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Das jüdische Echo · 1928-10-19 · 42 (19.10.1928) · p. Seite 669

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
42 (19.10.1928)
Date
1928-10-19
Page
Seite 669 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 42 Das Jüdische Echo 669 General Motors Automobile __ Chevrolet LORIN/ER & CO Oakland Nymphenburger Straße128 / Telephon 61836 La Salle lassen: „Zu dem Lustmord an einem vierjährigen Mädchen in Eiterfeld. Gegenüber Erörterungen im ,Frankfurter Beobachter4 teilt der Oberstaatsanwalt in Hanau mit, daß nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen, insbesondere der Leichenöffnung, die Tat aus geschlechtlichen Beweggründen begangen und der Tod durch Erwürgen eingetreten ist, so daß zweifellos Lustmord vorliegt.4* Der ängstliche Ludendorfi B e r 1 i n , 5. Oktober. (JTA.) Am Mittwoch'nachmittags lief im Büro des Reichspräsidenten folgendes, mit „Ludendorff44 gezeichnetes Telegramm ein: „Vor drei Wochen wurde mir freimaurerisches Mordurteil handschriftlich durch Post zugestellt. Ich erfuhr soeben, daß Mordurteil das Geheimzeichen des Freimaurerbundes ,Zur aufgehenden Sonne4 trägt. Um andere Großlogen als unbeteiligt erscheinen zu lassen, hat gerade diese freimaurerische Organisation Urteil geschickt. Mordurteil ist Antwort der Freimaurerei auf restlose Enthüllung ihrer Verbrechen in meinem Werk Kriegshetze und Völkermorden4. Millionen Deutsche erwarten von ihnen, Herr Reichspräsident, sofortiges Einschreiten und Befreiung des Volkes von der gemeinen Verbrecherpest. Die Erfassung der Täter ist bei raschem Eingreifen für freie deutschblütige Deutsche in den Justizbehörden und in der Staatsanwaltschaft leicht, für Brr. Freimaurer aber in den Justizbehörden und in der Staatsanwaltschaft wegen freimaurerischer Bindung unmöglich. Bitte um persönliche Bestätigung des Telegramms.44 Dazu bemerkt die „Vossische Zeitung“: „Reichspräsident v. Hindenburg weilt seit mehreren Tagen im Jagdhaus Schorfheide. Seine Gefühle, wenn er dieses Telegramm lesen wird, werden dieselben sein, die jeder Deutsche, ganz gleich, wie er sich kritisch mit den Leistungen des gesunden Ludendorff auseinandergesetzt hat, bei Kenntnisnahme dieser letzten Auslassung des kranken Ludendorff ‘empfinden müsse.“ Ein antisemitisches Dynamitattentat vor Gericht — Drei Jahre Zuchthaus für den Attentäter Breslau, 4. Oktober. (JTA.) Das Schwurgericht in Beuthen verhandelte in diesen Tagen gegen den 40 Jahre alten Autogenschweißer Joseph K., der in der Nacht zum 7. Juli ein Dynamitattentat auf das Teppichhaus von Wachsmann in der Dyngoßstraße zu Beuthen verübte, bei dem neun große Schaufensterscheiben des Geschäftes in Trümmer gingen und ein großer Teil der Waren vernichtet wurde. Dem Attentat lagen antisemitische Motive zugrunde; der Angeklagte hatte nationalsozialistische Versammlungen besucht und oft geäußert, man müsse die Juden loswerden. Vor Gericht leugnete der Angeklagte, den Anschlag verübt zu haben, er wurde aber von vielen Zeugen als der Attentäter erkannt, vornehmlich daran, daß ihm der linke Unterarm fehlte. Er gab an, die Verstümmelung im Kampfe gegen polnische Aufständische als Selbstschutzmann erhalten zu haben; dies erwies sich aber als Lüge, seine geschiedene Frau bekundete, daß er 1921 auch sie mit einer Stielhandgranate zu töten versuchte, durch das Dazwischentreten der Mutter der Frau wurde die Handgranate beiseite geschleudert und durch die darauffolgende Explosion ist dem Angeklagten die linke Hand abgerissen worden. Der Staatsanwalt beantragte zwei Jahre Zuchthaus. Das Gericht ging über diesen Antrag hinaus und verurteilte den Attentäter zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Befreiung jüdischer Arbeitsloser von der Meldungspflicht beim Arbeitsamt an Sonnabenden Halberstadt, 5. Oktober. (JTA.) Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat dem Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden (Sitz Halberstadt) auf dessen Antrag auf Befreiung jüdischer Arbeitsloser von der Pflicht zur Meldung beim Arbeitsamt am Sonnabend unter dem 29. September 1928, Geschäftszeichen III 655/28 Br, folgendes geantwortet: „In Ihrer an den Herrn Reichsarbeitsminister gerichteten und an mich abgegebenen Eingabe vom 12. September 1928 haben Sie beantragt, es grundsätzlich als genügende Entschuldigung im Sinne des § 114 AVAVG. für die Unterlassung einer Meldung nach § 173 a.a.O. gelten zu lassen, wenn ein arbeitsloser orthodoxer Jude an einem Sonnabend oder jüdischen Feiertage die Erstattung der Meldungen aus religiösen Bedenken unterläßt. Dabei haben Sie ausgeführt, daß ein Verstoß gegen das Religionsgesetz nicht nur in einer eigenen Haltung des orthodoxen Israeliten enthalten sein kann, sondern auch darin, daß er einen Dritten zu einer ihm selbst nicht erlaubten Verrichtung veranlaßt. In Übereinstimmung mit dem Herrn Reichsarbeitsminister habe ich keine Bedenken dagegen zu erheben, daß die Unterlassung der Meldungen an Sonnabenden oder an jüdischen Feiertagen als genügende Entschuldigung gemäß § 114 a.a.O. angesehen wird, wenn nachgewiesenermaßen bei dem Arbeitslosen religiöse Bedenken dagegen bestehen und der Zweck der Arbeitsvermittlung nicht darunter leidet.“ Danziger Hakenkreuzler überfallen jüdische Studenten Danzig, 10. Oktober. (JTA.) Die sozialistische „Volksstimme44 berichtet über einen Überfall hakenkreuzlerischer Studenten auf jüdische Studierende der Technischen Hochschule, der ein gerichtliches Nachspiel hatte mit dem Resultat, daß die überfallenen jüdischen Studenten als „Ruhestörer“ bestraft worden sind. (Die Zeitung greift das Urteil an.) Ruhiger Verlauf der Kundgebungen in Wiener- Neustadt — Der Antisemitismus der Heimwehren Wien, 7. Oktober. (JTA.) Die für Sonntag, den 7. Oktober, angesagt gewesenen Massenkundgebungen der Heimwehren und die Gegenkundgebungen des republikanischen Schutzbundes sind in Anbetracht I. MÜNCHENER PLISSEE-BRENNEREI FRHNZ GRUBER, MÜNCHEN Hohlsaum, Knöpfe, Endeln, Kanten, Kostllmstickereien Burgstraßei6/3 Knopflöcher Telephon 22975

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