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Das jüdische Echo · 1928-03-30 · 13/14 (30.3.1928) · p. Seite 207

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
13/14 (30.3.1928)
Date
1928-03-30
Page
Seite 207 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 13 Das Jüdische Echo 207 Art und Würde bewußten Volksgenossen an sich ziehe. Die Exekutive erklärt hierdurch die Monate Nissan und I j a r 5688 — April und M a i 1928 — zu Schekelmonaten. Es ist Pflicht der Landes- und Sonderverbände, unverzüglich alle Anstalten zu treffen, um in diesen Monaten einen wesentlichen Teil der zionistischen Energien auf die Schekelarbeit zu lenken. Die Schekelblocks müssen, soweit es noch nicht geschehen ist, unverzüglich verteilt und unterverteilt werden. Die Jugend und die Frauen sollen in der großen Schekelkampagne mitwirken. Massenschekelversammlungen müssen organisiert, durch Wort und Schrift soll für die zionistische Idee gekämpft und geworben werden. Ein jeder Zionist muß fühlen, daß er für die Ausbreitung des zionistischen Gedankens mitverantwortlich ist. Zionisten! Nach Ablauf dieses Jahres werden wir bereits wieder in der Vorbereitung des XVI. Kongresses stehen. Die Stärke der Kongrcßdelegation jedes Landes richtet sich nach der Anzahl der in den beiden zwischen zwei Kongressen liegenden Jahren gesammelten Schekalim. Nur die Länder, in denen die Schekelarbeit in diesem Jahr nicht weniger energisch betrieben wird als in dem kommenden Kongreßjahre, können auf eine angemessene und würdige Vertretung auf dem XVI. Kongreß rechnen. Gedenket des Schekels! Exekutive der Zionistischen Organisation Chaim Weizmann — Naliurn Sokolow — Dr. M. I). Eder — F. H. Kisch — L. Lipsky — F. Rosenblüth — H. Sacher — H. Szold London, Februar 1928. Jerusalem, Schebat 5688. Aus der jüdischen Welt Der Preußische Landtag stimmt in zweiter Lesung den Zuschüssen an die jüdischen Gemeinden zu Berlin, 21. März. (JTA.) Im Plenum des Preußischen Landtags fanden am Dienstag, dem 20. März, abends, die Abstimmungen zum Kultusetat statt. Mit großer Mehrheit hat das Plenum die vor einigen Wochen vom Hauptausschuß abgelehnte Positioii in Kapitel 193, Titel 123a betreffend Auszahlung von 200 000 RM. als Zuschüsse an die Synagogengemeinden zur Besoldung ihrer Rabbiner, zur Versorgung der Ruhegehaltsrabbiner und der Hinterbliebenen der Rabbiner in zweiter Lesung angenommen. Gegen diese Position stimmten nur die Deutschnationalen, die bekanntlich im Hauptausschuß den Antrag auf Streichung der Position gestellt haben, sowie die Völkischen und Kommunisten. Nachdem durch die von den Deutschnationalen provozierte Abstimmung im Hauptausschuß diese Position gefährdet war, ist es, wie wir erfahren, Herrn Dr. Ismar Freund gelungen, die maßgebenden Regierungs- und Parlamentskreise von der Wichtigkeit dieser Zuschüsse für die jüdischen Gemeinden zu überzeugen und die Gefahr einer Ablehnung abzuwenden. Die Position in Kapitel 182, Titel 90 betreffend die Auszahlung von 400 000 RM. zugunsten der leistungsschwachen Synagogengemeinden war bekanntlich vom Hauptausschuß nicht angefochten worden, der den kommunistischen Antrag auf Streichung abgelehnt hatte. Demnach würden die Zuschüsse des Preußischen Staates an die jüdischen Gemeinden bei Annahme in dritter Lesung insgesamt 600 000 RM. betragen. Annahme des Numerus clausus für Schächttiere durch den Preußischen Landtag Berlin, 21. März. (JTA.) Der Preußische Landtag hat heute den Beschluß des Landwirtschaftlichen Ausschusses vom 16. März bezüglich des Schächtens unter Streichung des letzten Punktes betreffend das elektrische Verfahren angenommen. Der Beschluß lautet: Das Staatsministerium wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu treffen, daß 1. das Schlachten von Tieren durch das rituelle Schächten nicht über den Bedarf der jüdischen Bevölkerung an geschächtetem Fleisch hinaus erfolgt und das Verbot des wilden Schächtens streng durchgeführt wird; 2. das Schächten ordnungsgemäß ausgeführt, ferner bei der Vorbereitung des Schächtens, insbesondere bei der Niederlegung des Tieres, Vorkehrungen getroffen werden, die geeignet sind, die Schlachttiere vor unnötigen Ängstigungen und Schmerzen zu schützen; 3. beim Schlachten überhaupt die vorhandenen technischen Verbesserungen in humanitärer Hinsicht angewandt und alle Roheiten verhindert werden. Das Schächten bleibt somit für den jüdischen Bedarf gestattet. Beschlüsse der Repräsentantenversammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde Berlin, 23. März. (JTA.) Die Repräsentantenversammlung beschloß in ihrer gestrigen Sitzung u. a., den Bau einer neuen Synagoge in der Prinzregentenstraße und den Bau einer vierten Altersversorgungsanstalt der Gemeinde sofort in Angriff zu nehmen. Es ist beabsichtigt, in kurzer Frist auch mit dem Bau einer konservativen Synagoge im Hansaviertel zu beginnen. Sämtliche Projekte sollen bis Rosch Haschonoh 1929 fertig gestellt sein. Die Repräsentantenversammlung bewilligte ferner der Akademie für die Wissenschaft des Judentums einen Beitrag zur Erwerbung des statistischen Materials der letzten Volkszählung in Preußen vom Preußischen Statistischen Landesamt, soweit es die Jud^i betrifft. Es handelt sich um wichtiges wirtschaftspolitisches und soziologisches Material über die Juden, das sonst der Vernichtung anheim fallen würde. Beschlossen wurde auch, eine Anzahl von Palästinalichtbildern des Herrn Aschbel anzukaufen, die zur Belebung des Unterrichts in Religionsschulen und in der hebräischen Adelholzen er Primusquelle Hervorrag. Heilwasser bei Nieren-, Leberu. Blasenleiden Stärkste Rubidiumquelle Europas sehr geeignet zu Hauskuren. B enVlm^\rr aPProbierter Apotheker kömmliches Tafelwasser. Hauptniederlage: L-JllU PflLllIIlQy F München 2 NW 3 Theresienstraße 33 Telephon 27471 Lieferant sämtlicher städtischer Krankenhäuser, Sanatorien und Heilanstalten

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