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Das jüdische Echo · 1929-02-08 · 6 (8.2.1929) · p. Seite 88

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
16 (1929)
Issue
6 (8.2.1929)
Date
1929-02-08
Page
Seite 88 (sequence 8)
Language
German
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88 Das Jüdische Echo Nr. 6 der bessarabischen Judenschaft mit dem Untergang bedroht. Am meisten von der Hungersnot betroffen sind die Distrikte Akerman, Orgejew, Teleneschte, Bender, Ismail, Romanowka, Arzif u. v. a. Die Bevölkerung von 27 von Juden bewohnten Städten und von zahlreichen jüdischen Kolonien nagt buchstäblich am Hungertuch. 40 000 jüdische Seelen sind ohne jede Existenzgrundlage und müssen aus öffentlichen Mitteln gespeist werden. Dazu kommt, daß infolge des allgemeinen wirtschaftlichen Drukkes im Zusammenhang mit den aufeinanderfolgenden Mißernten der jüdische Mittelstand Bessarabiens in seiner Gesamtheit verarmt ist. Dr. Lestschinski hat auf der Strecke Kischinew—Akerman zwölf Stationen passiert, die als bedeutende Getreideumschlagplätze gelten und Zentren des jüdischen Getreidehandels waren. Jetzt herrscht überall Totenstille. Die großen Getreidemagazine sind leer und geschlossen. Dr. Lestschinski fand in vielen Häusern, die er besucht hat, ein Elend, wie es in Worten kaum zu schildern ist. In manchen Familien traf er sieben bis acht Kinder an, die alle unbekleidet waren und — es war fünf Uhr nachmittags — noch keinen Bissen Brot im Munde gehabt haben. Das Joint Distribution Committee sorgt für die Speisung der Schulkinder und rettet auf diese Weise einen großen Teil der Jugend der jüdischen Bevölkerung Bessarabiens vor dem Verhungern. Tausende Kinder können aber die Schule nicht besuchen, weil sie keine Kleider und Schuhe haben. Aus der jüdischen Welt Landesversammlung des deutschen Keren Hajessod Berlin, 31. Januar. (JTA.) Die Landesversammlung des Jüdischen Palästinawerks (Keren Hajessod) E. V., die für den 3. März in Aussicht genommen war, findet nunmehr definitiv am Sonntag, dem 10. März, nachmittags 3.30 Uhr, in Berlin unter Vorsitz von Herrn Direktor Oscar Wassermann statt. Die Tagesordnung enthält u. a. Referate von Herrn Felix Rosenblüth, Mitglied der Zionistischen Exekutive in London, über „Das jüdische Kolonisationswerk in Palästina“ und von Herrn Direktor Oscar Wassermann über „Die Erweiterung der Jewish Agency“. Zutritt nur für Mitglieder des Keren Hajessod gegen Zulassungskarte, die beim Zentralbüro des deutschen Keren Hajessod, Berlin W 15, Meineckestraße 10, schriftlich anzufordern ist. Die Karten werden vom 1. März ab ausgegeben. Ein Schächterlaß in Preußen Berlin, 1. Februar. (JTA.) Der preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat soeben, einem Beschluß des Landtages folgend, eine Verfügung an die Regierungspräsidenten erlassen, die folgendermaßen lautet: Der Landtag hat am 21. März 1928 folgenden Entschließungsantrag angenommen: I. MÜNCHENER PLISSEE-BRENNEREI FRANZ QRUBER, MÜNCHEN Hohlsaum, Knöpfe, Endeln, Kanten, KostUmstlckereien Burgstraßei6/3 Knopflöcher Telephon 22975 Das Staatsministerium wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu treffen, daß 1. das Schlachten von Tieren durch das rituelle Schächten nicht über den Bedarf der jüdischen Bevölkerung an geschächtetem Fleisch hinaus erfolgt und das Verbot des wilden Schächtens strenger durchgeführt wird; 2. das Schächten ordnungsmäßig ausgeführt, ferner bei der Vorbereitung des Schächtens, insbesondere bei der Niederlegung der Tiere, Vorkehrungen getroffen werden, die geeignet sind, die Schlachttiere vor unnötigen Ängstigungen und Schmerzen zu schützen; 3. beim Schlachten überhaupt die vorhandenen technischen Verbesserungen in humanitärer Hinsich angewandt und alle Roheiten möglichst verhindert werden. Zwecks Ausführung dieses Beschlusses ersuche ich ergebenst festzustellen, und binnen längstens drei Monaten darüber zu berichten, wie hoch schätzungsweise der Bedarf der jüdischen Bevölkerung an geschächtetem Fleisch pro Kopf und Jahr ist und in welchem Verhältnis diese Menge zu dem Bedarf der anderen Bevölkerung an Rind-, Kalb- und Schaffleisch auf Kopf und Jahr berechnet — steht. Ferner sehe ich einer gefälligen Äußerung darüber entgegen, in welcher Weise eine Beschränkung des rituellen Schächtens für den Bedarf der jüdischen Bevölkerung vorzunehmen ist. Namentlich ist zu prüfen, ob sich eine gesetzliche Regelung empfiehlt, nach der die Höchstzahl der rituellen Schlachtungen den örtlichen Verhältnissen entsprechend im Verwaltungswege festgesetzt werden kann. Drei aufeinanderfolgende Roheitsakte gegen die Synagoge in Braunschweig — Versuchte Brandstiftung Berlin, 4. Februar. (JTA.) In der Nacht vom 0. auf den 7. Dezember v. J. und auch schon vor diesem Zeitpunkte sind von den vor den Portalen der Synagoge befindlichen Gittertüren vier Eisenverzierungsspitzen mutwillig herausgebrochen und vor die Türen auf die Straße gelegt worden. Der gleiche Vorgang wiederholte sich in den Nächten vom 19. auf den 20. Dezember und vom 22. auf den 23. Dezember v. J. Im ganzen sind dreizehn Verzierungsstäbe herausgebrochen worden; ein vierzehnter wurde stark umgebogen, ließ sich aber nicht abbrechen. Da Eisenspitzen nicht mitgenommen wurden, handelt es sich offenbar um einen demonstrativen Akt von besonderer Roheit. Am Abend des 18. November v. J. wurde das Eisengitter überstiegen und an einer der Eingangstüren zur Synagoge ein kleines Holzwollfeuer angelegt, welches aber nur unter der Tür hindurchgeschwelt und einen kleinen dunklen Fleck auf den Fliesen der Vorhalle unmittelbar hinter der Tür hinterlassen hat, ohne weiteren Schaden anzurichlen. — Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, die Jüdische Gemeinde und die Behörden haben eine Belohnung für die Entdeckung der Täter ausgesetzt. Bisher ist die Ermittlung der Täter jedoch noch nicht gelungen. Aufklärung der Gladbecker Friedhofschändung Berlin, 31. Januar. (JTA.) Der Gladbecker Kriminalpolizei ist es gelungen, die Friedhof Schändung, die in der Nacht vom 19. zum 20. Januar auf dem Gladbecker israelitischen Friedhof begangen wurde, aufzuklären und die Täter in Haft zu nehmen. Es handelt sich um zwei siebzehnjährige Burschen,

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