Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 23 (8.6.1928)
- Date
- 1928-06-08
- Page
- Seite 56 (sequence 4)
- Language
- German
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356 Das Jüdische Echo Nr. 23 „Gleichberechtigung bedeutet Anerkennung unserer Art“, einen modernen Menschen, einerlei ob er Jude oder Nichtjude ist, befreiend an, befreiend gegenüber einer Seelenstimmung, die in ihrem tiefsten Wesen furchtsam und ängstlich ist und in ihren geheimsten Gründen mit der Möglichkeit rechnet, daß ein Kulturland wie Deutschland imstande wäre, von Staats wegen die Juden formalen Rechtsbeschränkungen zu unterwerfen. Gewiß spielen in dieser Frage auch Erwägungen des Verhaltens der nichtjüdischen Gesellschaft zu den Juden eine Rolle. Aber auch dieser gegenüber ist ein Beharren auf in ihrem Wesen rückschrittlichen und veralteten Prinzipien durchaus abwegig. Man muß die Dinge sehen wie sie sind. Für alle Juden in Deutschland besteht eine Judenfrage. Am schärfsten ausgedrückt in der Tatsache, daß die Juden in ihrer Gesamtheit eine unterscheidbare und als solche empfundene Gemeinschaft darstellen, die in vielfacher Beziehung, besonders in gesellschaftlicher, nur auf sich selbst angewiesen ist. Diese Tatsache ist nicht aus der Welt zu schaffen, solange die Juden Juden bleiben wollen und durch das Verhalten der Außenwelt Juden bleiben müssen. Zweifellos sind alle Juden in Deutschland auch Deutsche. Um genau zu sein, sie sind Juden und Deutsche und gehören zwei Kulturkreisen an. Diese Feststellung, — so banal sie ist, ebenso wahr ist sie auch —, hat zuletzt der Rektor der Universität Köln, Professor Walb, gemacht. Sie ist eine Folge unserer absonderlichen Situation. Wir sind eben ein Volk, das seit 1800 Jahren durch das Abendland getrieben wird und in den einzelnen Ländern durch den Zwang der Umstände siedelt. Es ist uns das Erbe des Judentums übergeben und gleichzeitig haben wir uns den Bedingungen der Länder, in denen wir leben, angepaßt. Zu einer Verschmelzung inniger Art beider Kulturen, in denen wir leben und die in uns leben, ist es fast in keinem Lande, in dem Juden wohnen, gekommen. Sogar, wenn man die falsche Annahme gelten lassen wollte, daß es wirklich so etwas wie eine deutsch-jüdische oder eine deutschfranzösische Kultur gäbe, so würde das für die Lösung der Judenfrage wenig bedeuten. Denn die dieser Kulturen teilhaftigen Juden wären noch immer von der großen Mehrheit ihrer Wirtsvölker unterschieden und als Sondergruppe empfunden. Für sich betrachtet wären sie in bezug auf das Judentum eine Gruppe besonderer Art. Wir sind Juden und Deutsche und die Setzung des Primates vom Judentum bei dieser Sachlage entspricht in viel höherem Maße menschlicher und jüdischer Würde und steht weit mehr im Einklang zur modernen Auffassung vom Rechte des einzelnen und der sich als Einheit empfindenden Gruppen als ein Versuch, vorhandene Grenzen zu verwischen ünd so zu tun, als ob irgendeine ausgeklügelte Formel genügte, das vorhandene Judenproblem zu lösen. Man muß nicht Zionist sein, um anzuerkennen, daß die Resolution des zionistischen Delegiertentages weit mehr den geltenden Tatsachen und fortschrittlicher Gesinnung entspricht, als der vorangegangene Beschluß des Central-Vereins. Um den Reichsverband der deutschen Juden Tagung in Köln Köln, 4. Juni. Am Sonntag, dem 3. Juni, begann in Köln eine Beratung der von den Landesverbänden jüdischer Gemeinden in Deutschland eingesetzten Kommission zur Schaffung einer Reichsorganisation. Es gilt die auf der Nürnberger Tagung begonnene Arbeit zu Ende zu führen. Die für den gleichen Tag einberufene provisorische Arbeitsgemeinschaft, die im wesentlichen über Fragen der Lehrerausbildung und die Schächtfrage beraten sollte, kam infolge der bis in die Nacht hinein dauernden Beratungen nicht mehr zum Arbeiten. Die Kommission selbst war genötigt, einen Teil der Tagung auf den Montag zu verlegen. Zurück blieben die Beschlußfassung über den Namen der Reichsorganisation, die Möglichkeit von Verfassungsänderungen und die Bestimmungen über die finanzielle Umlage. Zu .Beginn der Sitzung betonten die Herren Dr. Kollenscher und Dr. Sandler (Berlin), daß sie in Übereinstimmung mit weiten Kreisen auch der Liberalen die in Nürnberg gefaßten Beschlüsse über die Form des Reichsverbandes nicht billigen könnten. Sie fordern einen demokratisch organisierten Reichsverband, der nicht aus den einzelnen Landesverbänden, sondern unmittelbar aus den Gemeinden hervorgehen und dessen Organe nach einem demokratischen Wahlrecht gewählt werden sollen. Demgegenüber erklärte Oberlandesgerichtsrat Neumeyer (München) im Namen der süddeutschen Verbände, daß diese den Beschluß gefaßt hätten, dem Reichsverbande nur dann beizutreten, wenn die Form des Dachverbandes beibehalten würde. Es wurde beschlossen, daß nur die Fortsetzung der in Nürnberg begonnenen Beratung über die einzelnen Bestimmungen des Entwurfes Neumeyer, der bereits die Billigung der süddeutschen Verbände gefunden hat, erfolgen solle. Im Gegensatz zu dem früheren Beschluß wurde gemäß dem Nürnberger Antrag Dr. Klee beschlossen, daß jeder Landesverband mindestens eine Stimme im Rate der Reichsorganisation haben solle. Demnach werden im Rate die einzelnen Länder folgende Anzahl von Stimmen haben: Bayern 5, Sachsen 3, Württemberg 2, Baden 3, Hamburg 2, Thüringen 1, Hessen 2, Mecklenburg 1, Oldenburg 1, Braunschweig 1, Anhalt 1, Lübeck 1, Bremen 1, Lippe 1; außerdem der Deutsch-Israelitische Gemeindebund 2, die Zentralwohlfahrtsstelle 1, die Rabbiner-, Kantoren- und Lehrerverbände 5 Vertreter. Die nichtpreußischen Verbände entsenden somit 25, Preußen, das gemäß dem Nürnberger Beschlüsse um ein Mitglied weniger als die Hälfte der Gesamtzahl als Vertreter entsenden kann, 24 Vertreter. Der Rat der Reichsorganisation wird von den Ratsgremien der Landesverbände gewählt werden. Von grundlegender Wichtigkeit war die Beschlußfassung über die Zusammensetzung der Reichstagung. Beantragt wurde, daß die Mitglie- PACKARD verkörpert vornehmen Reichtum Generalvertreter: GEBR. BEISSBARTH / KOHLSTR. 2 beim Deutschen Museum