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Das jüdische Echo · 1929-08-16 · 33 (16.8.1929) · p. Seite 497

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
33 (16.8.1929)
Date
1929-08-16
Page
Seite 497 (sequence 18)
Language
German
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Nr. 33 Das Jüdische Echo 497 Diese Resolution wird nach längerer Diskussion, in der ihre geschäftsmäßige Behandlung bestritten wird und in die der Vorsitzende des Kongreßgerichts, Dr. Gronemann, eingreift, mit 158 gegen 12 Stimmen angenommen. Es entspinnt sich hierauf eine längere Debatte über den Modus für die Abstimmung über die Hauptresolution sowie die zweite Lesung. Nach Voten von Soloweit schik und Ingenieur Kaplanski (Poale Zion) beschließt das Präsidium, die Abstimmung über die Hauptresolution bis nach der zweiten Lesung zu verschieben. Mereminski beantragt, vor der Beschlußfassung über die Resolution die Frage der gebundenen Marschroute der zionistischen Delegierten zu entscheiden. Exekutivmitglied Rosenblüth stimmt diesem Antrag zu und Dr. Barth erklärt sich bereit, sofort im Namen der Organisationskommission über diese Frage zu berichten. Es wird jedoch beschlossen, die Sitzung nachts 2/4 Uhr abzubrechen. In der Sitzung vom Donnerstag beginnt Dr. Barth dem Kongreß den Bericht der Organisationskommission vorzulegen; nach kurzer Zeit wird dieser Bericht abgebrochen und zum Bericht der Immigrationskommission übergegangen. Auch diese Beratung muß bald wieder abgebrochen werden. Nachmittags 5 Uhr wird die Behandlung der Organisationsfragen wieder aufgenommen. Nach längerer Debatte wird ein Antrag angenommen, wonach die Exekutive beauftragt wird, Maßnahmen zu ergreifen, um die Beschlüsse des XV. Kongresses, betr. die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in allen Ländern, durchzufphren. Ein Antrag des Permanenzausschusses, wonach das Aktionskomitee mit den zionistischen Mitgliedern des Councils identisch ist, wird mit großem Mehr a n - genommen. Weiter wird der Antrag der Kommission angenommen, daß der Kongreß stets vor den Sitzungen des Councils und das Aktionskomitee vor denjenigen des Administrativkomitees der Agency tagen sollen. Hierauf referiert Dr. Barth über die Frage der Bindung der zionistischen Stimmen im Council. Diese Bindung drohe, streng durchgeführt, zum Gegenteil von dem, was man erstrebe, zu führen, nämlich zur Verewigung des Begriffes Nichtzionist, indem die Gegenseite zu einem gleichen Verhalten veranlaßt werde. Dagegen ist die Kommission der Ansicht, daß in lebenswichtigen zionistischen Fragen die zionistischen Vertreter geschlossen auftreten müssen, und zwar wenn es vom Kongreß mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird. Unter Stimmbindung versteht die Kommission die Stimmpflicht, so daß also eine Stimmenthaltung unzulässig wäre. Exekutivmitglied Rosenblüth gibt namens der Exekutive eine Erklärung über die Auffassung der Exekutive zur Frage der Stimmbindung. Darnach hat der Kongreß unzweifelhaft das Recht, die zionistischen Mitglieder in der Agency zu binden, dieses Recht sollte aber nur unter außergewöhnlichen Umständen ausgeübt werden dürfen. Eine bloße En-bloc- Abgabe der zionistischen Stimmen hält die Exekutive nur in Fällen für zulässig, in denen lebenswichtige zionistische Interessen auf dem Spiel stehen. Mereminski legt einen Antrag der Poale Zion vor, in dem als Grundsatz festgesetzt wird, daß die zionistische Vertretung in der Agency a priori gebunden und verpflichtet ist, einheitlich zu stimmen im Einklang mit jenen Beschlüssen der bisherigen Kongresse, die fundamentale Fragen der zionistischen Organisation betreffen. Der Antrag Mereminski wird mit 108 gegen 100 Stimmen angenommen. Da die Abstimmung aber angezweifelt wird, wird auf Antrag eines Revisionisten namentliche Abstimmung beschlossen. In der zu ihrer Vorbereitung angesetzten Pause einigen sich die Antragsteller, so daß der Antrag Mereminski einstimmig angenommen und hinzugefügt wird, daß, wenn bezweifelt wird, ob ein Kongreßbeschluß ein fundamentaler ist, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Delegierten darüber entschieden werden soll. Gleichzeitig nimmt der Kongreß auf Vorschlag von Motzkin die authentische Interpretation der Stimmbindung durch die Organisationskommission zur Kenntnis. Um 9/4 Uhr wird die Sitzung unterbrochen und um 11/4 Uhr wieder aufgenommeri. Vorgängig der weiteren Behandlung der Agencyresolulion der Organisationskommission werden die übrigen Anträge dieser Kommission (Territorialverbände, Wahlen, Schekel usw.) angenommen. Hierauf wird in zweiter Lesung die Verfassung der Agency mit 94 zu 21 Stimmen angenommen. Vor der Abstimmung über die Hauptresolution zur Agencyverfassung geben die verschiedenen Fraktionen Erklärungen ab. Auf eine Anfrage Grünbaums im Laufe der Debatte erwidert Präsident Dr. W e i z m a n n , er sehe in der Abstimmung einen Auftrag an die Exekutive, ihr Bestes zu tun, um diesen Artikel durchzusetzen. Sollte die Exekutive dazu nicht imstande sein, so Auch wenn sie vielleicht eine Marke noch nfdit kennen, kann sie doch Ihren Wünschen entsprechen. 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