Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 26 (29.6.1928)
- Date
- 1928-06-29
- Page
- Seite 406 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/9072829-9103081-9156890--08575-9081293- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
406 Das Jüdische Echo Nr.26 Deutsche Neuwäscherei O.m.h.H. FELIX BBANDNJEB * MÜNCHEN Thierschstraße 21 Telefon Nr. 23708 Spezial-Dampfwtschanstalt für Herren-Plättwäsche nur Kragen, Manschetten, Vorhemden und Oberhamden. Lieferzeit ca. 8Tage Forschungs- und Erweiterungsarbeit sich befassenden Körperschaften ist von erster Bedeutung; der Plan der Forschungsarbeit muß für eine Anzahl von Jahren aufgestellt werden; ein System von Instruktion und derVereinheitlichung des Lehrplans in landwirtschaftlichen Schulen soll in Angriff genommen werden. In einem zu diesem Zwecke zu bildenden Ausschuß sollen vertreten sein: a) das Regierungsdepartement für Landwirtschaft, b) das Departement für landwirtschaftliche Kolonisation der Jewish Agency, c) P. I. C. A. und Mikweh Israel, d) die Hebräische Universität. 21. Nichts ist von größerer Bedeutung als die Frage der Heranbringung der Kolonisationsprodukte zu dem Markt. Dies setzt eine sorgfältige Prüfung, einen hohen Qualitätsgrad des Produktes, Möglichkeiten von Transport und Verschiffung voraus, sowie die Schaffung einer Agentur für die Behandlung und den Verkauf der Produkte. 22. Empfehlenswert ist eine Erweiterung der Arbeit der Experimental-Stat i o n zur Lösung der Probleme im Gartenbau. Zu diesem Zweck ist auch ein intimer Kontakt zwischen dieser Station, dem Kolonisations- Departement und der Hebräischen Universität zu empfehlen. (In dem Bericht werden nun die praktischen Erfolge einer gemeinschaftlichen Arbeit der erwähnten Institutionen aufgezählt und die besonderen Bedingungen der Zucht von Zitronen, Grapes, Mandeln, Oliven, Feigen und anderen neuen Frucht-Sorten auseinandergesetzt.) IV. Industrie Abschnitt 4 verlangt Ermutigung der Industrie; Errichtung eines Handels- und Touristen-Büros für Palästina in London und Neuyork; sogenannte Erziehungsschutzzölle für beginnende und aussichtsreiche Unternehmungen; Zollvereinbarungen mit Nachbarländern (gestützt auf Art. 18 des Mandats); Einsetzung eines speziellen Zoll-Komitees von seiten der Regierung; Einführung von Eisenbahnspezialtarifen, Errichtung eines Transport- Komitees; Förderung, der Hausindustrie; Beratung der Einwanderer durch ein gemeinschaftliches Büro der Regierung und der Jewish Agency unter Mitwirkung weiterer beteiligter Organisationen; schließlich Schaffung eines angemessenen Hotelwesens. V, Erziehung 1. Es ist die Aufgabe der Regierung, ein Minimum weltlicher Bildung jedem Kind zuteil werden zu lassen, dessen Eltern solchen Unterricht fordern; die Regierung soll jenen Nichtregierungsschulen, die diese minimalen Erfordernisse gemäß den offiziellen Bestimmungen erfüllen, Zuschüsse gewähren; die Höhe der Zuschüsse soll sich nach dem Verhältnis der schulbesuchenden Kinder richten. 2. Das jetzige System, wonach die Subvention an die Jewish Agency zur weiteren Verteilung ausgezahlt wird, ist zufriedenstellend, da es die Aufrechterhaltung des rechten Standards garantiert. Die Jewish Agency wird zweifellos den Wunsch haben, den Beitrag der Regierung ihrerseits zu ergänzen. VI. öffentliches Gesundheitswesen 1. Ein größerer Anteil an Verantwortung als bisher soll von der Regierung in bezug auf das öffentliche Gesundheitswesen getragen werden. Funktionen wie Impfung, Bekämpfung von Epidemien, Kontrolle ansteckender Krankheiten, Entsumpfung, Verbesserung des Quarantänedienstes zählen zu den unmittelbaren Verpflichtungen der Regierung. 2. Es ist wünschenswert, daß privaten Spitälern Subventionen gewährt werden entsprechend der Zahl der Tage freier Behandlung, die in ihnen gewährt wird. Die Jewish Agency wird zweifellos den Wunsch haben, diese Subvention noch zu ergänzen, um den Standard aufrechtzuerhalten, den sie für erforderlich hält. 3. Das medizinische Gesundheitswesen, das von jüdischen Stellen geleitet wird, soll koordiniert und konsolidiert werden. Es ist naheliegend, daß die „Hadassah“ die geeignete Organisation zur Durchführung dieser Koordination ist. 4. Die Kupath Cholim (Krankenkasse der Arbeiterorganisation) soll ihre Tätigkeit auf die Aufgabe beschränken, die sie sich ursprünglich gesetzt hatte: Arbeiterversicherung, Kranken-Wohlfahrt und Rekonvaleszenten-Fürsorge; ihre übrigen Tätigkeiten sollte sie dem Gesundheitsdepartement der Jewish Agency übertragen. Es ist wichtig, daß die in dieser Weise reorganisierte Kupath Cholim bestehen bleibt, da sie viel dazu beigetragen hat, den gesunden Grundsätzen der Selbsthilfe und Selbsterhaltung Geltung zu verschaffen. 5. Jede Anstrengung soll gemacht werden, um die Tätigkeit der privaten Spitäler in Palästina zu koordinieren, damit ein System harmonischer Zusammenarbeit aufrechterhalten bleibt. Dies mag die Bildung einer zentralen Spitalkommission und die Konsolidierung einer Anzahl von Institutionen zur Voraussetzung haben. YII. Arbeiterfragen 1. Die Kommission hegt Sympathie für die Bestrebungen der Arbeiter, ihre soziale und ökonomische Lage zu verbessern und begrüßt deren Verwirklichung. 2. In voller Würdigung der Leistungen von Arbeiterorganisationen bei der Leitung von Arbeiten in Landwirtschaft, Einwanderung, Gesundheits- 3-'3 XCCXXX3 ^offuu ("dmer {Segtr. 15Z4 'JlBftolung {Sei. 205X9 ^efi6ery3rfrctße 14/15 s Ul Oeit i„iI, Q? e (3 a u f G e ro a I x v u u 9 o H ro a r e rt, § f o f f c, g c p p x ch e f w.