Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 48 (30.11.1928)
- Date
- 1928-11-30
- Page
- Seite 760 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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760 Das Jüdische Echo Nr. 48 von der Balfour-Deklaration bis zum Palästinamandat und den auf dasselbe bezüglichen internationalen Dokumenten. Sodann folgt der erste Hauptteil, nämlich die tatsächlichen Feststellungen der Kommission, welche mehr als hundert Seiten umfassen und einen Abriß der Palästinakunde mit spezieller Berücksichtigung der jüdischen Kolonisationsarbeit darstellen. Die Hauptartikel dieses Teils sind: Physiographie und Demographie, Einwanderung, landwirtschaftliche Kolonisation, Industrie, genossenschaftliche Bewegung, Bankwesen und Kredit, öffentliche Gesundheitspflege, Arbeiterfragen, Finanzen, Erziehung, Organisation der jüdischen Gemeinschaft und schließlich Aufgaben der Regierung auf Grund des Mandats. Die einzelnen Kapitel sind reichlich mit statistischen Daten und Tabellen belegt und enthalten eine, wie man wohl sagen muß, recht objektive, unvoreingenommene Darstellung dessen, was bisher in Palästina getan wurde und was dort vorhanden ist, nebst einer Andeutung jener Möglichkeiten, die nach den Bedingungen des Landes für künftige Entwicklungen vorausgesetzt werden können. Der zweite Teil gibt dann die Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Kommission, die einen verhältnismäßig kleinen Teil des gesamten Berichtes umfassen und nur etwa elf Druckseiten in Anspruch nehmen. Auch sie sind in eine Reihe von Abschnitten geteilt, welche folgende Überschriften haben: Vorbemerkung, Einwanderung, Landwirtschaft, Industrie, Erziehung, öffentliche Gesund¬ ■PE L ZAAODEA/ BBRNHARD BAUCH MÜNCHEN SCHÄFFLERSTRASSE 3 KAUFINGERSTRASSE 25 BRIENNERSTRASSE 8 heitspflege, Arbeiterfragen, Finanzen. Dieser Teil erschien kurz nach der Veröffentlichung des gesamten Berichtes auch in deutscher Sprache, und an ihn knüpfte die bisherige Diskussion fast ausschließlich an. Als Anhang sind noch die Texte der der Kommission erteilten Instruktionen, des Palästinamandates sowie der derzeit gültigen Einwanderungsverordnung der Palästina-Regierung abgedruckt. Bei der Lektüre des Berichtes wird der entscheidende Eindruck durch die historische Einleitung von vornherein bestimmt, welche im Tone vollsten Verständnisses und höchsten Respektes von der zionistischen Bewegung und der Zionistischen Organisation spricht. Sie enthält, wie auch der ganze übrige Bericht, naturgemäß keine Lyrismen, sondern eine knappe Aufzählung von Tatsachen, aber schon die Anordnung dieser Daten und die Form ihrer Darstellung zeigt, daß die Kommission genau weiß, worauf es entscheidend ankommt, und daß dies, genau dieselben Punkte sind, welche auch von der zionistischen Bewegung als die entscheidenden betrachtet werden. Vor allem geht schon aus der historischen Einleitung klar hervor, daß die Kommission bei aller Anerkennung für den Heroismus und den Opferwillen der jüdischen Palästinasiedler aus der vorzionistischen Periode nicht im geringsten daran zweifelt, daß der Aufbau einer Heimstätte in Palästina keine philantropische, sondern eine politische Angelegenheit ist, die erst seit jenem Augenblick ihre gewaltige Bedeutung für das Gesamtjudentum gewonnen hat, wo durch die Bemühungen der Zionistischen Weltorganisation die entscheidenden Mächte der Weltpolitik, die verbündeten Großmächte, die Vereinigten Staaten und der Völkerbund dieses Werk unter ihre Auspizien nahmen. Ähnliche Gesichtspunkte beherrschen auch den ersten Hauptteil, der ja an und für sich etwas trocken ist und wenig Möglichkeiten für den Ausdruck allgemeiner Gedanken bietet. Die Leistungen und Fortschritte der zionistischen Kolonisationsarbeit werden mit der größten Bereitwilligkeit anerkannt und hervorgehoben, wenn auch natürlich Mängel und Fehler nicht verschwiegen werden. Sehr interessant ist in dieser Beziehung der Abschnitt über die vergleichsweisen Vorteile der verschiedenen Siedlungsformen. Die Kommission sucht überall die Möglichkeiten künftiger Entwicklung festzustellen und zu betonen, und ihre tatsächlichen Feststellungen gipfeln in einer Darlegung der Aufgaben der Regierung auf Grund des Mandates, wie sie ein überzeugter Zionist nicht anders und nicht schärfer stilisieren könnte. Eine ganze Reihe von Aufgaben werden der Regierung zugeschoben, die bisher notgedrungen von der Zionistischen Organisation erfüllt worden sind, und mit größter Sorgfalt werden die dokumentarischen Belege dafür zusammengestellt, daß die Regierung auf Grund des Mandates in ihrer Förderung der jüdischen Siedlungsarbeit sehr viel weiter gehen müßte, als sie bisher tatsächlich gegangen ist. Es wird insbesondere auch auf die Berechtigung der Forderung hingewiesen, daß die Regierung Staatsländereien für jüdische Siedlung zur Verfügung stellt, daß sie ihre Zoll- und Tarifpol'itik den Interessen der Siedlungsarbeit besser anpaßt und mit weit hergeholten Beweisen wird die These belegt, daß die britische Regierung den palästinensischen Produkten auf dem britischen Markt jene Vorzugstellung gewähren müsse, die die Produkte des Reichsgebietes selbst genießen.