Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 49 (7.12.1928)
- Date
- 1928-12-07
- Page
- Seite 776 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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776 Das Jüdische Echo Nr. 49 Original Wiener Pullover' und Wolljacken Hochaparfte Neuheiten Sporthaus «PirlwJI KK Katalog kostenlos! München, Rosenstraße 6 tage erlassenen offiziellen Erklärung mitgeteilt, daß ein jüdischer Offizier während des Zwischenfalls nicht anwesend war. Dies konnte schon darum nicht der Fall sein, weil alle jüdischen Offiziere Jerusalems wegen des Versöhnungstages beurlaubt waren. Die Regierung, hieß es in der Erklärung weiter, wird jedoch erwägen, ob es erwünscht sei, daß ein verantwortlicher jüdischer Offizier in Zukunft unter diejenigen Offiziere eingereiht wird, die an hohen jüdischen Feiertagen zum Dienst an der Klagemauer abkommandiert werden. Die Folge des Memorandums des Moslemitischen Obersten Rates war, daß die Regierung außer dem jüdischen auch einen moslemitischen Polizeioffizier für den Dienst an der Klagemauer abkommandiert hat. Das Weißbuch der englischen Regierung London, 28. November. (JTA.) Die englische Regierung hat am 27. November dem Parlament ein Weißbuch vorgelegt, das eine Darstellung des Vorfalls an der Klagemauer enthält und den Standpunkt der Regierung darlegt. Das Memorandum beginnt zunächst mit einer Wiedergabe des schon bekannten offiziellen Kommuniques der Palästina-Regierung und fährt dann fort: „Wie man sieht, wurde die Intervention der Polizei durch das Verhalten der jüdischen Behörden verursacht, welches von der Palästina-Regierung als eine Verletzung des Status quo angesehen wurde. Die Klagemauer ist den Juden heilig, und ihre Sitte, dort zu beten, geht mindestens bis ins Mittelalter zurück. Zugleich aber ist die Mauer ein Bestandteil des Haramesch-Scherif und als solches den Moslems heilig. Sie ist ferner rechtlich uneingeschränktes Eigentum der moslemitischen Gemeinde, und der Platz vor der Mauer ist Wakf-Eigentum. Die jüdische Gemeinde hat zweifellos ein Recht erworben, den Platz zum Zwecke des Gottesdienstes zu betreten, aber bei jedem moslemitischen Protest haben die türkischen Behörden wiederholt die Entscheidung getroffen, sie würden ein Abgehen von der bestehenden Praxis, etwa das Mitbringen von Banken und Stühlen, nicht gestatten. Eine Entscheidung, die das Mitbringen von Scheidewänden betrifft, wurde 1912 erlassen. Die Palästina-Regierung und die britische Regierung, eingedenk der Bestimmungen des Artikels 13 des Mandates, waren der Ansicht, daß es sich um eine Sache handelt, in der sie den Status quo aufrechterhalten müssen. Als Status quo wurde angesehen, daß die jüdische Gemeinde das Recht des Zutritts zu dem Platz hat, aber nur solche gottesdienstliche Zubehöre mitbringen darf, die auch unter der türkischen Herrschaft erlaubt waren. Aus dem offiziellen Kommunique der Palästina- Regierung ist zu ersehen, daß am letzten Versöhnungstag Neuerungen der bestehenden Praxis durchgeführt wurden. Als dem Beamten der Regierung von moslemitischer Seite Beschwerden darüber vorgebracht wurden, stand er vor der Wahl, ob er die Mandatspflicht, den Status quo aufrechtzuerhalten, außer acht lassen oder die Beseitigung der jüdischen Geräte veranlassen solle. Er kam zu dem Entschluß, daß eine Mandatsverpflichtung nicht außer acht gelassen werden kann. Er erhielt nun von dem jüdischen Funktionär bei der Klagemauer die Zusicherung, die Scheidewand werde entfernt werden. Leider wurde dieses Versprechen nicht erfüllt, und daher blieb kein anderer Ausweg, als die Scheidewand am nächsten Morgen, als bereits Betende bei der Klagemauer anwesend waren, zu beseitigen. Es ist geltend gemacht worden, daß die Palästina-Regierung größere Besonnenheit hätte bewahren und insbesondere verantwortliche jüdische Behörden heranziehen sollen. Die Regierung meint jedoch, daß die Empfindlichkeit der Frage und die Notwendigkeit besonderer Vorsicht und Vermeidung jeder Handlung, die von wachsamen Nachbarn als Bruch des Status quo betrachtet werden könnte, den verantwortlichen jüdischen Behörden bekannt sein mußte. Auf alle Fälle war der verantwortliche Beamte der Palästina-Regierung zu einem sofortigen Entschluß gezwungen und die Grundsätze, nach denen er handelte, können nicht in Frage gezogen werden. Im Lichte der nachfolgenden Ereignisse mag es bedauerlich erscheinen, daß der stellvertretende Distriktskommissar sich auf das. Versprechen des jüdischen Funktionärs an der Klagemauer verließ, doch er hatte keinen Grund anzunehmen, daß dem Versprechen nicht die Tat folgen wird. Es wurde ferner vorgebracht, daß die Beseitigung der Scheidewand bis nach der Beendigung des Gottesdienstes hätte aufgeschoben werden können. Demgegenüber muß darauf hingewiesen werden, daß es allgemeine Praxis ist, sofort einzugreifen, wenn der status quo verletzt wird. In der heiligen Grabeskirche und anderen heiligen Plätzen wurde seit undenklichen Zeiten sogar während der heiligsten gottesdienstlichen Handlungen an den heiligsten Tagen jede Verletzung des status quo durch sofortiges Eingreifen an Ort und Stelle verhindert. Dies ist notwendig, um zu vermeiden, daß ein Präzedenzfall entsteht, der dann zu einer wirklichen Verschiebung des status quo dient.“ Das Memorandum schließt mit der Erklärung, daß die Regierung bereit und willens ist, als Vermittlerin zu handeln, um eine gegenseitige Verständigung bezüglich der Klagemauer zwischen Juden und Moslems herbeizuführen. Sie kann aber kmne Gewalt anwenden, um so weniger, als der Streit aufgehört hat, ein rein religiöser zu sein und gleichzeitig ein politischer und nationaler Kampf daraus entstanden ist. Der Klagemauerbericht der Mandatskommission Genf, 29. November. (JTA.) Obwohl der Bericht der Mandatskommission an den Völkerbundsrat über die Klagemauer-Petitionen streng vertraulich behandelt wird und erst bei Gelegenheit der Tagung des Völkerbundsrates im März