Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 23 (8.6.1928)
- Date
- 1928-06-08
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nummer 23 8. Juni 15. Jahrgang Zionfstentagung und C.-V. Der XXII. Delegiertentag der Zionistischen Vereinigung hat u. a. folgende Resolution einstimmig angenommen: Die von dem Central-Verein in seiner letzten Hauptversammlung gefaßte, gegen den Zionismus gerichtete Resolution erweist von neuem, daß der im Central-Verein organisierte Teil der deutschen Judenheit sich noch immer Entscheidungen in jüdischen Fragen von der Furcht um die Errungenschaften der Emanzipation aufdrängen läßt. Der XXII. Delegiertentag bedauert, daß eine Gruppe deutscher Juden im Kampf um die Gleichberechtigung von anderen jüdischen Gruppen abrückt und die Anschauung vertritt, daß volle Gleichberechtigung von einer bestimmten und immer wieder angepriesenen Gesinnung abhängig gemacht werden müsse. Der Zionismus verlangt demgegenüber eindeutige, zukunftsbejahende Entscheidung zum Judentum, dessen Erhaltung und Erneuerung nur durch den Aufbau eines starken nationalen Lebens in Palästina möglich ist, in dem jüdischer Eigenwert und jüdische Leistung die Achtung der Welt erringt. Gleichberechtigung bedeutet Anerkennung unserer Art. Die klare und wahrhaftige Betonung dieses Zieles entspricht allein jüdischer Würde und gibt uns Fälligkeit und Berechtigung zu einer unserem Wesen gemäßen inneren Anteilnahme an dem deutschen politischen und kulturellen Leben. Dazu schreibt uns unser M.-W.-Mitarbeiter: In jüdischen Kreisen Deutschlands hat man vor dem zionistischen Delegiertentag in Breslau angenommen, daß sich diese Tagung in allerstärkstem Maße mit dem C.-V. beschäftigen werde, der in seiner Hauptversammlung dieses Jahres den wesentlichen Teil seiner Beratungen dem Verhältnisse zwischen C.-V. und anderen jüdischen Organisationen, d. h. dem Kampf gegen den Zionismus, gewidmet hat. Tatsächlich ist ja das Hauptergebnis der C.-V.-Konferenz die bekannte Resolution gewesen, in der der Centralverein neuerdings der Zionistischen Organisation in Deutschland durch die Annahme der Resolution Mecklenburg den Fehdehandschuh hingeworfen hat. Die Zionistische Vereinigung für Deutschland hat dann in einigen großen Kundgebungen sich mit diesen Beschlüssen des C.-V. auseinandergesetzt und darum war es erklärlich, wenn man in jüdischen Kreisen geglaubt hat, der Delegiertentag der Zionistischen Vereinigung in Breslau werde diese Auseinandersetzung in den Mittelpunkt seiner Beratungen setzen. Das ist jedoch nicht der Fall gewesen. Wohl kam gelegentlich in den Referaten eine Anspielung oder Erwähnung des C.-V. vor; einige Diskussionsredner kamen gleichfalls auf den C.-V. zu sprechen. Aber diese Erwähnungen geschahen sozusagen nebenbei. Um es gleich vorwegzunehmen: diese Haltung ist keineswegs vorher ausgeklügelt worden. Es ist nicht eine gespielte Bagatellisierung der Beschlüsse, die der C.-V. gefaßt hat. Vielmehr floß diese Haltung naturgemäß aus dem Gedankensystem des Zionismus in Deutschland. Der Delegiertentag war sich im Einvernehmen mit allen Zionisten in Deutschland über seine prinzipielle Haltung in der Frage zum C.-V. völlig klar und es bedurfte nicht erst eines langwierigen Gedankenaustausches zum Zwecke einer Meinungsbildung in dieser Angelegenheit. So einigte sich debattelos der Delegiertentag auf eine Resolution, die einstimmig angenommen wurde. Diese Resolution, von den jüdischen Zeitungen veröffentlicht, bedarf keiner ausführlichen Kommentare, sie ist klar und eindeutig und atmet in all ihren Feststellungen einen Geist, der sich zu den Beschlüssen des C.-V. in bezug auf den Zionismus ungefähr so verhält, wie das Jahr 1928 zum Jahre 1890. Darin liegt auch der wesentliche Unterschied zwischen zionistischer Auffassung der Judenfrage und der Auffassung des C.-V. in bezug auf jüdische Dinge. Man darf nicht vergessen, daß der C.-V. in einer Zeit entstanden ist, wo es in Deutschland keine freiheitliche Verfassung gab, wo bei vielen Parteien und Richtungen, die aus verschiedenen Gründen den Anschein vermeiden wollten, nicht strikt die geltende Herrschaftsform zu bejahen, sehr viel geheuchelt wurde. Preußen-Deutschland war scheinkonstitutionell regiert; die alleinige Macht lag in den Händen der Dynastie und ihrer Paladine und Geltung konnte man im Staate nur erlangen, wenn man sich in jeder Beziehung so benahm, wie es den alleinigen Machthabern gefiel. Es soll nicht behauptet werden, daß der Centralverein bei seiner Gründung bewußt dahin tendiert hat, Liebkind bei den herrschenden Gewalten zu sein. Aber aus der damaligen Stimmung ist es zu erklären, daß die Konzeption des Centralvereins so ausfiel, wie sie sich bis auf den heutigen Tag in der Forderung nach einer bestimmten Gesinnung äußert, wenn man Anspruch auf volle Gleichberechtigung erheben und die Errungenschaften der Emanzipation nicht gefährden soll. Tatsächlich waren im Vorkriegsdeutschland die Verhältnisse so, daß seitens der herrschenden Gewalten nicht nur Pflichterfüllung, sondern auch Gesinnungsfrömmigkeit verlangt wurde und daß diese herrschenden Gewalten, unbekümmert wie sie gegenüber der öffentlichen Meinung der Welt waren, wirklich imstande gewesen wären, die Emanzipation der Juden, wenn es ihnen so gefallen hätte, auch rechtlich zu beschränken. Darum kann man es verstehen, daß der Centralverein in seinen Anfängen so gewesen ist wie er war. Daß er aber diese Erbschaft bis auf den heutigen Tag mitschleppt, ist unbegreiflich und überflüssig. Der Centralverein repräsentiert tatsächlich eine jüdische Organisationsform aus einer überlebten Zeit. Und demgegenüber mutet der Satz in der Entschließung des zionistischen Delegiertentages