Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 35 (30.8.1929)
- Date
- 1929-08-30
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 35 Das .Jüdische Echo 525 auseinander, daß die Juden eigentlich nur der Platz vor der Mauer interessiert, und daß die Mauer selbst eine Stütze des Komplexes des Haram asti Sharif (Heiliger Bezirk der Araber) bildet. Das ganze Gebiet vor der Mauer gehört den Arabern. Der Oberkommissar berichtete dann über die Bauarbeiten, die in unmittelbarer Nähe der Mauer durch die Moslemiten aufgeführt werden, und gegen welche die Juden protestieren. Der Staatssekretär für die Kolonien hat beschlossen, nur solche Bauarbeiten zu verbieten, die den Status quo verletzen könnten, z. B. eines Gebäudes, in welchem rauschende Feste gefeiert werden. Von diesem Standpunkt aus wurde dem Groß-Mufti erlaubt, eine Wand aufzuführen, die die Frauen seines Hauses vor zudringlichen Blicken von außerhalb schützen soll. In Übereinstimmung mit dem Staatssekretär wurden ihm auch andere Bauarbeiten in der Nachbarschaft der Klagemauer gestattet, in der Annahme, daß diese Bauten das Recht der Juden auf Ausübung ihres Kultus an der Mauer nicht schmälern werden. Sir Chancellor erklärte, er habe sich bemüht, die im vergangenen Jahre von der Kommission ausgedrückte Hoffnung, daß es möglich sein wird, beide Parteien zu einer Übereinstimmung zu bringen, zu verwirklichen. Er war sich darüber klar, daß von einer Expropriierung des Platzes vor der Mauer keine Rede sein könne. Die Araber wachen darüber, daß keinerlei Erweiterung der Rechte der Juden an der Mauer stattfindet, und der Mufti behauptete, daß wenn die Araber die Juden irgendwelche Konzessionen gewähren sollten, die Juden sofort auf dem Platze eine Synagoge erbauen würden. Diese arabische Meinung, fügte Chancellor hinzu, ist zwar absurd, aber sie ist bezeichnend für die Stimmung unter den Arabern. Der Platz vor der Mauer dient den marokkanischen Arabern, die in der Nachbarschaft der Mauer wohnen, als Durchgangsstraße; dies stört die Juden oft in ihren Gebeten. Die Schwierigkeiten würden behoben sein, wenn die Araber zustimmen würden, den Platz an die Juden zu verkaufen, so daß es möglich sein würde, ihn zu umzäunen, damit die Juden in Ruhe und in gebotener Würde ihre Gebete verrichten könnten. Die jüdischen Führer in Palästina und auch Dr. Weizmann haben diesen Vorschlag sympathisch aufgenommen, sie haben auch schon eine gewisse Summe zur Leistung des Kaufpreises bereitgestellt. Er, Chancellor,, habe bereits dem Mufti den Kaufvorschlag unterbreitet. Seine Haltung aber ist eine negative, der Boden ist Vakuf (Kirchengut) und darf nicht verkauft werden. Der Oberkommissar machte dem Mufti den Vorschlag, daß die Juden den marokkanischen Arabern bessere Wohnungen, als sie jetzt haben, an einer anderen Stelle beschaffen, und daß der Platz vor der Mauer der Regierung zur Verfügung gestellt werde, die ihn dann ihrerseits den Juden überlassen würde. Der Mufti erwiderte, die Stimmung sei jetzt eine solche, daß auch nur die Bekanntgabe eines solchen Vorschlags eine tiefe religiöse Unzufriedenheit und sogar Unruhen hervorrufen würde. Der Oberkommissar hielt dafür, zu warten, bis günstigere Umstände eintreten. Er, Sir John Chancellor, habe den jüdischen Führern die Lage auseinandergesetzt und ihnen geraten, dafür zu sorgen, daß die Ruhe bewahrt und keine Anklagen und Zeitungsangriffe gegen die Araber gerichtet werden, bis sich die Atmosphäre beruhigt hat und eine Intervention Erfolg versprechen würde. So ist heute die Lage, fährt Chancellor fort, und es bleibt nichts anderes übrig, als die Schlußfolgerungen des „Weißbuches“ vom November 1923 gelten zu lassen. Gegenüber der moslemitischen Darlegung, daß die Juden niemals Bänke an der Klagemauer errichten durften, und daß es ihnen die britische Verwaltung selbst schon zweimal verboten hat, behaupten die Juden, daß die Errichtung von Bänken ihnen von altersher erlaubt sei; zur Bekräftigung ihrer Behauptung: legten sie 30 bis 40 Jahre alte Photographien vor. Der Groß- Mufti, dem die Photographien gezeigt wurden, bestritt ihre Echtheit und berief sich auf ein altes türkisches Verbot, Bänke vor der Mauer aufzustellen. Die Juden, insbesondere das Hauptrabbinat, haben der Aufforderung, ihrerseits Dokumente vorzulegen, bis heute nicht entsprochen; es scheint, daß kein einziges offizielles Dokument existiert, das den Juden die Benutzung von Bänken erlaubt. Der Mufti wollte nicht einmal erlauben, daß alte und gebrechliche Juden sich Sitzgelegenheiten schaffen. Auf die Frage von Prof. Rappard, ob beide Parteien den Status quo als gerechte Basis anerkennen, erwiderte Chancellor, daß jede der Parteien den Status quo anders interpretiert. Eine genaue Definition des Status quo ist darum notwendig, und jede Verzögerung derselben könne sich in gefährlicher Weise auswirken. Prof. Rappard und der Präsident der Kommission, Marquis Teodoli, sprachen ihre Zufriedenheit darüber aus, daß der Oberkommissar die Frage in Übereinstimmung mit den vorjährigen Vorschlägen der Kommission zu lösen sich bemüht hat. Die Behandlung der arabischen Petitionen Die Kommission wandte sich dann der Behandlung der arabischen Petitionen über die Klagemauer zu: der Petition der Allgemeinen Moslemitenkonferenz zur Verteidigung der Mauer vom 7. November 1928, dem Telegramm des moslemitischen Obersten Rates vom 7. November 1928, und dem Brief von Emir Chekib Arslan, Ishanel Djabri und, Riad el Soulh vom 11. Dezember 1928 an Aristide Briand als damaligen Vorsitzendendes Völkerbundrates. Die arabischen Petitionäre behaupten, daß die Mauer selbst arabisches Heiligtum und ein Teil der Moscheen Aksa und Omar ist; die Mauer wird in einem Satz im Koran erwähnt und ist somit Heiligtum. Die Juden haben keinerlei Rechte auf den Platz vor der Mauer, nicht einmal um dort zu beten oder sonst eine religiöse Zeremonie auszuführen, nicht einmal um dort die Stimme zu erheben. Durch ihre Ansprüche auf die Klagemauer verbergen die Juden die Absicht, später ihre Hand auf die moslemitischen Heiligtümer, vielleicht auch die Heiligtümer der anderen Religionen, zu legen. Dies sei auch der Zweck des mit Hilfe der Juden geschaffenen Expropriationsgesetzes. Es wird dagegen protestiert, daß ein Jude, Norman Bentwich, den Posten eines Oberstaatsanwalts und ersten juristischen Beraters der Regierung ausfüllt. Es wird gefordert, Bentwich durch eine neutrale Person zu ersetzen. In der Bemerkung der britischen Regierung zu diesen Petitionen heißt es, die Regierung stimme nicht mit der Behauptung überein, daß die Juden keinerlei Rechte an der Mauer haben. Das Expropiationsgesetz rühre noch aus der Zeit der türkischen Verwaltung her und bezwecke in keiner Weise die Wegnahme moslemitischer Stätten; eine solche Absicht widerspräche ja auch dem Mandate.