Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 26 (29.6.1928)
- Date
- 1928-06-29
- Page
- Seite 405 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 26 Das Jüdische Echo 405 General Motors Automobile ______ Chevrolet LORIN/ER ft CO Oakland Nymphenburger Straße128 / Telephon 61836 La Salle während des vergangenen Jahres in Angriff genommene Einrichtung neuer Kolonien betrifft, so sollten diese keineswegs aufgegeben werden, sondern es sollten die nötigen Mittel zu ihrer Ausstattung beschafft werden, vorausgesetzt, daß ihre Reorganisierung in einer Weise vonstatten gehen kann, daß sie in individualistische kooperative Siedlungen (Moschawim) umgewandelt oder als Ausbildungszentren benutzt werden können. 11. Im Hinblick auf bisherige Erfahrungen sollte, bis neue Faktoren in Erscheinung treten, d i e Begründung von weiteren Hügel- Kolonien nicht stattfinden. 12. Den Bestrebungen, Siedler zu befähigen, wirkliche Landbesitzer zu werden, wird zugestimmt. Gemäß den Statuten des Jüdischen Nationalfonds scheint dies, soweit seine Ländereien in Betracht kommen, ausgeschlossen zu sein. Die Jewish Agency soll deshalb darauf bedacht sein, außer den gegenwärtig im Besitze des Jüdischen Nationalfonds befindlichen oder von ihm in Zukunft zu erwerbenden Ländereien, eine von ähnlichen Beschränkungen freie Landesreserve sicherzustellen. Allen Bodenkäufen sollen gründliche Bodenanalysen und iWasserprüfungen vorangehen; der zu entrichtende Preis darf den wirklichen Wert des Bodens nicht übersteigen. 13. In der Vergangenheit sind mehr Kolonisten auf gewissen Flächen angesiedelt worden, als sie von ihnen erhalten werden können. Es ist wichtig, daß man bei zukünftiger Kolonisation sich von solchen Tendenzen freimacht. In gewissen bereits bestehenden Kolonien werden die Bodenbesitze pro Familie erhöht werden müssen, sofern eine Selbsterhaltung der Siedler erstrebt wird. In dieser Hinsicht bietet jede einzelne Kolonie ein gesondertes Problem, an dessen besonderer Lösung ohne Zögern geschritten werden soll. Das Problem wird sowohl in den bestehenden wie in den zu gründenden Kolonien durch das Fehlen verlässiger Daten über wesentliche Punkte kompliziert; so was die für Bewässerung verfügbaren Wasserreserven und den Grad, bis zu welchem die Bodenproduktivität durch künstliche Düngung erhöht werden kann, betrifft. Eine hydrographische Prüfung sollte bald stattfinden, ebenso eine Erkundung der Ausführbarkeit künstlicher Düngung. Dies gehört zu den Funktionen der Regierung, nicht zum wenigsten im Hinblick auf die gewaltige Rolle, die die Wasserversorgung in der zukünftigen Entwicklung ganz Palästinas spielt. 14. Formelle Kontrakte zwischen der Jewish Agency und den einzelnen Siedlern sollen sofort, ohne die Intervention irgendeiner anderen Körperschaft, zur Durchführung gelangen. Was den von dem Siedler zurückzuzahlenden Betrag anbelangt, so ist in freimütiger Weise die Tatsache in Betracht zu ziehen, daß die von der Palästinisch- Zionistischen Exekutive für die Siedlungskosten vorgeschossenen Summen durch Gründe in die Höhe getrieben worden waren, für die der Siedler nicht verantwortlich ist. Der zurückzuzahlende Betrag soll auf einer Summe fixiert werden, die eine gewinnbringende Bearbeitung des Bodens ermöglicht, wobei der Wirtschaftswert des Bodens und nicht der von der Agency für ihn verwandte Betrag als Grundlage genommen wird. Die Zahlungsraten und -Fristen sind im Vertrag zu spezifizieren. Siedler, die diesen Forderungen nicht nachkommen, sind durch solche zu ersetzen, die dies zu tun bereit sind. 15. Die Möglichkeit für jüdische Kolonisation in Palästina findet ihre Grenzen in der Möglichkeit der Beschaffung anbaufähigen Bodens. Es ist deshalb eine prompte Untersuchung über die Anwendbarkeit künstlicher' Düngemittel erwünscht. Dies ist auch angesichts der hohen Bodenpreise erwünscht. 16. Das Prinzip, außenstehende Arbeiter welcher Art immer in den Kolonien nicht zu beschäftigen, ein Prinzip, das gegenwärtig in den zionistischen Kolonien in Geltung ist, ist unhaltbar; unter anderem kann ein solches System zur Folge haben, daß in Zeiten, wo der Erfolg aller von den Kolonisten gemachten Anstrengungen auf dem Spiele steht, er nicht in der Lage ist, sich die ' Arbeiter zu beschaffen, die ihn und seiner Familie die Ernte bergen helfen. Vielen Schwierigkeiten des bestehenden Systems könnte abgeholfen werden durch die Einfügung einer Klausel in dem Vertrag zwischen dem Kolonisationsdepartement und dem Siedler, wonach ein Minimal-Lohn für gedungene Arbeiter postuliert wird. 17. Die jetzige unwissenschaftliche Benutzung von Wasser in Teilen der Citrus-Zone hat bereits ein niedrigeres Wasser-ICveau zur Folge gehabt. Angesichts der Bedeutung der Zitronenzucht sind Verordnungen über die richtige Verwendung von Wasser zu Bewässerungszwecken am Platze. 18. Zonen für neue Siedlungen sollen womöglich in Gebieten lokalisiert werden, die sich für die Zucht von für Export in Betracht kommende Spezialitäten eignen, dies bei angemessener Berücksichtigung der heimischen landwirtschaftlichen Bedürfnisse. 19. Der kooperative Ankauf der von den Siedlern benötigten Materialien und Vorräte, sowie der kooperative Verkauf der Produkte wird als ein Weg zur Schaffung besserer wirtschaftlicher und sozialer Verhältnisse angesehen. Dieses System sollte aber von einer von sozialen Theorien unbeeinflußten Körperschaft verwaltet werden. 20. Die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen mit landwirtschaftlicher TEINACHER HIRSCHQUELLE rein natürliches Mineralwasser von Weltruf, ärztl. sehr empfohlen bei BLASEN-, NIEREN- und HALSLEIDEN Generaldepot: EDUARD KUHLES # MÜNCHEN RASPSTRASSE 6 TELEPHON 92200