Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- 5 (1.2.1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Das Jüdische Echo Nummer 5 1. Februar 16. Jahrgang Zur Neugestaltung der jüdischen Lehrerbildung in Deutschland Von Seminardirektor Jakob Stoll (München) Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß ein Teil der in der Presse und in Beratungen öffentlicher Körperschaften aufgetauchten Vorschläge zur Neugestaltung der jüdischen Lehrerbildung in Deutschland immer noch damit rechnet, daß die Akademisierung des jüdischen Elementar- und Religionslehrerstandes wenigstens teilweise vermeidbar sei. Es ist aber unmöglich, dem jüdischen Volksschul- und Religionslehrer einen Bildungsgang aufzunötigen, der hinter dem staatlichen an Qualität zurücksteht. Die Lehrerschaft als solche wird die Forderung nach akademischer Ausbildung niemals fallen lassen. Mag man auch dieses Argument in manchen Kreisen nicht so hoch bewerten, so kann doch nicht darüber hinweggegangen werden, daß der Staat nachdem er grundsätzlich eine Neuregelung eintreten läßt, niemals einen nichtakademischen jüdischen Volksschullehrer oder Religionslehrer voll anerkennen wird. Es ist gerade vom Standpunkt der Gemeinden aus zu begrüßen, daß endlich die Möglichkeit gegeben ist, auf dem Wege über eine vertiefte Lehrerbildung die von niemand bestrittene Misere des jüdischen Unterrichts zu beheben. Dies gilt auch und ganz besonders sogar für die Landgemeinden, wo der Lehrer mehr als anderswo zugleich auch geistiger Führer seiner Gemeinde sein muß und ihm im Gegensatz zu seinen christlichen Kollegen in den meisten Fällen kein Geistlicher einen Teil dieser Führeraufgabe abnehmen kann. Die Neuregelung muß also erfolgen, gleichgültig ob die in der Öffentlichkeit laut gewordenen Bedenken sich in der Zukunft bewahrheiten werden oder nicht, daß nämlich aus einer Akademisierung des Volksschullehrerberufes sich eine Abwanderung in den höheren Schuldienst ergibt und dann der Staat und mit ihm die jüdischen Gemeinden sich gezwungen sehen werden, die Gehälter der Volksschullehrer denen der Vollakademiker anzunähern. Für die jüdischen Gemeinden ergibt sich außer der Belastungsfrage noch das Problem des Bedarfs. Abgesehen von den wenigen Groß- und Mittelgemeinden ist die Mehrzahl der jüdischen Gemeinden in Deutschland aus wi'rtschaft'lüchen Gründen gezwungen, den Lehrer nicht nur mit unterrichtlichen, sondern auch anderen religiösen Funktionen, hauptsächlich mit Kantorat und Schechita zu betrauen. Es entsteht nun die Befürchtung, daß in Zukunft sich Akademiker für derartige Nebenfunktionen nicht mehr bereit finden werden. Aus diesem Grunde resultiert ein in Preußen vertretener Plan, es doch neben der akademischen Ausbildung von Volksschullehrern mit einer Schule für sogenannte „Kultusbeamte“ zu versuchen. Von anderer Seite wird vorgeschlagen, die Ausbildung der akademischen Religionslehrer gesondert an Rabbinerseminaren vorzunehmen oder den Religionsunterricht in erhöhtem Umfange als bisher den Rabbinern in die Hand zu geben. Was ist von diesen Lösungsversuchen zu halten? Zugegeben, daß die Kleingemeinden für Spezialisten weder Verwendung noch finanzielle Mittel haben, spielt doch auch die Frage eine Rolle, ob sich für eine derartige Laufbahn des Kultusbeamten überhaupt Nachwuchs finden wird. Ein junger Mann, der, wie es für die in Köln zu errichtende Kultusbeamtenschule geplant ist, Obersekundareife nachweist, wäre ein Narr, wenn er es nicht vorziehen würde, die im selben Ort und wahrscheinlich sogar im selben Gebäude befindliche Ausbildungsstätte für spätere akademische Lehrer zu besuchen, die ja auch nicht mehr als Obersekundareife verlangt und ihre Kandidaten einem für sie doch viel verlockenderen Ziele entgegenführt. Die gegenüber der Kultusbeamtenschule um ein Jahr längere Ausbildungszeit wird durch die späteren wirtschaftlichen Aussichten für die Studierenden mehr als wett gemacht. Eine derartige Kultusbeamtenschule wäre nur durchzuführen mit einem kurzen Ausbildungsgang ohne besondere Ansprüche an die Vorbildung ihrer Schüler. Dies würde bedeuten, daß sich in ihr gescheiterte Existenzen aus aller Welt zusammenfinden würden. Mit solchen ist aber den Landgemeinden am wenigsten geholfen. Eine gesonderte Ausbildung von Nur - Religionslehrern akademischen Grades wird ebenfalls an der Nachwuchsfrage scheitern. Es gibt nur sehr wenige Rabbiner in Deutschland, die bereit sind, lediglich Religionsunterricht zu erteilen. Die meisten Rabbiner, die derartige Religionslehrerstellen heute schon begleiten, betrachten ihre Tätigkeit lediglich als Durchgangsstadium, bis sie eine ihnen zusagende Rabbinatsstelle gefunden haben. Die Rabbinerseminare werden im Interesse ihres Niveaus nicht davon abgehen können, das Abitur als Voraussetzung für ihre Studierenden zu verlangen. Bei einem Abiturienten, der sich entschlossen hat, sich in jüdischen Fächern zu spezialisieren, ist es ebenso unwahrscheinlich, daß er die Religionslehrer- und nicht die Rabbinerlaufbahn einschlägt, wie bei einem Untersekundaner die Wahl der sogenannten Kultusbeamtenkarriere an Stelle der des akademischen Volksschul'lehrers. Wenn, wie es seltsamerweise gerade von pädagogischer Seite aus geschehen ist, behauptet wird, daß für Religionslehrer die Ausbildung in allgemeiner Methodik nur überflüssige Zeitverschwendung sei, so sei betont, daß genau das Gegenteil zutrifft. Der jüdische Unterricht enthält eine Fülle von Realien (Geschichte, Geographie), für deren Behandlung außerdem dem Lehrer verhältnismäßig wenig Zeit zur Verfügung steht; eine wesentliche Hebung des jüdischen Religionsunterrichtes kann nur erreicht werden, wenn die Unterrichtenden mit den modernsten Ergebnissen der speziellen Methodik aufs innigste vertraut gemacht worden sind (Arbeitsunterricht, Schreib- und Lese-Unterricht, Sprach- und übersetzungsunterricht).