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Das jüdische Echo · 1929-03-08 · 10 (8.3.1929) · p. Seite 150

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
10 (8.3.1929)
Date
1929-03-08
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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150 Das Jüdische Echo Nr. 10 Not der Äusländer Von Carl Greger, Berlin Unter den ungefähr 560 000 in Deutschland lebenden Juden befinden sich etwa 100 000 Reichsausländer, gegen die in den Jahren nach dem Kriege und auch später von verschiedensten Seiten die allerdümmsten Verleumdungen und Verdächtigungen ausgestreut wurden. Insbesondere machte man ihnen den Vorwurf, daß sie als skrupellose, habgierige Nurverdiener sich auf Kosten des deutschen Volkes bereichern. Wie in Wirklichkeit die Lage der Ausländer in Deutschland ist, lehrt nachstehender Aufsatz, der von der „Jüdischen Arbeits- und Wanderfürsorge“ verbreitet wird. Die Legende von dem Wohlleben der Ausländer in Deutschland ist, sofern sie überhaupt jemals der Wahrheit nahe kam, längst zerstört. Die überwiegende Mehrheit der noch nach der Inflation im Inlande verbliebenen Ausländer sind arme, arbeitende Menschen, die schwer um ihre Existenz kämpfen. Ihre wirtschaftliche Lage ist viel schwieriger als die aller anderen Bevölkerungsgruppen, denn die vorhandenen Beschränkungen auf arbeitsrechtlichem Gebiet, die verschiedenen fremdenpolizeilichen Bestimmungen und die dauernde Belastung, die durch die regelmäßige Verlängerung der Pässe entstehen, beeinträchtigen den Kampf um die wirtschaftliche Existenz. An anderer Stelle ist darauf hingewiesen worden, welchen Erschwernissen der Ausländer gegenübersteht, wenn er als landwirtschaftlicher oder gewerblicher Arbeiter tätig sein will. Die dort aufgestellte Behauptung aber, daß dem Ausländer eigentlich jede Tätigkeit außer manueller Arbeit gestattet wird, bedarf dringend einer Richtigstellung. Die Bestimmungen über die gewerblichen ausländischen Arbeitnehmer sind zweifellos so, daß sie aus den handarbeitenden Berufen verdrängt und gezwungen werden, sich in das Heer der kaufmännischen Angestellten und kleinen Händler einzureihen. Aber selbst hier sind die Verhältnisse derart, daß in keiner Weise davon die Rede sein könnte, daß wenigstens in diesen Berufen die absolute Freizügigkeit des Ausländers gesichert ist. Zwar gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Tätigkeit auf kaufmännischem Gebiet wesentlich einschränken. Die Verwaltungsbehörden jejdoch finden noch immer Mittel und Wege, um die Ausländer auch aus diesen Zweigen wirtschaftlicher Betätigung allmählich zu verdrängen. Aus der Fülle der Beispiele seien einige hier zur Erläuterung dieser Behauptung angeführt: Jeder Ausländer ist verpflichtet, bei der Polizeibehörde seines Wohnortes die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Sofern es sich um Arbeitnehmer handelt, gehen diese Anträge an das zuständige Landesarbeitsamt zur Begutachtung. Die Landesarbeitsämter, namentlich aber das Landesarbeitsamt Berlin, lehnen, wie man es an zahllosen Fällen illustrieren kann, fast immer die Zustimmung ab, wodurch an sich die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis durch die Polizeibehörde zwar nicht immer unmöglich gemacht, aber doch oft wesentlich erschwert wird. Darüber hinaus aber entsenden die Landesarbeitsämter, sobald sie einmal die Adresse eines Arbeitsgebers festgestellt haben, der Ausländer in kaufmännischen oder Bureaubeschäftigungen angestellt hat, Beamte hin mit der Aufforderung, die Ausländer zu entlassen. Obwohl für diesen Eingriff des Landesarbeitsamtes keinerlei gesetzliche Grundlage vorhanden ist, ist sie meist von Erfolg begleitet, denn nur die wenigsten Arbeitgeber sind in der Lage, die Fülle der gesetzlichen Bestimmungen zu übersehen und festzustellen, daß das Landesarbeitsamt hier unberechtigt eingreift. Die meisten ziehen es aber vor, den Auseinandersetzungen mit dem Landesarbeitsamt aus dem Wege zu gehen und entsprechen der Aufforderung. So kommt es häufig, daß Menschen, die jahrelang hier leben, nur deshalb ihre Stelle und ihrer Existenz verlustig gehen, weil sie zufällig Ausländer sind. Diese Verdrängung aus den kaufmännischen Stellen hat natürlich zur Folge, daß die Zahl der selbständigen kleinen Händler gesteigert wird. Aber auch hier ist es nicht mehr so einfach, seine Existenz zu finden und zu behaupten. Abgesehen davon, daß die wirtschaftliche Lage der kleinen Händler infolge der fortschreitenden wirtschaftlichen Entwicklung und, des Ausbaues der Warenhäuser immer schwerer wird, erfolgen auch hier Beschränkungen durch die Verwaltungsbehörden, die nur allzuoft geeignet sind, die davon Betroffenen zur Verzweiflung zu treiben. Eine sehr große Zahl der Ausländer in Deutschland ist seit Jahrzehnten als sogenannte Wanderhändler tätig. Um dieses Gewerbe ausüben zu können, bedürfen sie eines Wandergewerbescheines, der von dem Regierungspräsidenten des Bezirkes, in dem sie ihrem Gewerbe nachgehen wollen, jährlich neu ausgestellt werden muß. Es häufen sich nun die Fälle, daß die Regierungspräsidenten die Anträge auf Neuausstellung des Wandergewerbescheines mit P£■ L ZMOD£/V BERNHARD BAUCH M Ü N C |H E N SCHÄFFLERSTRÄSSE 3 KflUFINGERSTRÄSSE 25 BRIENNER STRÄSSE 8

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