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Das jüdische Echo · 1928-06-22 · 25 (22.6.1928) · p. Seite 390

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
25 (22.6.1928)
Date
1928-06-22
Page
Seite 390 (sequence 6)
Language
German
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390 Das Jüdische Echo Nr. 25 berpollinger Das Münchener Kaufhaus Neuhauser Straße 44 am Karlstor Bekleidung / Mode / Sport Wohnungsausstattung Verhandlungen der Vertreter der Landesverbände zustande gekommen war, wurde von Einzelberatung mit Abänderungen abgesehen, um die künftigen Verhandlungen nicht zu erschweren und nach eingehendem Referat des Justizrat Dr. Hommel (Schweinfurt) und kurzen grundsätzlichen Erklärungen der Fraktionsvertreter der Gesamtentwurf gegen 4 Stimmen angenommen. Einzelne Abänderungswünsche der konservativen Fraktion wurden für eine etwaige auf Grund der weiteren Verhandlungen erforderliche Neufassung des Entwurfs der Redaktionskommission als Material übergeben. Für die Volkspartei hatte RA. Dr. Nußbaum den schweren grundsätzlichen Bedenken Ausdruck verliehen, die die jetzige Fassung des Entwurfs mit ihrer auf partikularistischen Grundsätzen aufgebauten und auf direkte Wahlen verzichtenden Vertreterversammlung bei ihr hervorrufe, für die Konservativen Rabbiner Dr. Wohlgemuth die Besorgnisse geschildert, die die gesetzestreuen Elemente trotz der im Entwurf vorgesehenen Sicherungen für die religiösen Minderheiten nach dieser Richtung hätten und die sie zur Forderung noch stärkerer Garantien veranlassen müsse. Beide Redner stimmten aber schließlich dem Entwurf zu und zwar der volksparteiliche Vertreter aus dem Gesichtspunkt des kleineren Übels und der Möglichkeit späterer Behebung der Mängel, der Redner der Konservativen auf Grund der Zusage, daß seine Wünsche bei der endgültigen Redaktion berücksichtigt werden sollten. Lediglich der Führer der Liberalen, RA. Jung, hatte sich vorbehaltslos auf den Boden des Entwurfs gestellt, ohne ihn jedoch als Ideal anzuerkennen. Mit ungewöhnlicher Entschiedenheit gegen die ganze Idee des Reichsverbandes gewandt hat sich lediglich der auch in seiner Fraktion in dieser Beziehung vereinzelte Justizrat Dr. Fränkel (München). In tiefster Erregung stellte er dem nach seiner Ansicht jedes wahren jüdischen Inhalts entbehrenden organisatorischen Gebilde des Reichsverbandes mit einem jüdischen „Reichspräsidenten“ an der Spitze, den er in keinem Falle als jüdischen Führer anerkennen könne, die ideale volljüdische Gemeinschaft gegenüber, die sich willig der Führung jüdischer Geistesheroen überläßt. Die Mehrheit der Tagung war wie erwähnt, anderer Ansicht und hat angesichts der bestehenden Verhältnisse geglaubt, aus der organisatorischen Zusammenfassung der Juden in den Einzelländern, die soviel Segensreiches geschaffen und erhalten hat, auch die logische Folgerung eines Reichsverbandes ziehen zu müssen, dessen reiche Aufgaben harren. Der Revisionsbericht, von Justizrat Dr. Dreifuß (München) erstattet, ergab keinerlei Beanstandung. Nach kurzer Begründung durch RA. Dr. Oettinger (Regensburg) wurde sodann die Vorlage betreffend die Bildung eines Finanzausschusses angenommen, der an die Stelle des bisherigen Bewilligungsausschusses treten, aus je 7 Mitgliedern des Rats und der Tagung bestehen und gemeinsam mit dem Schatzmeister die Vorbereitung des Haushaltsplanes und die Bewilligungen vornehmen soll. Auch der von RA. Flaschner, dem Syndikus des Verbandes, begründete Entwurf einer Änderung der Besoldungsordnung des Verbandes gemäß dem neuen Besoldungsgesetz vom 20. April 1928 fand unter Ablehnung aller Änderungsanträge, z. B. der von der konservativen Fraktion beantragten gehaltlichen Hebung der Schochtim, en bloc Annahme. Ferner fand der von JR. Dr. Straus begründete Entwurf einer Vorlage betreffend die Übernahme der Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Gemeindebeamten auf den Verband die Zustimmung der Versammlung. Dieser Beschluß ist von erheblicher Bedeutung für die Gemeinden, die nichtreichsdeutsche Beamte haben, da diese in den staatlichen Versorgungsverband nicht aufgenommen werden. Die Versorgungskasse ist zunächst für diese nichtdeutschen Beamten bestimmt, doch hat sich der Verband das Recht Vorbehalten, die Versorgung auf reichsdeutsche Beamte auszudehnen. Als letzte Vorlage begründete endlich Seminar- Oberlehrer Stoll (Würzburg) den Entwurf über die Ergänzung der Gehalts- und Versorgungsbezüge der Volksschullehrer durch den Verband. Es handelt sich um die Ausgleichung von Härten in bezug auf die Besoldung, die sich durch Anstellung früherer Religionslehrer im bayerischen Volksschuldienst ergeben haben, weil die Dienstzeit als Religionslehrer nicht auf das Besoldungsdienstalter angerechnet wurde. Ab 1. April 1928 übernimmt der Verband die Differenz zwischen dem Gehalt, das der Lehrer nach seiner tatsächlichen Dienstzeit zu bekommen hätte und dem bezogenen geringeren Gehalt. Mit dieser Beseitigung einer lange empfundenen Unbilligkeit hat sich der Verband um die zahlreichen in Frage kommenden Lehrer ein großes Verdienst erworben. PACKARD verkörpert vornehmen Reichtum Generalvertreter: J GEBR. BEISSBARTH / KOHLSTR. 2 beim Deutschen Museum

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