrigung als einer patriotischen und Bürgerpflicht ist der letzte raffinierte und abscheuliche Trick des kapitalistisch-nationalistischen Musterstaates. Während des Weltkrieges kamen sowohl amerikanische wie deutsche Juden zu mir und sagten: Wir verdienen hier unseren Lebensunterhalt, wir müssen uns fügen. Warum? Das konnten sie mir nicht sagen. Auf dem ganzen Erdenrund hat jeder das Recht, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, einen Hausstand zu gründen und Kinder zu zeugen. Das ist sein gutes Recht. Er arbeitet mit seinen Gefährten zu seiner Zeit und an seinem Platze; aus Bequemlichkeit und um der Sicherheit willen überträgt er einen Teil seiner Rechte den Vertretern seiner Gruppe. Aber nur einen Teil. Und innerhalb einer zivilisierten Gesellschaft muß er die Freiheit haben, diese Rechte zurückzufordern, wenn er der Ansicht ist, daß seine Beauftragten ihn schlecht vertreten. Dieses Zurückfordern der Rechte ist das, was Thoreau das Recht und die Pflicht zur „zivilen Gehorsamsverweigerung“ nennt. Nun ist die Gehorsamsverweigerung nicht nur eine gut amerikanische Theorie, sondern eine ebensolche Tatsache im amerikanischen Leben. Jeder Wähler unter den Negern praktiziert sie, jeder Amerikaner, der ein Getränk von mehr als X> % Alkoholgehalt zu sich nimmt, praktiziert sie ebenfalls. . Ich glaube, daß die amerikanischen Juden an diesem Schicksal der zivilen Gehorsamsverweigerung unschuldig sind; wie könnte man es sonst verstehen, daß sie sich mit so viel Abscheu dagegen sträuben, wenn ich ihnen rate, nicht etwa den Gerichtshöfen des Landes Gehorsam zu verweigern, sondern die Einrichtung von rabbinischcn Gerichtshöfen mit Erlaubnis der Regierung anzustreben, die in gewissen primitiven und wirtschaftlichen Fällen in Funktion treten sollen, wo die christlichen Gerichtshöfe unser Empfinden, unsere religiösen Traditionen und unsere ethischen Voraussetzungen verletzen? Sic wünschen nicht, die zivile Gehorsamsverweigerung zu praktizieren. Oder vielleicht doch, trotz allem? Sollte er so tief gesunken sein, daß er es erst tun würde, wenn eine anständige Majorität der Christen seine Aktion gutheiße, aber daß er, solange dies nicht der Fall ist, davor zittern würde, die Sprache darauf zu bringen? Fühlt er sich denn wirklich so glücklich in dieser affenartigen Imitierung, in diesem Leben, das er sogar in seinen intimsten Details der Mode und den Gewohnheiten der Amerikaner angepaßt hat, die ihm so entgegengesetzt sind? Wünscht er nichts anderes, ist er nichts anderes oder scheint es nur. daß er nichts anderes ist? Der Vorwurf, daß er nur Kaufmann aus zweiter Hand ist, ist trivial und töricht; der Vorwurf, daß er ganz und gar sein Leben aus zweiter Hand lebt, ist recht ernst. Ich kenne seine Befürchtungen und seine Unschlüssigkeit, und ich verstehe ihn recht gut. Er könnte jetzt wirklich beginnen, sie ad acta zu legen. Denn die Freiheit die ich ihm rate zu fordern und sich zu nehmen, ist nicht so revolutionär, wie er meint. Die heutige Welt ist in ihrer Reaktion der Zeit zwischen Waterloo und der Julirevolution von 1830 vergleichbar. Genau wie damals der legitimistische monarchistisch-christliche Staat, während er Triumphe zu feiern schien, zum Untergang verurteilt war, ist heute der politisch-nationalistische und zentralisierte Staat dem Untergang geweiht. Was die Zukunft betrifft, so gehen wir — trotz Mussolini, Horthy, Primo de Rivera und Konsorten — dem Staat der wirtschaftlichen Kooperation und des kulturellen „Pluralismus“ entgegen. Man frage nur unterrichtete Ökonomen und gebildete Politiker. Nur wenn es ein amerikanischer Universitätsprofessor ist, muß man ihm vorher versichern, daß man ihn nicht vor seinen Dekan, Präsidenten, Trust oder Pastor zitieren wird. Hat man sein Vertrauen gewonnen, so wird er es zugeben. Ich zweifle daran, daß ein solcher Staat das sein wird, was wir heute kommunistisch nennen. Ich glaube eher, daß er im Charakter ganz anders sein muß. Aber daß ein solcher vorherrschend pazifistischer Staat kulturell „pluralistisch“ sein wird, daran ist nicht zu zweifeln. Aber nun zurück zu meinem Gegenstand: Der Jude, dem es vor der Idee eines rabbinischen Gerichtshofes graut, glaubt, er sei liberal und fortschrittlich. Nichts von all dem. Er ist erschreckend reaktionär, er sehnt sich nach dem viktorianischen Liberalismus, der mehr als diskreditiert ist und ausgespielt hat wie irgendeine Doktrin in der langen Geschichte des politischen Denkens. Der rabbinische Gerichtshof für jüdische Angelegenheiten — wie die deutschen Gerichtshöfe im Elsaß und in der westlichen Tschechoslovakei oder die jiddischen Gerichtshöfe in der tMutoniiertß,

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