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Das jüdische Echo · 1929-03-15 · 11 (15.3.1929) · p. Seite 167

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
11 (15.3.1929)
Date
1929-03-15
Page
Seite 167 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 10 Das Jüdische Echo 167 ZIONISTISCHE ORTSGRUPPE MÜNCHEN Am Mittwoch, dem 2 o. März, 2015 Uhr, findet im Herkulessaal ein Ausspracheabend über Volkstum und Religion statt,zu demherzlicheEinladung ergeht.Referent Herr Dr. 91a\ Wiener, Berlin EINTRITT RU. 1.— STUDENTEN UND JUGENDLICHE RU.—.50 den. Nicht Ohel Jakob hat es verhindert, daß einer der orthodoxen Sitze in der Gemeindevertretung von einem ostjüdischen Gesinnungsgenossen eingenommen wurde, sondern die Uneinigkeit der beteiligten ostjüdischen Kreise hat diese selbst veranlaßt, auf Vorschlag des Herrn Oberlandesgerichtsrat Neumeyer die Vertretung auch ihrer Interessen in den Händen von Ohel Jakob zu belassen; von unserer Seite wurden bis zum letzten Augenblick die Bemühungen fortgesetzt, eine Einigung in der Aufstellung des Kandidaten herbeizuführen. Das allerdings ist richtig, und wir haben keinen Grund, dies zu verschweigen, daß wir es ablehnen müssen, uns vom Gesamtausschuß der Ostjuden und der zionistischen Partei einen Kandidaten aufnötigen zu lassen, wie dies in der von der zionistischen Partei und dem Gesamtausschuß gemeinsam einberufenen Versammlung seinerzeit versucht worden ist. Der Gesamtausschuß der Ostjuden ist eine alle religiösen Richtungen in sich vereinigende Körperschaft und kann deshalb einer rein religiös eingestellten Körperschaft gegenüber kein Vorschlagsrecht verlangen. Noch mehr mußten wir den Versuch der zionistischen Partei zurückweisen, der orthodoxen Partei ihren Kandidaten aufzunötigen. Für uns sind zur Benennung orthodoxer Kandidaten als Vertreter der ostjüdischen orthodoxen Gemeindeinteressen selbstredend nur die orthodoxen ostjüdischen Gemeindemitglieder berufen. * Der Verfasser unseres ersten Artikels erwidert hierauf folgendes: Die vorstehenden Ausführungen gehen mit viel Worten um den Kern der Sache herum. Die ostjüdischen Gemeindemitglieder waren bisher in den Ausschüssen nicht vertreten, und die zionistische Fraktion hat es für ihre Pflicht gehalten, die ostjüdischen Gemeindemilglieder im stärksten Maße zur Gemeindoarbeit heranzuziehen. Fs ist unverständlich, wie in den obigen Ausführungen behauptet werden will, Ohel Jakob habe den ostjüdischen Gemeindemitgliedern mehr Sitze zur Verfügung gestellt als die zionistische Partei. Die zionistische Fraktion hat fünfzehn ostjüdische Gemeindemitglieder in die Ausschüsse berufen, Ohel Jakob dagegen nur fünf. Beim Ritualausschuß findet nicht wie bei den anderen Ausschüssen eine freie Wahl durch die Gemeindevertretung statt, sondern hier hat Ohel Jakob vertragsgemäß vier Sitze. Daß die liberale Fraktion von den zwei Sitzen, die der Kultusgemeinde zustehen, keinen Sitz für ein ostjüdisches Mitglied freimachte, ist bedauerlich, aber nach der Stellungnahme der liberalen Fraktion verständlich. Wollte man ostjüdischen Mitgliedern im Ritualausschuß Einfluß geben, so mußte man sie als ordentliche Mitglieder berufen und dies könnte nur von seiten des Ohel Jakob geschehen. Wenn Ohel Jakob seine Pflicht gegen die ost jüdischen Brüder wirklich voll erfüllen wollte, wie er behauptet, dann mußte er einen von seinen vier Sitzen an ein ostjüdisches Mitglied abtreten. Dem stand auch die Tatsache nicht entgegen, daß die vier bisherigen Mitglieder des Ohel Jakob im Ritualausschuß dem Ausschuß seit Jahren angehören. Fs hätte sich sehr wohl ein vierter Sitz durch eine neue Persönlichkeit besetzen lassen, wenn es dem Ohel Jakob ernstlich darum zu tun gewesen wäre, dem Osljudcn Einfluß zu gewähren. Fs ist daran festzuhallen, daß Ohel Jakob es in der Hand halte, einen Sitz mit beschließender Stimme dem Ostjuden einzuräumen und daß er dies nicht getan hat. Die zionistische Fraktion, die im Hinblick auf den vorliegenden Vertrag keine Möglichkeit hatte, ihre Meinung durehzuselzen, begnügte sich dann schließlich mit einem beratenden Mitglied und brachte hierfür ein ostjüdisches Gemcindemitglied in Vorschlag. Ohel Jakob stimmt nach lebhaften Debatten diesem Vorschlag aber nur unter der ausdrücklichen

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