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Das jüdische Echo · 1928-10-05 · 40 (5.10.1928) · p. Seite 633

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
40 (5.10.1928)
Date
1928-10-05
Page
Seite 633 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 40 Das Jüdische Echo 633 prügeln ist berechtigt und wünschenswert — dann mag man sich von der Gesinnung, die selbst in „vornehmen“ und „adeligen“ Kreisen der Antisemiten herrscht, ein Bild machen und sich fragen, wie es erst in den Köpfen derjenigen aussieht, die selbst auf Judenjagd gehen. Vielleicht wird man in Deutschland, wo es so viele Verbände gibt, noch einmal erleben, daß sich ein „Schutzverband jüdisch aussehender Germanen“ bildet, wenn solche Mißgriffe, woran wir nicht zweifeln, noch häufiger Vorkommen sollten und die Behörden diesem Treiben weiter tatenlos zuschauen und damit Vorschub leisten. Von jüdischer Seite aber sollte man endlich auch einmal aktiver werden. Ein gemeinsamer Schritt der ganzen deutschen Judenheit ist notwendig; gemeinsame und gleichzeitige Kundgebungen aller jüdischen Gemeinden und Verbände; darüber hinaus aber wird man, wie wir fürchten, nach einer Serie von über 60 Friedhof- und zahlreichen Synagogenschändungen auch daran denken müssen, einen Schutz für jüdische Friedhöfe und Synagogen zu organisieren. Wenn der Staat die Ruhe unserer Toten, die Sicherheit unserer Gotteshäuser nicht garantieren kann, dann werden wir eben selbst dafür sorgen und zum Selbstschutz schreiten müssen. Man hat sich in Deutschland, überhaupt in den Ländern des Galuth an Judenverfolgungen gewöhnt; man nimmt sie je nach Temperament und jüdischer Gesinnung mit Achselzucken, ohnmächtiger Wut oder Verstärkung jüdisch-positiver Tätigkeit auf, daß man aber in Palästina, dem werdenden „Nationalheim der Juden“ ebenfalls Judenverfolgungen und noch dazu so gehässige Skandale, wie die beinahe alljährlich an der Klagemauer stattfindenden zu verzeichnen hat, erscheint mehr als unbegreiflich. Die ungeheure Entrüstung, mit der die Nachricht von den durch nichts zu rechtfertigenden brutalen Schikanen der englischen Polizeiorgane in Jerusalem in der ganzen jüdischen Welt aufgenommen wurden, mögen mittlerweile den stellvertretenden Oberkommissar in Palästina, Mister Luke, aber auch die englische Regierung darüber belehrt haben, daß es äußerst gefährlich wäre, die Zustände andauern zu lassen, die überhaupt solche Vorfälle ermöglichen. Das ist einmal der juristische Zustand der Klagemauer selbst. Der ganze Tempelkomplex nämlich ist mohammedanisches Heiligtum, geblieben ist den Juden nur die Westmauer, wo sie klagen und beten und dieser Rest genießt bei ihnen deshalb besondere Verehrung. Wohl schon seit Jahrhunderten beten dort Juden, täglich, besonders natürlich am Sabbat und vor allem an den großen jüdischen Feiertagen. Es ist eine uralte Einrichtung, aber sie hat — charakteristisch genug — einen juristischen Mangel. Der Platz nämlich, auf dem die Gebete stattfinden, ist arabisches Eigentum und überdies öffentlicher Durchgangsort; dem Eigentümer muß diese Ansammlung von Juden nicht passen und außerdem stört sie den öffentlichen Verkehr. Ein einzigartiges historisches Schicksal hat diesen Ort den Juden teuer gemacht, jahrhundertelange Übung hat ihn geheiligt, aber die juristische Sanktion für das Weinen an der Klagemauer hat man noch nicht erreicht. Und so kommt immer wieder bei beson¬ Deutsche Neuwäscherei Q.m.b.H. FELIX BRANDKER * MÜNCHEN Thierschstraße 21 Telefon Nr. 2370b Spezial-Dampfwaschanstalt für Herren-Plättwäschenur Kragen, Manschetten, Vorhemden und Oberhemden. Lieferzeit ca. 8Tage ders großen Ansammlungen die arabisch-britische Polizei auf Verlangen der Araber, um die Juden von dem ihnen heiligen Platz zu vertreiben. Man hat schon oft versucht die Angelegenheit dadurch in Ordnung zu bringen, daß man diesen Platz durch Kauf in jüdische Hände bringen wollte. Wir haben bisher nicht gehört, wie weit die Verhandlungen gediehen sind. Wahrscheinlich ist der Preis zu hoch und es wäre nicht das erstemal, daß vesucht wird, aus den religiösen Gefühlen der Juden Kapital zu schlagen. Uns scheint aber, daß die Sache wichtig genug ist, um Anstrengungen zu machen, sie außerhalb der Privatrechtssphäre zu stellen. Es gibt christliche heilige Stätten in Palästina in reicher Fülle, ebenso mohammedanische. Nur jüdische sind kaum vorhanden, welche nicht in mohammedanische umgewandelt worden wären. Der Platz vor der Klagemauer, der Ort der jüdischen Trauer und der jüdischen Gebete ist eine solche. Es müßte möglich sein, diesen einen Ort von einem höheren als vom privat-rechtlichen Standpunkt zu betrachten. Und die Angelegenheit ist, sowohl vom religiösen Standpunkt als auch vom Standpunkt der Psychologie des Nationalheims wichtig genug, um auch außerhalb der palästinischen Behörden behandelt zu werden. Es verträgt sich nicht mit der Vorstellung von einem jüdischen Nationalheim, daß Juden am Kol Nidre von ihren Gebeten an der Klagemauer vertrieben werden, weil sie vielleicht die Passage stören oder weil der Boden auch einem Araber gehört. Und es muß möglich sein, für diese Auffassung bei den englischen Behörden Verständnis zu finden. Die Palästinaregierung muß Mittel und Wege finden, dem unbestreitbaren moralischen, historischen und religiösen Recht der Juden auf die Klagemauer Genüge zu tun und sei sie auch auf Kosten irgendwelcher privater Interessen. Damit ist aber noch nicht alles getan. Die Palästinaregierung wird auch dafür sorgen müssen, daß die palästinische Beamtenschaft nach völlig anderen Grundsätzen zusammengesetzt wird als bisher, daß vor allem Juden viel stärkere Berücksichtigung finden und nicht etwa, wie das auch vorgekommen ist, aus Verärgerung über mangelnde Beförderung oder sonstige Schikanen den Dienst wieder quittieren. Nur wenn das Verhältnis der palästinischen Beamtenschaft zum Aufbau des jüdischen Nationalheims ein grundlegend anderes wird, nur wenn diese es endlich selbst als ihre Aufgabe betrachten wird, aktiv daran mitzuwirken, werden die Schikanen, Beleidigungen und offenbaren Rechtsbeugungen aufhören, die sich immer und immer wieder in Palästina, ereignen. Es muß in Zukunft das erste Ziel zionistischer Politik in Palästina, London und Genf sein, dem Grundsatz, daß Mandatarmacht und Exekutivbehörden den Aufbau des jüdischen Nationalheims durch die Juden als neutrale Beobachter zuzusehen und nur etwa vorkommende Schädigungen 3ü» xcxxxxs ^frofkurfcftrter (Segt. 15Z4 ^jlBCtolung Sei. 20519 TReftSen^froße 14/15 ^amen ~^2Rdnfe( in reich ff er JJUtsroaM un5 nach ^laß *Nsas?-'A -

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