Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 5 (1.2.1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- Seite 68 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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68 Das Jüdische Echo Nr. 5 Die Lösung des Problems kann nur dadurch geschehen, daß Volksschul - und Religionslehrerausbildung mit der des Kantorats vereinigt wird. Am günstigsten liegen hierfür die Verhältnisse in Bayern, wo auf Grund der stärkeren konfessionellen Betonung die Fächer Religion und Musik (Liturgie) im Examen mit zu den Hauptprüfungsfächern gehören. Dementsprechend wird im Unterricht von unten herauf diesen beiden Gebieten ein sehr breiter Raum zugewiesen. Es ergibt sich ohne weiteres, daß im Rahmen des Faches „Religion“ jüdische Weltanschauung und jüdisches Wesen gründlich gepflegt werden können. Wenn es gelingt, wozu Aussicht besteht, auch in Bayern Hebräisch als eine der vorgeschriebenen Fremdsprachen für die Aufbauschule anerkennen zu lassen, so können hierdurch noch mehr Stunden für die Pflege des jüdischen Wissens gewonnen werden. Was Musik betrifft, so war es bisher möglich, im Rahmen dieses Faches eine vollwertige theoretische und praktische kantorale Ausbildung zu geben. Für einen Abiturienten des Würzburger Seminars war die Verbindung von Kantorat und Lehrerberuf durch seinen Bildungsweg organisch gegeben. Diese Verbindung ist auch im Lehrplan der bayerischen Aufbauschule bereits vorgesehen. Ein weiterer Vorzug der bayerischen Ausbildung besteht darin, daß auch die neue akademische Lehrerausbildung unmittelbar an die Volksschule anschließt. In Norddeutschland sind bisher als Lehrerbildungsstätten nur die drei letzten Klassen von höheren Schulen geplant. Um in diese eintreten zu können, muß ein Schüler die Volksschule nach Abschluß des dritten oder vierten Jahres verlassen, sechs Jahre auf eigene Kosten eine höhere Schule besuchen und kann dann erst in die sogenannte „Lehrervorbildungsstätte“ eintreten, die ihn weitere drei Jahre in Anspruch nimmt, an die noch mindestens zwei Akademiejahre anschließen. Ein Vater, der aber imstande ist, die beträchtlichen Ausbildungskosten von elf Jahren zu tragen, wird seinen Sohn lieber ein vollakademisches Studium ergreifen lassen, das ihn nur zwei Jahre mehr kostet und dafür später größere Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten scheint. In Bayer/i kann dagegen der Übertritt in die sechsklassige Aufbauschule nach vollendetem siebenten Volksschuljahr unmittelbar erfolgen. Außerdem besitzt das Würzburger Seminar ein Internat, wodurch nachweislich die Ausbildungskosten, die die Eltern zu tragen haben, sich um 60 Prozent ermäßigen. So ist ein vom Standpunkt des demokratischen Gedankens ein begrüßenswerter Aufstieg für begabte Angehörige auch weniger begüteter Schichten garantiert, und das Lehrerstudium bildet tatsächlich seit Jahren für diese Kreise einen Anreiz zum sozialen Aufstieg. Nach Absolvierung der Aufbauschule soll sich nun ein zweijähriges Studium an der pädagogischen Akademie anschließen. Hier wird es in Köln und Würzburg nicht notwendig sein, eine eigene jüdische Akademie zu errichten, vielmehr wird es auf Grund des vorgesehenen konfessionellen Charakters der an diesen Orten geplanten staatlichen Akademie möglich sein, die Absolventen der jüdischen Aufbauschule dort, oder an der Universität die allgemeinen Wissensfächer studieren zu lassen. Es werden also von jüdischer Seite nur die notwendigen Ergänzungen für Religionswissenschaft und Weltanschauungsfragen zu geben sein. In Bayern ist eine solche Verbindung von den Behörden bereits als möglich und annehmbar in Aussicht gestellt. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für die Gemeinden und Gemeindeverbände? Sie werden auch für diesen akademischen Lehrer und Kantor aufnahmefähig sein. Nur müßte eine rationelle Verteilung der jüdischen Beamten auf dem Lande stattfinden. Drei oder mehrere Landgemeinden innerhalb eines Bezirkes, also eine Zahl, die tragfähig ist für mindestens zwei Beamtenstellen, müssen sich vereinigen, um für ihre gemeinsamen Bedürfnisse 1. einen Lehrer, der zugleich Kantor ist, und 2. einen Schochet, der zugleich Kantor ist, zu besolden. Selbstverständlich haben diese zwei Beamten ihren Sitz nicht in der gleichen Gemeinde; sie amtieren als Kantor nur in der Sitzgemeinde, als Lehrer bzw. Schächter im ganzen Bezirk. Im Zeitalter des Automobils werden die technischen Schwierigkeiten einer derartigen Regelung nicht unüberwindlich sein, während sogenannte Kultusbeamte, die alle drei Funktionen vereinigen, wie schon oben ausgeführt, im allgemeinen nicht mehr zu finden sein werden. Es liegt ferner ebensosehr im Interesse des Unterrichts, daß der für mehrere Gemeinden zuständige Bezirkslehrer bei seinen Besuchen in der Gemeinde seine volle Zeit der Unterweisung der Jugend und der Erwachsenen widmen kann, ohne durch die Funktion des Schächtens darin behindert zu sein, wie es anderseits im Interesse der gewissenhaften Erfüllung der Schechita gelegen ist, daß der Schochet ein gründlich durchgebildeter Spezialist auf seinem Gebiete ist. Was die Gemeindeverbände betrifft, so sollten sich diese darüber klar sein, daß es in der jüdischen Lehrerausbildung und Anstellung jüdischer Lehrer keine „Stammeseigenarten“ gibt. Am 7. April 1928 (laut Veröffentlichung im Abendblatt der „Frankfurter Zeitung“ vom 10. April 1928) haben sich die Kultusministerien der meisten deutschen Länder, darunter besonders Preußen und Bayern, bereit erklärt, Schulamtsbewerber gegenseitig zur Anstellung zuzulassen, ein Verfahren, das in der Praxis in der Vergangenheit in Hunderten von Fällen schon durchgeführt ist und noch in den letzten Wochen zur Anstellung von preußischen Seminarabsolventen an bayerischen Volksschulen und von bayerischen Seminarabsolventen an preußischen Volksschulen geführt hat. Mithin sind die Landesverbände nicht gezwungen, in der Lehrerausbildung nach rein ländermäßigen Gesichtspunkten zu entscheiden. Es hat sich nun aber auch schon gezeigt, daß die beiden bestehenden preußischen Anstalten in Berlin und Köln nicht in der Lage sind, den Bedarf an Lehrern in Preußen allein zu decken, sondern daß sowohl 28 Prozent der Schüler der bayerischen Lehrerbildungsstätte in Würzburg aus 313 tccxus ^ofkürfcftncc ^Segr. 15Z4 ^FlE>fto(ung 20519 ^Slefiöen^ffraße 14/15 ^Darrten -ÜÜetj V^änfel in reicKffer un6 nach ^Raß