Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 9 (1.3.1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 139 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 9 Das Jüdische Echo 139 den. — Obwohl die Aussichten auf eine Erhöhung der Regierungseinnahmen im Jahre 1929 nicht ungünstig seien, betont Mr. Luke in seinem Brief, daß im Jahre 1929 gewisse Einschränkungen oder eine Erhöhung der Steuern eintreten müßten, um eine Durchführung des Regierungs-Budgets zu gewährleisten. In seinem Antwortschreiben erwidert Mr. Amery, der Staatssekretär für die Kolonien, daß er die optimistischen Erwartungen in dem Schreiben von Mr. Luke im allgemeinen teile. Doch sei die finanzielle Lage der palästinensischen Regierung noch nicht so günstig, daß sie auf eine Politik der Einsparungen verzichten könne. Man dürfe nicht vergessen, daß Palästina,' das noch vor kurzem vom Mandatar zur Unterhaltung seiner Schutzmacht erhebliche Subventionen erhalten mußte, sich überraschend schnell zu einem finanziell autonomen Lande entwickelt habe. (Ziko} Aus der jüdischen Welt 6 Monate Gefängnis für Schändung der Düsseldorfer Synagoge Berlin, 26. Februar. (JTA.) Vor dem erweiterten Schöffengericht wurde der zwanzigjährige Nationalsozialist Friedrich Brasseier wegen Sachbeschädigung an einem Gotteshaus und Vergehens gegen das Gesetz zum Schutz der Republik zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Brasseier war beschuldigt, vor einigen Monaten an der Düsseldorfer Synagoge mit Mennigfarbe antisemitische Aufschriften aufreizenden Charakters angebracht zu haben. Das Gericht kam zu der Erkenntnis, daß er durch Fingerabdrücke der Tat überführt sei. Mildes Urteil gegen die jugendlichen Schänder des Gladbecker jüdischen Friedhofs Berlin, 22. Februar. (JTA.) Vor dem Gladbecker Jugendgericht hatten sich die beiden jugendlichen Gladbecker Friedhofschänder zu verantworten, die auf dem jüdischen Friedhof, wie berichtet, eine Anzahl Grabsteine umgeworfen und beschädigt haben. Sie erhielten vier und drei Monate Gefängnis bei Anrechnung der Untersuchungshaft. Bei Ersatz des angerichteten Schadens wird ihnen eine dreijährige Bewährungsfrist für den Rest der Strafe zugebilligt. Nationalsozialisten überfallen eine Versammlung des Central-Vereins — Die Störenfriede hinausgeworfen Königsberg, 24. Februar. (JTA.) Am 23. Februar abends drangen die Nationalsozialisten in eine Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in großer Zahl ein, um sie zu sprengen. Nur durch starkes Polizeiaufgebot konnte die Sprengung verhindert werden. Die nationalsozialistischen Rädelsführer wurden mit Gewalt herausgesetzt, worauf das Referat des Syndikus Arthur Schweriner ungestört erfolgen konnte. Gegen die Führer der nationalsozialistischen Sprengkolonne ist Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgt. Hakenkreuzler, die Judenblut sehen wollen, bleiben straffrei Breslau, 22. Februar. (JTA.) Am Freitag wurden vor dem Hirschberger Landgericht der 21jährige Buchhalter Seidel und der 27jährige Lahmer aus Bolkenhain, die wegen Aufreizung zum Klassenhaß angeklagt waren, freigesprochen. Den Angeklagten war zur Last gelegt, anläßlich eines nationalsozialistischen Umzuges, der am 24. Juni 1928 in Bolkenhain stattfand, öffentlich zu Gewalttätigkeiten, vor allem gegen jüdische Mitbürger aufgereizt zu haben, und zwar besonders durch den Gesang eines Liedes mit dem Kehrreim: „Erst wenn die Juden bluten, wird Deutschland wieder frei.“ Die Angaben mehrerer Belastungszeugen ließen zweifelsfrei erkennen, daß ein Lied mit diesem Kehrreim wiederholt gesungen worden ist. Der Oberstaatsanwalt hielt deshalb den Tatbestand im Sinne der Anklage für erwiesen. Er beantragte je einen Monat Gefängnis. Es erfolgte trotzdem Freispruch „mangels ausreichender Beweise“. Aufhebung der Immunität eines Ritualmordhetzers München, 22. Februar. (JTA.) Der Bayerische Landtag hob die Immunität des nationalsozialistischen Abgeordneten Schemm auf, der in seinem Blatt der „Weckruf“ durch Zeichnungen und Artikel den Mord an dem Primaner Daube als „jüdischen Ritualmord“ bezeichnet hatte. Die Kassationsverhandlung im Halsmann-Prozeß öffentlich Wien, 14. Februar. (JTA.) Der Oberste Gerichtshof hat beschlossen, über die Frage der Kassation des Urteils gegen Philipp Halsmann in aller Öffentlichkeit zu verhandeln. Da das Urteil des Innsbrucker Schwurgerichts seinerzeit in Österreich wie im Auslande großes Aufsehen erregt hat und in juristischen Kreisen viel diskutiert wurde, sei ein Interesse der Öffentlichkeit gegeben. Es EINLADUNG zur Landes Versammlung des Keren Hajessod (Jüdisch. Palästinawerk) E V. in Deutschland am Sonntag, 10. März, nachm. 31/2Uhr im groben Saal des Logenhauses Berlin W, Kleiststr. 10. Tagesordnung: 1. Bericht des Präsidiums. 2. Das jüdische Kolonisationswerk in Palästina (Referent: Herr FelixRosenblüth, Mitglied der Zionistischen Exekutive, London). 3. Die Erweiterung der Jewish Agency(Referent: HerrDirektor Oscar Wassermann). 4. Aenderung der Satzungen. 5. Wahlen. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der im Jahre 1928 oder 1929 seinen Beitrag an den Deutschen Keren Hajessod gezahlt hat. Die Zulassungskarten werden im Büro des Deutschen Keren Hajessod, Berlin W 15, Meinekestr. 10 (Tel. Bismarck 7165) ausgegeben und auf Wunsch per Post zugestellt.