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Das jüdische Echo · 1929-06-28 · 26 (28.6.1929) · p. Seite 412

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
26 (28.6.1929)
Date
1929-06-28
Page
Seite 412 (sequence 21)
Language
German
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412 Das Jüdische Echo Nr. 26 bewilligten Zertifikate haben bis zum 1. Oktober d. J. Gültigkeit, und sie stehen der Zionistischen Exekutive zur Verwendung nach eigenem Ermessen in Übereinstimmung mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Eine Erleichterung besteht auch darin1, daß seit 3. Juni eine Zusatzbestimmung zum Einwanderungsgesetz in Geltung ist, wonach Bräuten von Palästina-Einwohnern ebenso wie wirtschaftlich abhängigen Eltern die Einwanderung freisteht. Die Palästinaregierung will jüdische Arbeiter zu 35 Prozent beschäftigen Jerusalem, 18. Juni. (JTA.) Die hebräische Tageszeitung „Haarez“ teilt mit, daß die Palästinaregierung das Zugeständnis machte, bei öffentlichen Arbeiten, insbesondere bei den Arbeiten am Haifaer Hafenbau, jüdische Arbeiter Iris zu 35 Prozent der Gesamtarbeiterschaft zu' beschäftigen, ferner in den Steinbruchwerken, die für den Hafenbau arbeiten, eine jüdische und eine nichtjüdische Gruppe zu organisieren. Wie die JTA. erfährt, war schon während der Ende Mai und Anfang Juni in Berlin stattgefundenen vertraulichen A.C.-Tagung von dem obi- 'gen Zugeständnisse der Palästinaregierung die Rede gewesen. Die Forderung der Zionistischen Organisation ging dahin, daß 50 Prozent Juden bei öffentlichen Arbeiten beschäftigt weiden sollen. Die Palästinaregierung und die Schuld der Stadt Tei-Awiw Tel-Awiw, 20. Juni. (JTA.) In der letzten Sitzung des Stadtrates von Tel-Awiw wies das Ratsmitglied Zavarsky auf die Pressemitteilung hin, wonach die Palästinaregierung eine Summe von 30 000 Pfund, die ihr die Stadt Tel-Awiw schuldete, abgeschrieben hat. Zavarsky stellt demgegenüber fest, daß es sich bei dieser Summe um Zuschüsse der Palästinaregierung an die Stadt Tel-Awiw zur Erhaltung der Polizeimacht und zur Durchführung von öffentlichen Arbeiten handelt, und daß diese Summe von dem Stadtrat niemals als Schuld an die Regierung anerkannt worden war. Die Regierung handle nur folgerichtig, wenn sie nun diese Summe auf das nicht ^einzahlbare Subsidien-Konto überträgt. Jerusalem erhält einen botanischen Garten Neuyork, 23. Juni. (JTA.) Herr Solomon Lamport, der bekannte Förderer des jüdischen Unterrichtswesens, ein Bruder des in Neuyork verstorbenen und in Palästina bestatteten Philanthropen Nathan Lamport, hat dem Jüdischen Nationalfonds 45 000 Dollar zur Schaffung eines Botanischen Gartens auf dem Berge Scopus in Jerusalem zur Verfügung gestellt. 100 000-Dollar-Stiftung für die hebräische Universität Neuyork, 17. Juni. (JTA.) In Neuyork wurde eine Stiftung von 100 000 Dollar aus dem Nachlaß von Dr. Benedict Weißmann eingetragen1. Laut Testament soll dieses Kapital nach dem Tode der Verwandten von Dr. Weißmann, die als Nutznießer eingesetzt sind, als Stipendienfonds zugunsten unbemittelter Studierender an der künftigen medizinischen Fakultät errichtet werden. Polizei-Inspektor Duff nach Jenin versetzt Der Polizei-Inspektor Duff, der bei verschiedenen Gelegenheiten durch seine Haltung gegenüber der jüdischen Bevölkerung unliebsames Aufsehen erregt hat, ist von Jerusalem nach Jenin versetzt worden. (Ziko.) Feuilleton Mein Weg von Ost nach West Von Jehudo Epstein Wir veröffentlichen mit freundlicher Erlaubnis des Verlages J. Engelhorns Nachf., Stuttgart, nachstehende Bruchstücke aus dem soeben erschienenen interessanten Memoirenwerk des bekannten jüdischen Malers. Im Städtchen Sluzk, im Gouvernement Minsk, kam ich zur Welt. Ich kann weder mein Alter noch den Tag meiner Geburt mit Genauigkeit angeben. Mein Vater glaubte, daß ich im Jahre 1871 geboren wurde, die Mutter aber behauptete, ich wäre schon 1869 auf die Welt gekommen. Der Tag meiner Geburt war in unserer Familie bekannt, aber man kannte das Datum nur nach dem jüdischen Kalender. Weil ich mir niemals die Mühe gegeben habe, nachzurechnen, auf welchen Tag der siebzehnte Tamus fällt (was übrigens vergeblich wäre, weil das Jahr ja zweifelhaft blieb), so weiß ich es bis auf den heutigen Tag nicht. Für das Geburtsjahr nehme ich die Mitte zwischen mütterlicher und väterlicher Version an und sage, ich bin 1870 geboren. In dem Milieu, in dem ich aufwuchs, legten die Menschen auf die Kenntnis ihres Geburtstages kein Gewicht. Beinahe kein Jude, der innerhalb der damaligen Linie des „Ansässigkeits-Rayons“ geboren war, besaß ein staatliches Geburtsdokument, denn die Judenkinder immatrikulierte man nicht. Sie wurden ebensowenig gezählt oder vermerkt, wie etwa, um mit der Bibel zu sprechen, die Sandkörner am Ufer des Meeres, oder die Grashalme im Felde. Wie der Staat sich um die Geburten nicht kümmerte, so kümmerte er sich auch um die Todesfälle nicht. Diese eigenartige Sorglosigkeit dehnte sich, solange die Leibeigenschaft bestand, auch auf den Bauernstand aus. Geburten wie Todesfälle wurden nur alle fünfundzwanzig Jahre einmal registriert. Verstorbene galten bis zu einem solchen Revisionsjahre als lebend; die Existenz derer, die seit der Revision zur Welt gekommen waren, war amtlich nicht nachzuweisen. Ergab sich einmal der merkwürdige Fall, daß die Existenz eines Juden nicht genügte, um sein Dasein zu beweisen, und diese Tatsache mußte noch besonders durch ein Dokument bekräftigt werden, so ließ man sich von der Polizei die nötige Bescheinigung ausstellen, bei welcher Gelegenheit man nicht versäumen durfte, dem Beamten eine entsprechende „Nehmung“ zu verabreichen. Ohne „Nehmung“ war auf einem russischen Amte nichts zu erreichen. Schmierte man aber gehörig, so konnte man das Dokument so haben, wie man wollte und der Beamte kam in allem, was das Geboren- oder das Gestorbensein anbetraf, willig entgegen. Von markanten Gestalten unseres Städtchens blieb mir vorzüglich das Ehepaar Zeitlin in Erinnerung,

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