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Das jüdische Echo · 1929-08-23 · 34 (23.8.1929) · p. Seite 509

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
34 (23.8.1929)
Date
1929-08-23
Page
Seite 509 (sequence 18)
Language
German
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Nr. 34 Das Jüdische Echo 509 ein Satz eingefügt wurde, der die weitere und volle Demokratisierung der Agency erstrebt, daß die Neuwahl der nichlzionistischen Mitglieder zu jeder Sitzung des Councils vorgesehen wurde, daß in bezug auf die Wahl der Exekutive, auf die Stellung des Jüdischen Nationalfonds, die Festsetzung und Abänderung der Milgliederzahl des Councils (nur bei Zweidrittel-Majorität möglich) und schließlich in bezug auf die Änderung der Verfassung alle nur erdenklichen Vorsichtsmaßregeln getroffen werden konnten. Die zionistische Vertretung im Council der Jewish Agency setzt sich nach den Beschlüssen des Kongresses jeweils aus den Angehörigen des Aktions-Komitees und deren Ersatzmitgliedern zusammen — eine Regelung, die jedenfalls praktisch ist und dem Kongreß eine weitere Wahlhandlung erspart, wenn man auch manche Einwendung gegen sie anführen könnte. In der außerordentlich wichtigen Frage der Bindung der zionistischen Stimmen im Council hat man sich mit vollem Recht auf einen vermittelnden Vorschlag geeinigt, der einerseits dem Geiste der ganzen Agency- Verfassung dadurch gerecht wird, daß er im Normalfall die Abstimmung jedem Mitglied freistellt, anderseits doch auch für Sonderfälle die Möglichkeit gewährt, die zionistischen Stimmen einheitlich abzugeben. Die diesbezüglichen Bestimmungen lauten: „1. Der Kongreß ist berechtigt, jederzeit mit Zweidrittel-Majorität die zionistischen Mitglieder sowohl des Councils der Jewish Agency wie des Adminislrativ-Komitees in ihrer Abstimmung zu binden. Der Kongreß ist berechtigt, dieses Recht der Bindung sowohl auf die zionistische Vertretung iin Council wie auch auf die im Administrativ-Komitee zu übertragen, die dann ihrerseits die Bindung mit Zweidrittel-Majorität aussprechen können. Falls in Ausnahmefällen unvorhergesehene Umstände zu einer Aufhebung der Bindung zwingen sollten, können die zionistischen Vertretungen im Council wie im Administrativ-Komitee diese Aufhebung mit Zweidrittel-Majorität beschließen.“ Dazu wurde weiter als Grundsatz anerkannt, daß die zionistischen Delegierten im Agency-Council und im Administrativ-Komitee a priori gebunden sind und verpflichtet werden, einheitlich zu stimmen im Einklang mit jenen Beschlüssen der bisherigen Zionistenkongresse, welche die fundamentalen Fragen der Agency-Konstitution betreffen und in jenen Fragen, welche die Grundlagen des Zionismus und der Zionistischen Organisation berühren. Wenn ferner zehn Mitglieder der zionistischen Vertreterschaft im Council oder zwei Mitglieder des Administrativ-Komitees bezweifeln, ob der herangezogene Kongreßbeschluß ein fundamentaler ist, wird dies mit Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Delegierten entschieden. Schließlich wurde festgesetzt, daß zu allen Fragen, die sich auf Abänderung der Verfassung der erweiterten Jewish Agency beziehen, die zionistische Delegation an Beschlüsse des Kongresses gebunden ist, die mit Zweidrittel-Majorität angenommen werden müssen und als authentische Interpretation zur Kenntnis genommen, daß die Bindung der Abstimmung gleichzeitig auch den Zwang zur Abstimmung bedeutet. Nicht entschieden ist bisher durch die Verfassung der Modus der Exekulivbildung der erweiterten Jewish Agency. Auch auf der Tagung des Councils ist diese Frage noch unerledigt geblieben. Wie man hört, ist für die Zukunnft eine Exekutive aus acht. Mitgliedern vorgesehen, von denen vier Zionisten und vier Nichtzionisten sein sollen; bis zur nächsten Tagung des Administrafiv-Komitees führt die zionistische Exekutive die Geschäfte. Man sieht bereits jetzt schon, daß viele I7ragen, die sehr schwierig zu sein schienen, allein dadurch ganz unkompliziert werden, daß die erweiterte Agency nicht mehr nur Plan, nur Theorie, sondern Wirklichkeit ist — eine Wirklichkeit, die auch alle jene zur Revision ihrer Gedanken zwingt, welche bisher gegen den Plan der Erweiterung gekämpft haben und die, daran kann nach den Eindrücken der ersten Züricher Tagung des Councils kein Zweifel mehr sein, auch jene Gruppen — seien es nun zionistische oder nichtzionistische — zur loyalen Mitarbeit heranziehen wird, die heute noch glauben, sich fernhalten zu müssen. I. E. (Die Ergebnisse des Kongresses werden in weiteren Aufsätzen behandelt werden.) Pogrom in Litauen K o w n o , 4. August. Am 1. August begann in Slobodka, einer Vorstadt Kownos, ein Pogrom gegen die jüdische Bevölkerung, der seinen Höhepunkt in der Nacht vom 2. zum 3. August erreichte. Am 1. August, 11 Uhr abends, postierte sich eine große Gruppe Bewaffneter sogenannter Patisane (litauische Faszisten) im Zentrum des Ortes und forderte alle Vorübergehenden auf, sich zu legitimieren. Stellte es sich heraus, daß der Passant ein Jude war, wurde er fürchterlich mißhandelt, oft einer längeren Folter unterworfen. Einige Leute versuchten, die Polizei zu einem Einschreiten zu bewegen, die Polizisten aber beantworteten solche Aufforderungen mit Schimpf Worten und Schlägen und sahen im übrigen dem Wüten der Faszistenbande untätig zu. 65 Juden wurden in dieser Nacht von den Faszisten mißhandelt, eine größere Zahl von ihnen mußte in schwer verletztem Zustande in das Krankenhaus überführt werden. Unter den Verletzten befinden sich mehrere Zöglinge der weltberühmten Slobodkoer Jeschiwah. Der Kownoer Presse war es verboten worden, etwas über die Geschehnisse zu melden. Gleichzeitig wurden in einer zweiten Kownoer Vorstadt Schanz 40 jüdische Bürger von Faszisten und Polizisten schwer mißhandelt. Die Ortspolizei hieb auf jeden vorbeigehenden Juden ein. Die Polizisten erklärten, die Juden müssen gezüchtigt werden, weil sie eine kommunistische Demonstration vorbereitet hätten. Die Mißhandelten aber waren meist angesehene jüdische Bürger, zum Teil Greise, die nie irgendeine Beziehung zum Kommunismus gehabt haben. GENERALVERTRETUNG Joh-Häusler Thierschstr.i0-Tel:26482u.29699!

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