Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 33 (16.8.1929)
- Date
- 1929-08-16
- Page
- Seite 496 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9072829-9103083-9176052--09702-9082611- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
496 Das Jüdische Echo Nr. 33 entwurf vorgelesen ist, referiert Dr. Halpern über die Abänderungsvorschläge der Kommission sowie über die Minderheitsanträge. Das Wort erhält nun Herr Rothenberg, der einen wesentlichen Anteil an den Unterhandlungen mit den amerikanischen Nichtzionisten genommen hat, als Sachverständiger; da seine Ausführungen vom Plenum des Kongresses als Beginn einer Diskussion betrachtet werden, sprechen zu Beginn der Nachtsitzung noch Stricker (Radikal) und Lichth ei in (Revisionist), die die Vorlage heftig bekämpfen, sowie Brod (Misraclii), der eine Verankerung der Befriedigung der religiösen Bedürfnisse in der Agencykonstitution verlangt. Dr. Halpern bemerkt hierzu, die Agency-Kommission werde dem Kongreß eine Resolution vorlegen, in der die Exekutive aufgefordert wird, dafür zu sorgen, daß in die Tätigkeit der Agency die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse eingeschlossen werde. Es folgt die Behandlung der Punkte, zu denen Kommissions- und Minderheitsanträge vorliegen. Ein Antrag der Hitachdutli, Poale Zion und der Radikalen, Absatz D von Artikel 3 dahin abzuändern, daß es heißen soll: „für alle Arbeiten und Unternehmungen, die von der Agency ausgeführt oder unterstützt werden, hat der Grundsatz der jüdischen Arbeit gewahrt zu bleiben,“ wird einstimmig angenommen. Ebenso wird der Antrag der Kommission zu Artikel 5, daß eine Änderung in der Zusammensetzung des Councils nur mit Zweidrittelmehrheit der gesamten Mitgliedschaft vorgenommen werden kann, ohne Widerspruch angenommen. Ein Antrag, wonach als leitendes Prinzip für die Councilwahlen der möglichst demokratische Charakter anerkannt werden soll, wird angenommen. Hingegen wird ein Amendement Dr. Goldmanns (Radikal) angenommen, das lautet: „Zu jeder ordentlichen Councilsitzung sollen sämtliche Mitglieder des Council neu gewählt werden. Der Artikel 7 wird in der abgeänderten Fassung der Kommission, die den für die erste Sitzung vorgesehenen Modus der Wahl der Exekutive als einen dauernden vorsieht, angenommen. Zu Artikel 10 liegt ein von Ussischkin und Blumenfeld eingebrachler und begründeter Antrag vor, wonach mit dem Gelde der Jewish Agency Aktien und Bons einer Gesellschaft gekauft werden können, die sich mit Agrarkrediten für den Erwerb von Inventar und dem Häuserbau beschäftigt. Dieser Antrag wird nach Gegenvoten von S u - p r a s k y und Farbstein, die für privaten Bodenkauf eintreten, mit 129 gegen 71 Stimmen angenommen. Zu Punkt 12 (Auflösung der Agency) wird auf Antrag der Kommission beschlossen, diesen Titel in „Auflösung der Vereinbarung“ abzuändern. Zur Frage der Auflösung liegen mehrere Anträge vor. I. a. ergreift auch Dr. W ei z mann das Wort und führt aus, er habe in der Sitzung der Exekutive Bedenken geäußert, das Wort zu dieser Frage zu ergreifen, damit nicht ein Teil des Kongresses in dieser Stimmung glaube, er oder die Exekutive wollten einen Druck auf den Kongreß ausüben. Es liege ihm fern, die Freiheit der Organisation und die Souveränität des Kongresses, die ihm wenigstens ebenso teuer sei wie manchem Redner und für deren Inhalt und Würde er mindestens so viel gearbeitet habe wie mancher der Anwesenden, anzugreifen. Er halte sich nicht für kompetent, im Namen des jüdischen Volkes einen Appell an den Kongreß zu richten, bitte aber zu bedenken, daß die Exekutive weniger frei sei als der Kongreß, weil sie von einem bedeutenden Organe des Kongresses den Auftrag erhalten hatte, Verhandlungen zu führen. Wenn man in Verhandlungen zu einem gemeinsamen Beschlüsse komme, so fühle man sich durch ihn gebunden. Die Exekutive hat dieselben Gründe, die hier angeführt wurden, mit allem Eifer verteidigt und ist mit manchen durchgedrungen und mit anderen nicht. Die Exekutive hat im Namen des A.C. Verhandlungen geführt, durch die sie sich gebunden fühlt und er rate daher dem Kongresse, die Verhandlungen zu ratifizieren. Endlich wird die dem Texte angegliederte Tabelle über die Zuteilung von Sitzen im Council der Jewish Agency mit kleinen, vom Mitglied der Exekutive Felix Rosenblüth vorgebrachten Änderungen angenommen. Berichterstatter Dr. Halpern begründet hierauf die Hauptresolution der Kommission, worin die Exekutive ermächtigt wird, im Namen der Zionistischen Organisation eine Vereinbarung auf der Grundlage des Verfassungsentwurfes zu treffen, vorausgesetzt, daß sie ihr Bestes versucht, um die Abänderungsbeschlüsse sicherzustellen sowie daß eine Majorität der zionistischen Mitglieder des Council dem endgültigen Wortlaut dieser Konstitution zustimmt. Ferner verliest er zwei weitere Resolutionen, eine, worin die Exekutive der erweiterten Agency ersucht wird, den Gebrauch der hebräischen Sprache im Geschäftsgang der Agency weitestgehend sicherzustellen, und eine zweite deklaratorische, wonach der Kongreß erklärt, daß er in der Erweiterung der Jewish Agency einen neuen Schritt auf dem Wege zur Schaffung einer nationalen jüdischen Heimstätte in Erez Jisrael sieht und die zionistische Exekutive auffordert, systematisch dafür zu wirken, daß die Basis der Agency verbreitert werde und diese zu einem organischen Ganzen werde, das den gesamten Willen des geeinigten jüdischen Volkes zum Ausdruck bringt. Diese zweite Resolution wird, da in der Debatte von Berl Locker (Poale Zion) behauptet wird, sie sei von der politischen Kommission, in deren Namen sie hier vorgebracht werde, noch nicht behandelt worden, an diese überwiesen. Einen Antrag der linken Gruppen, die Beratungen zu vertagen, lehnt das Präsidium nach kurzer Beratung ab, beschließt jedoch, die zweite Lesung auf Donnerstag zu verschieben. Berichterstatter Dr. Halpern legt im Zusammenhang mit der Konstitution eine Resolution vor, worin der Kongreß die Exekutive auffordert, dafür zu sorgen, daß in den Bereich der Tätigkeit der erweiterten Jewish Agency in Erez Jisrael die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse eingeschlossen wird. CONTINENTAL Schreibmaschinen das Fabrikat der Wanderer*Werke A.G. Hauptvertrieb für Südbayern: Joh.Winklhofer&Söhne München 50 Telephon 73844 :: Forstenrieder Str. 53 Reparaturen allerSysteme