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Das jüdische Echo · 1929-06-14 · 24 (14.6.1929) · p. Seite 374

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
24 (14.6.1929)
Date
1929-06-14
Page
Seite 374 (sequence 6)
Language
German
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374 Das Jüdische Echo Nr. 24 General Motors Automobile LORIN/ER & CO Nymphenburger Stra8e128 / Telephon 61836 Chevrolet 6 Zylinder sein soll, die Probleme der jüdischen Frauen in allen Ländern zu behandeln und den Zusammenhalt der jüdischen Gemeinschaft zu fördern. Die Ziele des Wellverbandes wurden auch in einer Reihe von Resolutionen festgelegt, die die folgenden Angelegenheiten betreffen: 1. Die Frauen sollen für die Stärkung des Friedensideals wirken. 2. Religiöse und kulturelle jüdische Erziehung soll gefördert und die jüdischen Lehranstalten sollen gestützt werden. 3. Zur Mitarbeit an der Bewegung für die Erhaltung des jüdischen Sabbats sollen drei Mitglieder in den Weltverband der Schomre Schabbos in Berlin entsandt werden. 4. Die jüdischen Frauen treten für die Einführung der hebräischen Sprache im jüdischen Unterricht ein. 5. Der Weltverband und die ihm angeschlossenen Frauenbünde treten für die Einführung des Frauenwahlrechtes in den jüdischen Gemeinden ein. 6. Der Weltverband wird dahin wirken, daß ein orthodoxes Rabbinerkollegium geschaffen wird, dem die Regelung der Agunoth-Frage nach dem jüdischen Gesetz obliegen soll. 7. Die jüdischen Frauen arbeiten an dem Wiederaufbau Palästinas mit. 8. Die jüdischen Frauen der ganzen Welt protestieren gegen die Einführung des Numerus clausus für jüdische Studenten an den Universitäten gewisser Länder. 9. Der Frauen- und Mädchenschutz wird auf internationaler Grundlage angestrebt. 10. Der Weltverband jüdischer Frauen setzt eine Kommission zum Studium der jüdischen Bevölkerungspolitik ein. Zur Präsidentin des Weltverbandes jüdischer Frauen wurde die Präsidentin der Weltkonferenz, Frau Rebekkah Kohut (Amerika) gewählt. Vizepräsidentinnen sind Frau Bettina Brenner und Frau Paula Ollendorff (Deutschland), Frau Annita Müller- Cohen (Österreich), Frau Klaften (Polen), Frau Caroline Wysenbeck-Franken (Holland), Lady Herbert Samuel (England). Zur Sekretärin wurde Fr. Sternberger (Amerika), zur Schatzmeisterin Frau Abraham (Schweiz) gewählt. Außerdem wurde eine Exekutive gewählt, die sich aus folgenden Frauen zusammensetzt: Bettina Brenner (Deutschland), Eichholz (England), Zadoc-Kahn (Frankreich), Sarphaty (Belgien), Mints (Lettland), Thon (Palästina), Klotz (Polen), Mirjam Scheuer (Tschechoslowakei), Baracz (Ungarn), Reading (Australien). Die Verfassung der JewishÄgency Aufgebaut auf der Balfour-Deklaration und dem Palästina-Mandat Ein Interview mit Dr. Felix Rosenblüth Berlin, 5. Juni. (JTA.) Nach dem Abschluß der A.C.-Sitzung hatte der Vertreter der JTA Gelegenheit, Herrn Felix Rosenblüth, Mitglied der Exekutive, über den Verlauf und das Resulat der Sitzung zu befragen. Herr Rosenblüth erklärte, daß die Exekutive von dem Verlauf der Sitzung sehr befriedigt ist. Die Exekutive hat Gelegenheit gehabt, mit den Führern aller Gruppen der Bewegung, die die Repräsentanten im A.C. sind, alle Fragen der Verfassung der künftigen Jewish Agency gründlich durchzuberaten und ihnen Einblick zu gewähren in die schwebenden Verhandlungen. Daß der Öffentlichkeit bisher die Einzelheiten des Verfassungsentwurfs nicht mitgeteilt werden können, liegt nicht daran, daß es sich hier um irgendwelche Geheimnisse handelte, sondern es ist eine einfache Pflicht der Loyalität, ein Dokument, das eine Vereinbarung verschiedener Partner darstellen soll, erst dann zu veröffentlichen, wenn es von den Beteiligten approbiert worden ist. Alle bisher von unautorisierter Seite in der Presse gebrachten Meldungen sind ungenau. Die allgemeinen Grundzüge der Verfassung, fährt Herr Rosenblüth fort, sind der Öffentlichkeit ohnedies bekannt, da bereits auf den Kongressen und bei den vorhergehenden A.S.-Sitzungen davon die Rede war, insbesondere gelegentlich der Verhandlungen mit der Marshallgruppe. Nachdem die Zionistische Organisation sich mit der Marshallgruppe über die Prinzipien der künftigen Aufbauarbeit in Palästina geeinigt hat — das Marshallmemorandum und die Beschlüsse der letzten A.C.-Sitzung waren das letzte Stadium dieser Einigung —, besteht nun die Hauptaufgabe in der Formulierung der Urkunde, die als die Basis der ganzen künftigen Agencyarbeit dienen soll. Für diese Konstitution hat nun das A.C. einen Entwurf beschlossen, der von der Exekutive in mehrmonatlicher intensiver Arbeit vorbereitet worden war. Die Verhandlungen, die bei dieser Gelegenheit mit denjenigen nichtzionistischen Gruppen, die bereits ihre Bereitschaft zum Eintritt in die Jewish Agency erklärt haben, vor allem also der amerikanischen und englischen, geführt wurden, zeigten, daß eine weitgehende Übereinstimmung über diese Grundlagen herrscht, und nur wenige Punkte blieben noch für eine Diskussion offen. über die wesentlichen Grundzüge der Konstitution befragt, erklärte Herr Rosenblüth: Die Konstitution ist — ich möchte dies gegenüber abweichenden Darstellungen ausdrücklich erklären — aufgebaut auf der Balfour-Deklaration, der Hervorhebung der historischen Verbundenheit des jüdischen Volkes mit Palästina, und dem Palästina- Mandat, in dessen Artikel 4 ja auch die Bestimmungen über die Jewish Agency enthalten sind. In Balfour-Deklaration und Mandat wird auch das Ziel der jüdischen Palästinaarbeit klar gekennzeichnet. Die jüdische Aufbauarbeit beruht auf einer Reihe von grundlegenden Prinzipien, die vom Zionistenkongreß formuliert wurden und denen auch die Nichtzionisten zugestimmt haben, z. B. die Forderung der jüdischen Einwanderung, der jüdischen Arbeit, der hebräischen Sprache, des nationalen Bodenbesitzes und des Selbstbestimmungsrechtes der Siedler bei der Wahl der Siedlungsformen innerhalb der Grenzen wirtschaftlicher Betriebsführung. Alle diese Bestimmungen sind in dem Entwurf verankert. Nach dieser Zweckbestimmung der Jewish Agency folgen dann in der Konstitution die einzelnen Paragraphen, die die formellen Bestimmungen über die Tätigkeit der Agency und ihrer Organe enthalten. Voraussichtlich wird die Agency drei Organe haben, einen Council, der in seiner nichtzionistischen Hälfte die direkt von den Ländern gewählten jüdischen Vertreter umfaßt, und im allgemeinen einmal in zwei Jahren tagt, dann ein vierziggliedriges Administrative-Committee, das in der Zeit zwischen den Plenartagungen des Council zweimal jährlich Zusammentritt, und drittens die Exekutive. Präsident der Jewish Agency soll, entsprechend einem Kon-

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