Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 18 (3.5.1929)
- Date
- 1929-05-03
- Page
- Seite 279 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 18 Das Jüdische Echo 279 bung. Vom palästinensischen Gesichtspunkt aus ist die Zionistische Organisation im Grunde der Geldaufbringungsapparat, Keren Hajessod und Keren Kajemeth also, und wenn dieser Apparat das Budget aufbringt, arbeitet er gut, wenn nicht, so hat er eben versagt. Die Hechaluz-Organisationen stehen, von diesem palästinensischen Gesichtswinkel aus gesehen, gewissermaßen außerhalb der Zionistischen Organisation: das ist sozusagen vorweggenommenes Palästina. Es braucht nicht gesagt zu werden, wie gefährlich diese Anschauung ist, wie sehr die Palästinenser vergessen haben, daß auch sie einst Galuth-Zionisten waren, daß auch sie einst durch die Idee des Zionismus und die diese Idee repräsentierende, lebendige Zionistische Organisation unserer Sache gewonnen wurden und daß, wenn diese Organisation ihre Werbekraft verliert, wenn die Idee nicht mehr imstande ist, auch einer neuen Generation Lebensinhalt zu werden, dann unser Werk nicht gelingen kann, sogar wenn die Agency das Finanzproblem völlig zu lösen vermöchte. Hier zeigen sich die Nachteile Palästinas, das Leben in einem Milieu, in dem die Probleme des Tages so stark im Mittelpunkte des Interesses stehen, daß darüber der weite Ausblick für die Grundprinzipien unserer Arbeit leicht verloren geht. So sehr wir glauben, daß in den Fragen des Aufbaues die Stimme Palästinas ganz besonders gehört werden muß, so sehr scheint es uns, daß Palästina sich stärker als bisher auf die Bindungen besinnen muß, die es mit der Diaspora und vor allem mit der Zionistischen Organisation verbinden. Diese Wechselwirkung kann von höchstem Segen für beide Teile sein. Aus der jüdischen Welt West- und süddeutsche Bezirkstagung der jüdischen Wohlfahrtspflege Berlin, 21. April. (JTA.) Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden veranstaltete gemeinsam mit dem Landesverband für jüdische Wohlfahrtspflege in Hessen und Hessen-Nassau und der jüdischen Wohlfahrtspflege Frankfurt a. Main am Sonntag, dem 12. und Montag, dem 13. Mai 1929, in Frankfurt a. Main (Frankfurt- Lage, Eschersheimer Landstraße 27) eine West- und Süddeutsche Bezirkstagung der Jüdischen Wohlfahrtspflege mit dem Thema „Planwirtschaft in der Wohlfahrtsarbeit“. Am Sonntag, dem 12. Mai, nachmittags ab 2 Uhr, werden die Referate zu den Themen: „Planwirtschaft in der Mittelbeschaffung und Mittelverwendung“ und „Zur Planwirtschaft im Anstaltswesen und in der Erholungsfürsorge“ gehalten. Referenten: Justizrat Dr. Straus (München), Frieda Weinreich (Berlin), Direktor Dr. Rothschild (Dinslaken). —■ Abends halb 9 Uhr findet im Großen Saal der Frankfurt-Loge eine öffentliche Kundgebung statt. Redner: Dr. Baeck (Berlin), Bettina Brenner (Leipzig). Dr. Horovitz (Frankfurt a. M.), Dr. Straus (München). — Am Montag vormittag sind Arbeitsgemeinschaften vorgesehen, am Montag nachmittag Besichtigungen Frankfurter Anstalten. Das Zentrum gegen die antisemitische Hetze der Deutschnationalen Berlin, 17. April. (JTA.) Der Preußische Landtag setzte am Dienstag, dem 16. April, abends, die allgemeine Aussprache über den ersten Abschnitt zum Kultushaushalt und die geistliche Verwaltung zum Gegenstand hat, fort. Der Zentrumsabgeordnete Dr. Linneborn verteidigte das Konkordat und rügte die ablehnende Haltung der Sozialdemokraten und Demokraten bei der Bewilligung der Mittel für Kirchen. Wenn die Sozialdemokratie Mittel für die Synagogengemeinden bewilligt habe, so sei das Zentrum durchaus berechtigt, Unterstützungen für katholische Einrichtungen zu fordern. Übrigens, fuhr der Redner fort, will ich ausdrücklich bemerken, daß das Zentrum diese Ausgaben für die Synagogengemeinden bewilligen wird, wie es auch stets für die staatsbürgerlichen Rechte der Juden eingetreten ist. Zum Schluß wies der Redner die Versuche der Deutschnationalen, das Zentum für die Judenhetze in Anspruch zu nehmen, zurück. Die Düsseldorfer Strafkammer bestätigt das Gefängnisurteil gegen den Synagogenschänder Brasseier Düsseldorf, 27. April. (JTA.) Wie erinnerlich hat die Schändung der Synagoge in Düsseldorf im Februar dieses Jahres ihre Sühne vor dem erweiterten Schöffengericht gefunden, indem der Täter Friedrich Brasseier, Mitglied der nationalsozialistischen Arbeiterpartei, zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. Gegen dieses Urteil ist von Seiten des Angeklagten Berufung eingelegt worden. Die Große Strafkammer in Düsseldorf, die sich am 23. April abermals mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen hatte, hat die Berufung verworfen und das Urteil der Vorinstanz im. ganzen Umfang bestätigt. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Rose, aus. daß bei der Strafbemessung die Roheit und Flegelei zu berücksichtigen sei, mit der Angehörige gewisser Parteien sich in der Öffentlichkeit an religiösen Gebäuden vergriffen. Derartige Ausschreitungen müßten exemplarisch bestraft werden. *0 i n esrnfheund cA blaol u ng Kostenlos