Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1928-11-09 · 45 (9.11.1928) · p. Seite 713

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
45 (9.11.1928)
Date
1928-11-09
Page
Seite 713 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9072829-9103081-9158219--08905-9081619
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 45 Das Jüdische Echo 713 er Regierung in pa 5rerhä,t"^ X ft«-S fi anwemf '^ant'ataranwenden wird m, ^en, Reiche die™ - Ausübung des G* Statte beseitigt e" a" die Ständige dle Mandatarmacht h, ischen Organisation runginder I r isgemcinde i ich auf die Abgar; \ 1 Justin Lichtenaue t :hen Fraktion I*.; 1 wohl annehmen dart ich-schiedliche Ere>; { d und zwischen gc! irteien vorausgega - ■ Sitzung des Vorsu;-!; ung am Donnerst^.' :ige Änderungen t: { igen Verfassung & j - beschlossen: DU l läufigen Verfass \ > ingen ersetzt. Dit >; i wesentlichen Bestir i i d ohne Unterst;.. j demitglieder, die; ■ -ebensjahr volid:.; i und in dem diese: I , rjahr Mitglieder & i \ .m Tage der W*:;; nindestens 5 Jab : ■ f ler der Gerne1:.; : Wahlrecht ist. r : f ►häufiger Vorn® ■;; Gebrechen m r ■? cht im Besitzt o: jr h j idet.;! | immberechtigtc U [ ige das 25. Leb1 Reichsangehörigsii r * tlgUDg n -4 im Deutsch^) WAGEN Leistung im«rr*cllt lurch: (2.) Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer entmündigt ist, oder unter vorläufiger Vormundschaft steht oder sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. (3.) Wählbar sind die wahlberechtigten Gemeindeangehörigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Jahren im Gemeindebezirk wohnen und nicht durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. (4.) Der Gewälte verliert sein Amt durch den Verlust der Wählbarkeit.“ Ferner wurden noch Absatz 3 und 4 § 45 des Entwurfs angenommen und damit festgesetzt, daß die Amtszeit der ersten auf Grund dieser Verfassung gewählten gemeindlichen Vertretungskörper am 1. April 1931 endet und daß die künftigen Wahlen für die Gemeindevertretung zugleich mit den Wahlen zur Tagung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden stattfinden sollen. * * * Wenn die Zionisten und Orthodoxen in der Gemeindevertretung die neuen Bestimmungen auch angenommen haben, die als wichtigsten Fortschritt die bisher vollkommen ausgeschlossene Wählbarkeit auch der Ostjuden bringen, so ist damit nach der Erklärung des Herrn Lichtenauer keineswegs gesagt, daß das jetzt Erreichte als in jeder Beziehung genügend betrachtet wird. Denn nicht nur daß in bezug auf das aktive Wahlrecht immer noch ein entscheidender, undemokratischer und in einer jüdischen Gemeinde, die alle Juden umschließt, und in der allen Mitgliedern die Pflicht der Steuerzahlung auferlegt ist, durch nichts berechtigter Unterschied zwischen Reichsangehörigen und Nichtreichsangehörigen gemacht wird, so bringt die neue Regelung der Wählbarkeit sogar eine Verschlechterung gegenüber dem alten Zustand insofern, als die Wählbarkeit auch bei Reichsdeutschen von einem mindestens dreijährigen ununterbrochenen Aufenthalt im Gemeindebezirk abhängig gemacht wird. D. h. also, daß auch der an jüdischen Dingen Interessierteste davon abgehalten wird, sich in der Gemeinde zu betätigen, wenn er nicht lange Jahre schon in ihr ansässig war; denn da eine Wahl ja ohnehin verfassungsgemäß nur alle 4 Jahre stattfindet, so wird diese Bestimmung in den meisten Fällen einen Ausschluß der Wählbarkeit für 6—7 Jahre bedeuten. Man denke nur einmal Frau Lindheim, die Führerin der größten jüdischen Frauenorganisation in Amerika, der „Hadassah“, von der unlängst gemeldet wurde, daß sie ihren Wohnsitz in München nehmen werde, habe die Absicht nach ihrer Niederlassung hier in der Gemeinde mitzuarbeiten — es wäre unmöglich,-ihr den ihr zukommenden Platz zu verschaffen. Überhaupt ist die ganze Reform wie uns scheint, weniger der beginnenden Einsicht auf liberaler Seite, weniger der Erkenntnis von der Überheblichkeit, die sich in den bisherigen Wahlbestimmungen kundgab, zu verdanken, als dem harten Zwang der Tatsachen. Und sie ist dementsprechend unvollständig geblieben. Immerhin, eine bedeutende Verbesserung ist zu konstatieren; hoffen wir, daß diese auch in der Zusammensetzung und Arbeit der neuzuwählenden Gemeindevertretung ihren Ausdruck finden wird. * * * Besonders zu begrüßen ist die Bestimmung, daß in Zukunft die Wahlen für die Gemeindevertretung zugleich mit den Wahlen zu der Tagung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden stattfinden sollen; um die Durchführung dieser Regelung zu ermöglichen, mußte eine Übergangsbestimmung dahin getroffen werden, daß die Amtszeit der ersten auf Grund der neuen Verfassung gewählten gemeindlichen Vertretungskörper am 1. April 1931 abläuft. Dies bedeutet freilich, daß in München, da mit dem Ende des Jahres 1928 auch die Arbeitsperiode der gegenwärtigen Gemeindevertretung beendet ist, eine neue Gemeindevertretung auf die Dauer von nur zwei Jahren zu wählen sein wird. Da eine Wahl aber sehr große Anstrengungen und Aufwendungen kostet und wohl alle Parteien die Anschauung haben, daß sie sich für zwei Jahre nicht recht rentiere, wird man die Vornahme einer Wahlhandlung, die eigentlich stattzufinden hätte, zu vermeiden suchen. Und es ist anzunehmen, das man sich deshalb auf eine gemeinsame Liste einigen wird, so bedauerlich auch ein Verzicht auf einen Appell an die Wählerschaft ist, die gerade in München schon seit 1921 keine Gelegenheit mehr gehabt hat, sich durch die Abgabe eines Stimmzettels zu den Gemeindeangelegenheiten zu äußern. Dieser Zustand darf natürlich nicht von Wahlperiode zu Wahlperiode fortgesetzt werden; sonst ist ernsthaft zu befürchten, daß das Interesse der Gemeindemitglieder immer mehr abnimmt, daß die Arbeit der Gemeindevertretung und des Vorstands sich schließlich ohne Fühlung mit denen abspielt, für die, in PfL ZAAODfN -.hV •BERNHARD BAUCH MÜNCHEN SCHÄFFLERSTRASSE 3 KAUFINGERSTRASSE 25 BRIENNERSTRASSE 8 i

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.