Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1928-06-29 · 26 (29.6.1928) · p. Seite 404

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
26 (29.6.1928)
Date
1928-06-29
Page
Seite 404 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/9072829-9103081-9156890--08573-9081291
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

404 Das Jüdische Echo Nr. 26 solches Land in 33 000 bewässerte (intensiv bewirtschaftete Felder, Plantagen) und 5 0 000 unbe wässerte Farmen zu parzellieren. Von diesem Boden sind jetzt annähernd 8 Prozent in jüdischen Händen. 2. Bis die Jewish-Agency genügend Fonds in der Hand hat, um die Konsolidierung aller bestehenden Kolonien, wo eine solche Konsolidierung als erwünscht erachtet wird, ins Werk zu setzen, sollen keine neuen Kolonien begründet werden. 3. Die Kommission bedauert, daß die Palästina- Regierung es bisher noch nicht für tunlich gefunden hat, Schritte zur Erleichterung einer „geschlossenen Ansiedlung von Juden auf dem Lande, einschließlich Staatsländereien und für öffentliche Zwecke nicht benötigten Brachlandes“ zu ergreifen, wie dies von Artikel 6 des Mandates ins Auge gefaßt wird. Sie nimmt die Erklärung der Regierung zur Kenntnis, daß die Zuteilung von Staatsländereien an jüdische Siedler nicht stattfinden kann, bevor nicht die Kataster-Vermessung des Bodens beendet ist, würde es aber für angemessen halten, wenn die Jewish-Agency die Regierung dringend ersucht, Vorkehrungen zu treffen, daß gewisse Ländereien noch vor Vollendung der Vermessung für Siedlungszwecke verfügbar gemacht werden. 4. Die Bedeutung einer systematischen Aufforstung in ganz Palästina kann nicht genug betont werden. Sie würde nicht nur das Klima günstig beeinflussen und der Wasserlieferung sehr nützen, sondern sie würde es auch ermöglichen, eventuell die hügeligen Teile des Landes dem Anbau nutzbar zu machen, die sonst für Landwirtschaft nicht verfügbar sind. Es wird angenommen, daß dieses Werk ebenfalls zu den Funktionen der Regierung gehört, und es wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Palästina-Regierung dieses Thema einer ernsthaften Erwägung unterziehen wird. 5. Eine progressive Kolonisation in Palästina ist nicht durchführbar, bevor nicht eine Modifizierung des gegenwärtigen Besteuerungssystems stattgefunden hat. Die Kommissionsmitglieder nehmen von der Tatsache Kenntnis, daß die Regierung von Palästina, als einen, vorübergehenden Notbehelf, einen Plan für die Ablösung der Zehentsteuer durch eine Reform, die einen Durchschnitt von fünf Ernte- Jahren zur Grundlage nimmt, angenommen hat. Diese Reform ist jedoch nur in bestimmten Dörfern zur Anwendung gelangt. Obwohl dieses neue System einige der bedeutenderen Übel der Zehentsteuer eliminiert, wird es auf die Dauer nicht befriedigen, da eine Steuer nicht auf dem wirklichen Erträgnis, sondern auf dem unkultivierten Wert des zu besteuernden Eigentums basiert werden müßte. 6. Es ist erwünscht, daß die Regierung Palästinas die landwirtschaftliche Entwicklung des Landes dadurch ermutigt, daß sie neue landwirtschaftliche Unternehmungen für eine Zeit von fünf Jahren von der Besteuerung ausnimmt; dies in Übereinstimmung mit der Praxis, die in anderen Teilen der Welt, wo eine Ermunterung landwirtschaftlicher Kolonisation als wünschenswert erachtet wird, als selbstverständlich in Geltung ist. 7. Es sollten in Zukunft Anstrengungen gemacht werden, um auch solche Siedler heranzuziehen, die über eigene Mittel verfügen,, unbeschadet der Ermunterung derjenigen Immigranten, die, obgleich ohne Mittel, besonders qualifiziert für landwirtschaftliche Siedlertätigkeit sind (Chaluzim). 8. Es ist erwünscht, daß bevor noch ein Kolonist auf dem Lande seßhaft gemacht wird, die Vorbereitung des Bodens bis zu einem Punkte durchgeführt worden ist, die den Siedler in die Lage versetzt, schon vom Beginne an sich bei guter Haushaltung eine Lebensexistenz zu schaffen. Dies bedingt eine vorangegangene Entwässerung des Bodens, Sicherung der späteren Wasserversorgung, wo es sich um bewässerte Farmen (Intensiv-Bewirtschaftung) handelt: geeignete Bewässerungsanlagen, Bau von Verbindungswegen zu den nächst erreichbaren Landstraßen und Vorbereitung des Bodens für das vom Siedler, gewählte Erntegut. Diese Auswahl soll auf der Basis wissenschaftlicher Hinweise geschehen. Die dem Kolonisten zur Verfügung gestellten Maschinen und Werkzeuge müßten den besonderen Erfordernissen angepaßt sein. 9. Das landwirtschaftliche Kolonisationsdepartement soll von der Jewish Agency in einer Weise reorganisiert und geführt werden, daß eine sachgemäße Geschäftsführung und die Anwendung gesunder wirtschaftlicher Prinzipien gesichert erscheinen. 10. Nach der Meinung der Experten ist die E rrichtung weiterer K o 11 e k t i v - S i e dlungen (Kwuzoth) nicht erwünscht; nichtsdestoweniger soll die Ausstattung der bestehenden Siedlungen dieses Charakters vollendet werden. Die Komm iissionsmitgl jeder sind darüber einer Ansicht. Was die »V1..“ \ Der neue AUSTRO-DAIMLER 6Cylinder,12/70PS Eine umwälzende Neukonstruktion Hirschbold K o m m. - G e s. Fernruf 51355 MÜNCHEN Sonnenstr. 19

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.