Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 19 (10.5.1929)
- Date
- 1929-05-10
- Page
- Seite 295 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 19 Das Jüdische Echo 295 Erfreulicherweise sind' sowohl die katholischen wie die evangelischen Kirchenbehörden in dieser Hinsicht schon verdienstvoll vorgegangen. Die Liebe zur Gerechtigkeit sollte verhindern, daß im zwanzigsten Jahrhundert solche Anschuldigungen gegenüber den israelitischen Volksgenossen noch erhoben werden. * # # Am Schluß der Sitzung, als Dr. Buttmann nicht mehr anwesend war, nahm auch Dr. Wohlmuth das Wort. Meine Herren, so erklärte er, zu den Nationalsozialisten gewandt — mit dem Worte „Volksgenossen“ sollte man besonders vorsichtig sein, besonders wenn man Buttmann heißt. Es soll nämlich eine „gut deutsche“ Familie Butlmann geben, die hatte vor nicht allzulanger Zeit noch den wohlklingenden französischen Namen de Boumanne! (oder de Boument? Dr. Wohlmuth unterließ es, die Schreibweise anzugeben. D. Red.) In köstlicher Naivität frug der Nationalsozialist Grimm, ob das auf seinen Parteifreund Buttmann bezogen sei, worauf ihm das Haus mit einem schallenden Gelächter quittierte. * Ritualmordhetze In Memel „Gas-Ritualmord“ und „Ritualnotzucht“ Berlin, 30. April. (JTA.) Wie aus Kowno telegraphiert wird, hat der Memeler Staatsanwalt Tostädte gegen den jüdischen Kaufmann Schochar in Memel Anklage wegen Mordes erhoben. Diese Tatsache eröffnet eine neue Phase in einer Angelegenheit, die seit drei Wochen die Judenheit in Memel in großer Erregung hält. Am 6. April wurde das bei der Familie Schachar bedienstet gewesene Dienstmädchen in seiner Kammer tot aufgefunden. Der herbeigerufene Arzt stellte Gasvergiftung fest, wobei die Kriminalpolizei nach einer Untersuchung diese Feststellung für glaubwürdig befunden und die Leiche freigegeben hat, die auch beerdigt wurde. Wenige Tage später erstatteten die Verwandten des Dienstmädchens, von Antisemiten aufgehetzt, eine Strafanzeige wegen Ritualmordes. Der Staatsanwalt Tostädte beantragte hierauf eine Voruntersuchung, wobei sämtliciie Angehörige der betreffenden jüdischen Familie, darunter die siebenjährige Tochter, von dem Untersuchungsrichter „über die Ermordung des Dienstmädchens aus rituellen Gründen zum jüdischen Osterfest“ vernommen wurden. In Memeler Gesellschaftskreisen konnte man es nicht begreifen, wie ein so widersinniges Verfahren wegen Ritualmords durch Gas eingeleitet werden konnte. Man hoffte, daß die Voruntersuchung ein schnelles Ende nehmen und nicht in eine Anklageerhebung ausmünden würde. Die jetzige Anklageerhebung durch den Staatsanwalt Tostädte, dessen Verhalten scharf kritisiert wird, hat die Erregung in Memel gesteigert. Im „Berliner Tageblatt“ befaßt sich Rudolf Olden mit einem anderen Justizfall im Memel, der nur durch antisemitische Einstellung der Justizkreise zu erklären ist. Zwei junge jüdische Kaufleute in Memel wurden monatelang in Haft behalten und schließlich wegen Notzucht und Erpressung vor Gericht gestellt. Kronzeuge war einzig und allein ein christliches Mädchen, das, wie stadtbekannt, seit Jahren zahlreiche Freundschaften unterhielt; wie auch sonst viele Momente für die Unschuld der Angeklagten sprachen. Olden schreibt: „Man versteht die Verhaftung nicht, man versteht nicht die Anklage, man versteht nicht, warum die blinde Justiz ihre Wage so schief hält, Als die Beweisaufnahme seiner Sache nicht günstig ist, macht der Staatsanwalt einen Ausfall. Er beantragt, „den Polizeibetriebsassistenten Aschenutat darüber zu vernehmen, daß vor einiger Zeit zwölf Juden ein betrunkenes Christenmädchen vergewaltigt hätten.“ Ignaz und Alfred sind Juden, fährt Olden fort; Lydia eine Christin. Der Staatsanwalt versucht also, durch seine abenteuerliche Geschichte eine Ritualnotzucht zu konstruieren. Ein tolles Stück. Die Behauptung des Staatsanwalts geht dahin, daß der schreckliche Vorfall im besten Hotel Memels und vor kurzem erst geschehen ist. Man fragt sich, hat der Staatsanwalt, hat die Polizei geschlafen? Der Vorsitzende rief den Staatsanwalt nicht zur Ordnung. Die Verhandlung wurde vertagt. Olden weist darauf hin, daß den Deutschen in Memel nur die Verwaltung der Justiz geblieben ist. Im deutschen Interesse sei dringend zu wünschen, daß sie nicht zu übelsten Zwecken mißbraucht wird. Berlin, 5. Mai. (JTA.) Aus Memel neu eingetroffene Nachrichten besagen, daß zwar die jüdische Bevölkerung noch immer unter dem Druck der Ritualmordhetze gewisser Elemente steht, daß aber in die Justizkreise die Besinnung einzukehren beginnt. Die Kriminalpolizei hat der memelländischen Presse eine Mitteilung zugehen lassen, in der erklärt wird, daß die in Stadt und Land umherschwirrenden wilden Gerüchte über einen jüdischen Ritualmord an dem Dienstmädchen Martha Jakumeit in keiner Weise begründet seien, sondern daß die Jakumeit an den Folgen einer auf einen Unglücksfall zurückführenden Gasvergiftung gestorben sei. Die Staatsanwaltschaft hat die Ex- StoüwercK —* GOLD * SCHOKOLADE-PRALINEN-*"