Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 27 (6.7.1928)
- Date
- 1928-07-06
- Page
- Seite 423 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 27 Das Jüdische Echo 423 DONNERSTAG, 12. JUL11928 ABENDS 830 UHR STEINICKESAAL, ADALBERTSTR. 15 HERZUFEIER der Münchener zionistischen Jugend Die Gedenkrede hält Dr. S.Kanowitz, Berlin Die Feier wendet sich an die ganze jüdische Öffentlichkeit, besonders an die gesamte jüdische Jugend Eintritt RM. 1.—, Studenten u. Jugendl. —.50 schaftliche, kulturelle und politische Fragen zur Erörterung gelangen werden. Von deutscher Seite werden Eduard Bernstein und der Präsident des Reichstags, Paul Loebe, an dieser Besprechung teilnehmen. An der Besprechung in Berlin nahmen seitens des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes Aaron und Brücker, seitens der AFA Aufhäuser, seitens der sozialistischen Jugend-Internationale Ollenhauer, seitens der Poale Zion Dr. Oskar Cohn, Berl Locker, S. Rudel, ferner Eduard Bernstein, der Redakteur der„Sozialistischen Monatshefte“ Julius Kalisky, der Dichter Ernst Toller, die Redakteure Eugen Prager, Dr. Zadik, Viktor Schiff u. a. m. teil. Der Ausschluß jüdischer Mitglieder aus dem Alpenverein vor dem Kammergericht Berlin, 2. Juli. (JTA.) Die Klage von sieben Mitgliedern der Sektion Berlin des Deutsch- Österreichischen Alpenvereins gegen ihren Ausschluß aus der Sektion, der aus dem Grunde erfolgte, weil sie wegen der antisemitischen Tendenz des Vorstandes einen neuen Verein, den Alpenverein Berlin E. V., gründeten, hatte bekanntlich vor dem Landgericht II zu einem für die Ausgeschlossenen siegreichen Urteil geführt. Der Ausschluß war als nichtig erklärt worden, weil der Vorstand der Sektion nicht rechtmäßig gewählt worden war. Die Sektion Berlin hatte daraufhin Berufung eingelegt, die am Freitag vor dem Kammergericht unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Ruckert zur Verhandlung kam. Der Vertreter der Ausgeschlossenen, Recht- Dr. Fließ, sprach für die Verwerfung der Berufung. Er wies an Hand der Vorgänge nach, daß der Vorstand, der den Ausschluß vollzog, gar nicht ordnungsmäßig gewählt war; daß sein Beschluß daher ungültig war und auch durch spätere Entschließungen der Mitgliederversammlung nicht in einen gültigen Beschluß verwandelt werden konnte. Mit Nachdruck vertrat Dr. Fließ den Standpunkt, daß der Ausschluß auch unbillig sei und den guten Sitten widerspreche. — Das Gericht kam nicht zu einem sofortigen Urteil; der Verkündigungstermin wurde auf den 13. Juli festgesetzt. Reichstagsabgeordneter Everling wegen antisemitischer Beleidigung nach viereinhalb Jahren vor Gericht Berlin, 28. Juni. (JTA.) Vor dem Schöffengericht in Rostock hatte sich der deutschnationale Reichstagsabgeordnete Dr. Everling wegen öffentlicher Beleidigung des Rechtsanwalts Dr. Goldstaub in Rostock zu verantworten. Die Anklage wurde vom Staatsanwalt erst auf direkte Anweisung des Justizministers erhoben, nachdem sie vom Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt zunächst abgelehnt worden war. Everling hatte im Jahre 1924 als Verteidiger eines völkischen Studenten grobe Beleidigungen gegen den gegnerischen Rechtsanwalt Dr. Goldstaub gebraucht, z. B.; „Dr. Goldstaub käme als Privatmann überhaupt nicht in Frage“, Dr. Goldstaub könne sich mit Erfolg auf § 51 des Strafgesetzbuches berufen“, „jüdische Anmaßung“ u. a. m. Nachdem über viereinhalb Jahre und sieben Termine mit und ohne Vorführung des Dr. Everling verstrichen sind, war der Angeklagte endlich zur Verhandlung erschienen. In langen, hauptsächlich an die Zuhörer gerichteten Ausführungen suchte Everling sein Nichterscheinen zu begründen und wurde so ausfallend, daß er vom Vorsitzenden gerügt werden mußte. Der Staatsanwalt beantragte schließlich, ihm das Wort zu entziehen. Die Zeugenaussagen waren für Everling vernichtend. Zur allgemeinen Überraschung stellte der Staatsanwalt keinen Strafantrag, sondern führte aus, er könne in der Form der Everlingschen Ausführungen keine Beleidigung finden, namentlich findet er in dem Ausdruck „jüdische Anmaßung“ nichts Kränkendes. Dr. Goldstaub als Nebenkläger stellte fest, daß es sich nicht um seine Privatangelegenheit handele, sondern darum, ob Dr. Everling dauernd ungestraft jüdische Mitbürger beleidigen dürfe. Das Urteil wird am 3. Juli verkündet werden. Bernhard Baron spendet 5000 Pfund, Lord Melchett 1000 Pfund für den Baffour-Wald in Palästina London, 2. Juli. (JTA.) Der bekannte Philantrop Bernhard Baron hat dem Präsidenten des Fonds zur Pflanzung eines den Namen Balfour tragenden Waldes in Palästina, Major H. L. Nathan, den Betrag von £ 5000.— zur Erweite-