Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 40 (5.10.1928)
- Date
- 1928-10-05
- Page
- Seite 636 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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636 Das Jüdische Echo Nr. 40 sen. Der jüdischen Bürgerschaft in Essen hat sich eine lebhafte Beunruhigung bemächtigt, da man neue Ruhestörungen befürchtet, falls die Polizeiinstanzen nicht durchgreifen. Exzesse in Berlin — Folgen der Aufhebung des Redeverbots gegen Hitler Berlin, 1. Oktober. (JTA.) Das seit Ende 1923 in Preußen bestandene Redeverbot gegen Adolf Hitler ist, wie in der Sitzung des Hauptausschusses des preußischen Landtages mitgeteilt wurde, aufgehoben worden. Das Münchener Hitler-Organ „Völkischer Beobachter“, sieht in der Aufhebung des Redeverbots gegen Hitler ein Zurückweichen der Regierung vor den nationalsozialistischen Vertretern im Landtag und schließt sein Kommentar mit folgenden Worten: „Und wenn Preußen auch groß ist und Adolf Hitler nicht überall hinfahren kann, so werden die Kundgebungen an großen Knotenpunkten deutschen Lebens daher um so gewaltiger werden. Nun erst recht: Marsch, marsch!“ Der Gau Berlin-Brandenburg der Nationalsozialisten feierte die Aufhebung des Redeverbots gegen Hitler durch einen Propagandamarsch in Berlin. Am Samstag fanden in den südlichen Vororten fünf Massenversammlungen statt. Am Sonntag formierten sich die Berliner und die von auswärts eingetroffenen Hitler-Leute zu einem Zug mit Musikkorps und zahlreichen Trommelabteilungen zum Einmarsch nach Berlin. Ein riesiges PBL ZAAOD-EN ■BCRNHAkD BAUCH MÜNCHEN SCHÄFFLERSTRASSE 3 KAUFINGERSTRASSE 25 BRIENNERSTRASSE 8 Polizeiaufgebot begleitete den Zug der Nationalsozialisten, der mehrere tausend Mann zählte. An verschiedenen Stellen kam es zu Zwischenfällen. Am Abend fand im Sportpalast eine große Kundgebung der Nationalsozialisten statt, in der Graf Reventlow, Abgeordneter Kube, Dr. Goebbels und andere das Wort ergriffen. Vor dem Sportpalast kam es zu schweren Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten, die Polizei mußte mit Gummiknüppeln eingreifen, sie nahm zahlreiche Verhaftungen vor. Ins Polizeipräsidium wurden insgesamt 42 Personen eingeliefert. Von unbekannter Seite fielen Schüsse, ohne daß jemand verletzt wurde. Eine Anzahl durch Messerstiche und Gummiknüppel Leichtverletzter wurde in den umliegenden Rettungsstellen verbunden. Hakenkreuzler-Tumult in der Hamburger Bürgerschaft Hamburg, 27. September. (JTA.) Am Mittwoch, dem 26. September, abends, kam es in der ersten Sitzung der Hamburger Bürgerschaft nach den Ferien zu Tumultszenen, als der Hakenkreuzler Hüttmann bei der Verlesung einer Anfrage sich in wüsten Beschimpfungen gegen die Juden erging. Da Ordnungsrufe nichts fruchteten, wurde die Sitzung unterbrochen. Nach der Wiederaufnahme verfügte der Präsident den Ausschluß des Hüttmann. Dieser leistete der Aufforderung, den Saal zu verlassen, nicht Folge und setzte seine antisemitischen Beschimpfungen fort. Der Präsident verfügte darauf die gewaltsame Entfernung Hüttmanns, der durch Kriminalbeamte aus dem Saal gebracht wurde. Hüttmann bleibt für vier Wochen von den Sitzungen der Bürgerschaft ausgeschlossen. Die nationalsozialistische Ortsgruppe Bremen von der Gauleitung aufgelöst — Den Behörden zuvorgekommen Bremen, 25. September. (JTA.) Die Gauleitung Weser-Ems der nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei teilt mit, daß die Ausschreitungen, die sich Nationalsozialisten in Bremen zuschulden kommen ließen, mit der „Idee der Bewegung absolut unvereinbar“ seien, und daß die Gauleitung die Auflösung ihrer Bremer Ortsgruppe verfügt hat. Allgemein wird angenommen, daß der nationalsozialistische Gauvorstand nur den Bremer Behörden zuvorgekommen sei, die bereits scharfe Maßnahmen wegen der antisemitischen Ausschreitungen und der Mißhandlung des brasilianischen Konsuls angekündigt haben. Der preußische Justizminister fordert in einem Erlaß die Justizbehörden zu strengem Vorgehen gegen Friedhofschänder auf Berlin, 1. Oktober. (JTA.) Im Verlauf dieses Jahres haben wiederum mehrere Fälle von Friedhofschändung die Öffentlichkeit erregt. Der preußische Justizminister hat daher in einer allgemeinen Verfügung die Strafverfolgungsbehörden ersucht, im Einvernehmen mit den Polizeibehörden, die der preußische Minister des Innern durch Runderlaß vom 18. Oktober v. J. mit Anweisungen versehen hat, diesen Straftaten auch weiterhin ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden, und um die Aufklärung, die trotz Aussetzung von erheblichen Belohnungen leider nicht immer gelungen ist, nachdrücklich bemüht zu sein. Bei der Stellung der Strafanträge in der Hauptverhandlung werde zu berücksichtigen sein, daß solche gegen