Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 29 (20.7.1928)
- Date
- 1928-07-20
- Page
- Seite 455 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 29 Das Jüdische Echo 455 tischen khensder i 1 ^wecken :i jüdischen u lahme der; ches Dars zunR der ä Wie er- ' Fraktion, J der Höhe j von dem c ung, d. h. | worden, i ■as modi- ' das urj verzinst I -ben, daß i 00.— auf k trag war m 5. Juli ‘ abgeauf Ver- 1 auch die v »eschäftif hst Herr eine Be- . iber den t, anschaut fahrbuch f nte, daß i meinden [ nterhält. } her der Strauß, '!er Übei nmenen der Anseiner r Seite ler bei löglicheichengliedes schloß, aber, Oberrmster *s einie vieehnten tiauun- >e be- :ellung n er- Jakob geistiwähe Bil- 1 be-% aligewertlische üfung weitjchen i! olksakob Auferfüllende Institution die erbetene Beihilfe leiste. Im Interesse des Friedens in der Gemeinde und des weiteren gedeihlichen Zusammenarbeitens aller ihrer Teile empfehle er dringend, dem Antrag stattzugeben. Dieser Appell an die Mehrheit des Hauses erwies sich als wirkungslos. Herr Justizrat Dr. Heilbronner von der liberalen Seite begründete in längeren Ausführungen die nicht zu überwindenden Gewissensbedenken der liberalen Partei gegen den gestellten Antrag. Von orthodoxer wie auch zionistischer Seite wurde von verschiedenen Gesichtspunkten her die Unhaltbarkeit dieser Stellungnahme treffend beleuchtet, wobei von orthodoxer Seite wiederholt Herr Rosenthaler und von zionistischer Seite die Herren Lichtenauer und Justizrat Dr. Fränkel in die Debatte eingriffen. Herr Löwenstein machte darauf aufmerksam, daß der Verein Ohel Jakob gezwungen sei, bei einer neuerlichen Ablehnung des Antrags sich an den Verband zu wenden; eine Äußerung von liberaler Seite ist daraufhin nicht erfolgt. Die schließlich erfolgte Abstimmung ergab wiederum mit 10 Stimmen der liberalen Mitglieder der Gemeindevertretung gegen die 7 geschlossenen Stimmen der orthodoxen und zionistischen Fraktion bedauerlicherweise die Ablehnung des Antrages. Die Frage der jüdischen Volksschule in München, dessen sind wir überzeugt, wird damit nicht erledigt sein. Sie wird im Gegenteil solange nicht aufhören, ein Kampfobjekt innerhalb der gemeindlichen Kollegien und innerhalb der Gemeinde selbst zu bilden, bis sie die Regelung gefunden hat, die allein ihrer Wichtigkeit für das jüdische Leben entspricht. Jüdische Rechtsfragen Berlin, 10. Juli. (JTA.) Am Sonntag, dem 1. Juli, fand zu Berlin in den neuen Räumen des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden - wie einem Bericht der Presseabteilung des Landesverbandes zu entnehmen ist — unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Ismar Freund eine Sitzung des Rechtsausschusses statt, die sich, da eine Fülle von Arbeit zu leisten war, bis in die Abendstunden hinzog. Einige Spezialgebiete wurden dem Unterausschuß des Rechtsausschusses überwiesen, der bereits mit dem Entwurf eines Normalstatuts für die Synagogengemeinden, dem Entwurf einer Wahlord- Ordnung u. a. m. betraut ist. Der Unterausschuß besteht nach zwei Zuwahlen aus den Herren Dr. Freund, Dr. Klee, Dr. Wiener, Landgerichtsrat Dr. Rau, Landgerichtsrat Dr. Stern und Fräulein Dr. Berent. Die Weiterführung der Arbeiten bezüglich des Normalstatuts soll vorläufig ruhen, da es sich mit Rücksicht auf die bevorstehende Änderung des Gesetzes von 1847 nicht mehr empfiehlt, das Normalstatut auf dieser Grundlage abzufassen, anderseits der Entwurf des neuen Judengesetzes, solange er nicht Gesetz Ueberkinger Sprudel Suddeutschlands führendes Tafelwasser Generaldepot Eduard KUhles, München RASPSTRASSE 6 TELEPHON 92200 geworden ist, zur Grundlage des Statuts nicht gemacht werden kann. Dagegen soll den Gemeinden vorweg eine Steuerordnung zugehen, da die Umstellung der Kultussteuererhebung auf die Jetztzeit eine in vielen Gemeinden dringende Frage ist. Der Entwurf einer B^amtenordnung wird nach einem Referat von Dr. Jacobsohn (Breslau) dem Unterausschuß überwiesen. Mit dem Entwurf eines Normalvertrages für jüdische Kultusbeamte setzt sich der Ausschuß im Anschluß an ein ausführliches Referat von Justizrat Hirschberg (Breslau) eingehend auseinander und überweist ihn schließlich an den Unterausschuß zur baldigen Verabschiedung. — Das Justizministerium hat um den Entwurf eines Reglements für die Ausübung der Seelsorge an jüdischen Gefangenen gebeten. Ein von dem Gefängnisrabbiner Dr. Joseph (Berlin) gefertigter Entwurf wird durchberaten und beschlossen, zur Weiterberatung einen Unterausschuß in Breslau einzusetzen. Die Zentralwohlfahrtsstelle soll ersucht werden, das von ihr bereits vorbereitete Material dem Ausschuß zuzuleiten. — Zum Entwurf eines Verbandsgesetzes 'über ein Wahlprüfungsge rieht beim Landesverband wird eine siebengUiedrige Kommission eingesetzt. — Die Erhebung von Abzugsgeldern durch Synagogengemeinden wurde für unzulässig erklärt. Über die Möglichkeit eines Religionswechsels Minderjähriger liegen zwei im Ergebnis auseinandergehende Gutachten der Herren Dr. Freund und Senatspräsident Stern vor. Beide Gutachten sollen anfragenden Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. — Die Frage, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, daß der Friedhof einer Syna- /gogengemeinde durch die Stadtgemeinde enteignet wird, wird grundsätzlich bejaht. Gleichzeitig wird festgestellt, daß eine Synagogengemeinde niemals freiwillig ihre Rechte an einem Friedhof aufgeben darf. In bezug auf die Rechtsfolgen des Austritts aus einer Synagogengemeinde wird festgestellt, daß die Gemeinde berechtigt ist, dem Ausgetretenen den Besuch der Synagogen zu untersagen und der Betreffende sich des Hausfriedensbruchs schuldig macht, wenn er trotzdem die Synagoge betritt. Die Frage, ob ein strafrechtlicher Schutz des Rabbinertitels möglich ist, wird nach dem augenblicklichen Stand der Gesetzgebung verneint. 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