Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 11 (15.3.1929)
- Date
- 1929-03-15
- Page
- Seite 166 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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166 Das Jüdische Echo Nr. 11 orthodoxen Partei bei den ersten Gemeindewahlen nach dem Kriege. Die „Volkspartei“ hat die ersten Wahlen nicht überdauert. Die Orthodoxie ist sich jederzeit ihrer Verantwortung vor G’tl und dem G'llesgesetz bewußt, sie konnte und kann sich nicht auf Gedeih und Verderb mit der zionistischen Partei verbinden, nachdem sich diese bis heute für religiös neutral erklärt und ihren Standpunkt in religiösen Dingen programmatisch nicht festgelegt hat. P»ei dem Vertrag von 1922, der Ohel Jakob die Mehrheit sreehle in dem Ritualausschuß einräumt, waren unbestritten nicht die „Volkspartei“, sondern Ohel Jakob auf der einen und die Israelitische Kultusgemeinde auf der anderen Seite Verlragsteile. Die zionistische Partei hat erst jetzt ihr politisches Interesse in diesem Vertrag entdeckt, der zur Wahrung rein religiöser Interessen bestimmt ist. Ihre Pflichten gegenüber den ostjüdischen Brüdern hat die orthodoxe Partei bei der Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse voll erfüllt. Sie hat im Verhältnis zur Parieistärke ostjüdischen Gemeindemitgliedern sogar mehr Sitze in den Ausschüssen zur Verfügung gestellt als die zionistische Partei. Das zu erwähnen unterläßt Ihre „unterrichtete Seite“. Bezüglich der Besetzung des Ritualausschusses ist es richtig, daß die orthodoxe Fraktion von Anfang an den Standpunkt eingenommen hat, daß an dem Mehrheitsverhältnis im Ritualausschuß, wie dieses im Vertrag zwischen der Kultusgemeinde und Ohel Jakob von 1922 vorgesehen ist, nichts geändert werden soll; dieser Standpunkt beruht auf der Erwägung, daß durch diesen Vertrag der Orthodoxie, sowohl west jüdischen wie ostjüdischen Ursprungs, das Verbleiben in der Einheitsgemeinde ermöglicht ist, und daß der in allen seinen Teilen nach reiflichen Erwägungen festgeümle Bau nicht durch Veränderung eines Gliedes gefährdet werden soll. Die gesamte Orthodoxie hat also ein Interesse, an der bisherigen Zusammensetzung — nämlich zwei von der Kultusgemeinde, vier von Ohel Jakob bestellte Mitglieder — - festzuhalten. Eine Entfernung von bisherigen Mitgliedern aus dem Ritualausschuß verbot sich, denn bei der Bearbeitung der wichtigen Fragen, die dauernd das Gebiet gerade dieses Ausschusses bilden, ist besondere Erfahrung erforderlich, und die Mitarbeit der Herren, die dem Ausschuß seit Jahren angehören und daher diese Erfahrung besitzen, kann nicht entbehrt werden. Ohel Jakob beantragte aber, durch Zuwahl von zwei orthodoxen ostjüdischen Mitgliedern mit beratender Stimme den Wünschen unserer ostjüdischen Gesinnungsgenossen Rechnung zu tragen. Ein dahingehender Vorschlag wurde jedoch bei den diesbezüglichen privaten Besprechungen von liberaler Seite abgelehnt. In der der beschlußfassenden Sitzung der Vertretungskörper vorhergegangenen interfraktionellen Besprechung wurde nun von zionistischer Seite verlangt, daß der eine von der Kullusgemeinde zu vergebende Sitz einem von der zionistischen Partei präsentier len ostjüdischen Herrn eingeräumt werden soll. Es ist nun eine völlige Umkehrung der Tatsachen, wenn Ihre „unterrichtete Seite“ behauptet, 'daß dieses Verlangen von Ohel Jakob rundweg abgelehnt wurde. Es wurde im Gegenteil von den Vertretern von Ohel Jakob aufs wärmste unterstützt. Rundweg abgelehnt wurde es lediglich von den Liberalen. Als darauf von zionistischer Seite der Vorschlag gemacht wurde, einen von ihr als Ersatzmann für die Gemeindevertretung auf gestellten Herrn mit beratender Stimme in den Ritualausschuß zu wählen, erklärten sich die Vertreter von Ohel Jakob auch hiermit einverstanden; sie hielten jedoch daran fest, daß auch die beiden von Ohel Jakob aufgestellten ostjüdischen Herren als Mitglieder mit beratender Stimme hinzugewählt werden müßten. Nach dieser Stellungnahme von Ohel Jakob batten dem Ausschuß also drei ostjüdische Herren als beratende Mitglieder anzugehören. Es bestand also gar kein Anlaß „zur allgemeinen Überraschung“, wenn dieser bei der Vorbesprechung eingenommene Standpunkt in der Sitzung der beiden Körperschaften vom 14. Februar 1929 vQn den Vertretern von Ohel Jakob aufrechterhalten wurde. Die Angelegenheit fand schließlich dadurch ihre Erledigung, daß dem Ritualausschuß das von den Zionisten vorgeschlagene ostjüdische Mitglied und die von Ohel Jakob vorgeschlagenen zwei ostjüdischen Mitglieder als beratende Mitglieder zugewählt wurden, und daß die Liberalen, die dies zur Bedingung machten, ebenfalls ein beratendes Mitglied im Ritualausschuß erhielten. Dieser Vermittlungsvorschlag fand unter dem Vorbehalt, daß hieraus kein Präjudiz geschaffen werden dürfe, die Billigung von Ohel Jakob, trotzdem dadurch das vertragsmäßige Zahlenverhältnis bei den beratenden Mitgliedern zuungunsten von Ohel Jakob verändert wurde. Daran, daß an dem Vertrag selbst nichts geändert werden könne, hielt Ohel Jakob ausdrücklich fest. Durch das Zugeständnis von Ohel Jakob wurde es ermöglicht, daß drei ostjüdische Herren als beraionde Mitglieder in den Ritualausschuß eintreten konnten. Bei dieser Sachlage gestattet sich Ihre „unterrichtete Seite“ zu behaupten: „Wäre es also nach dem Willen von Ohel Jakob gegangen, so wären die Ostjuden im Ritualausschuß überhaupt nicht vertreten gewesen.“ Es sei noch kurz auf den letzten Absatz der Einsendung eingegangen. Ihr Einsender wiederholt hier Behauptungen, deren Unrichtigkeit auch schon von gerechtdenkenden Zionisten zugegeben wurde, und die durch die Wiederholungen nicht richtiger wer- D e r neue AUSTRO-DAIMLER 6Cylinder,12/70PS Eine umwälzende Neukonstruktion Hirschbold K o m m. - G e 8. Fernruf 51355 MÜNCHEN Sonnenstr. 19