Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 13/14 (30.3.1928)
- Date
- 1928-03-30
- Page
- Seite 203 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 13 Das Jüdische Echo 203 General Motors Automobile _ _ _ __ Chevrolet LORIN/ER & CO Oakland Nymphenburger Straße 128/ Telephon 61836 La Salle Der zweite Prozeß betraf eine Beleidigungsklage des Berliner Polizeivizepräsidenten Dr. Bernhard Weiß gegen den verantwortlichen Redakteur des „Völkischen Beobachters“, Wilhelm Weiß. In mehreren Nummern dieses Blattes war der Kläger auf die pöbelhafteste Weise angegriffen und als „Isidor Weiß“, „der Jude Weiß“ sowie durch Zeichnung usw. verhöhnt worden. In seiner Verteidigung führte der Angeklagte — wie es diese Gesellen gewöhnlich tun — an, er habe die Artikel (es handelt sich um etwa fünf!) teils vorher nicht gekannt, teils nur flüchtig überlesen. Ferner sei er durch das Verbot der Berliner Ortsgruppe der Nationalsozialisten mit Arbeit überhäuft gewesen, besonders eben mit solchen Protestkundgebungen gegen Dr. Weiß. Er suchte auch die Ungerechtigkeit dieses Verbotes nachzuweisen und die bevorzugte Behandlung der Linksparteien — wodurch die Angriffe gerechtfertigt seien. Besonders auf diesen Punkt wies auch der sattsam bekannte Zeuge Dt. Goebbels aus Berlin hin. Das Gericht verurteilte Weiß zu 1500 RM. Geldstrafe, im Falle der Nichteinbringung zu 1 Monat Gefängnis sowie zur Vernichtung der fraglichen Exemplare des Beobachters. Ferner wurde Dr. Weiß Publikationsbefugnis im „Berliner Tageblatt“ und im „Völkischen Beobachter“ zuerkannt. Die Kosten beider Prozesse haben natürlich die Verurteilten zu tragen. Bildung einer Internationalen Liga zur Bekämpfung der Pogrome Eine Massenversammlung in Paris Paris, 14. März. (JTA.) In Paris hat sich unter dem Namen „Antipogromliga“ eine Vereinigung zur Bekämpfung der Hetze gegen Juden gebildet, der angesehene Persönlichkeiten der Gelehrtenwelt und des öffentlichen Lebens in Frankreich angehören. Die Liga hat in diesen Tagen ihre erste öffentliche Kundgebung gegen die Pogrome im Saal „Bullier“ im Quartier Latin abgehalten. Mehr als 6000 Menschen füllten den Riesensaal. Der bekannte französisch-jüdische Journalist Bernard Lecache erklärte, der Ehrenvorsitz in der Versammlung sei Professor Einstein übertragen worden. Er verlas das Schreiben Professor Einsteins, der mitteilt, daß er mit Freuden den Ehrenvorsitz annehme und hoffe, daß alle Völker für die Freiheit und gegen Pogrome sich erklären werden. Lecache teilt dann mit, daß die Regierung unter dem Druck einer ausländischen diplomatischen Vertretung den ihr gehörenden Trecadere-Saal für die Abhaltung der Versammlung nicht hat freigeben wollen. Das französische Volk, sagte er, hat durch das Urteil im Schwarzbart- Prozeß ein Verdammungsurteil gegen die Pogrome und ihre Leiter gefällt. Lecache, der einige Monate in Rußland geweilt und die Geschichte der Pogrome studiert hat, gab ein erschütterndes Bild des Niederbruches der jüdischen Bevölkerung in der Ukraine als Folge der Massacres und Räubereien, die jahrelang^ ungestört vor sich gehen durften. Er ging zur Schilderung der Pogrome und Heiligtümerschändungen in Rumänien über, die seit dem Mittelalter ihresgleichen nicht aufzuweisen haben. Nach Lecache, der stürmisch begrüßt wurde, sprachen noch der Vorsitzende der republikanischen Studentenförderation Frankreichs, Dumas, Professor Hadarmard, der Verteidiger Schwarzbarts, Henri Torres und Professor Langevin. — Die Versammlung nahm eine Resolution an, in der die Notwendigkeit des Bestehens der Antipogrom- Liga anerkannt wird. Harte Strafen für jüdische Viehhändler, die hakenkreuzlerische Provokationen abwehrten Berlin, 25. März. (JTA.) Das Schöffengericht in Emden hatte vor einiger Zeit, wie schon mitgeteilt wurde, gegen eine Anzahl jüdischer Viehhändler harte Gefängnisstrafen wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung ausgesprochen. Das Urteil hatte damals Aufsehen erregt, da aus der Beweisaufnahme zu ersehen war, daß die Angeklagten hakenkreuzlerische Provokationen ab wehrten und zum Teil in direkter Notwehr handelten. Vor der großen Strafkammer des Landgerichts in Aurich fand in diesen Tagen — wie von dort gemeldet wird — die Berufungsverhandlung statt. Angeklagt waren die Viehhändler Jakob de Leeuw, Jonas de Vries, Adolf de Vries, Herrmann de Vries aus Leer, Benno de Levie aus Oldenburg, Landsberg, Isaac de Vries und Max Hirscnberg aus Leer. Die Anklage stützt sich auf einen Vorgang, der sich auf dem Zentral-Nutzviehmarkt in Leer am 4. August 1926 abgespielt hatte. Der Betrieb des Marktes wurde an jenem Tage durch zwei hakenkreuztragende Studenten gestört. Die Händler empfanden das provozierende Auftreten der beiden als Beleidigung. Sie ersuchten um Ablegung der Abzeichen. Die Studenten leisteten der Aufforderung nicht Folge, und es kam zu Handgreiflichkeiten. Das Schöffengericht in Emden erkannte gegen sechs der angeklagten Juden auf Gefängnisstrafen von drei bis sieben Monaten, verhängte in einem Falle Geldstrafe und sprach einen Händler frei. Die Beweisaufnahme vor dem Landgericht in Aurich in der Berufungsinstanz (Vorsitzender Landgerichtsdirektor Biermann) ergab, daß Landwirte Partei für die Studenten ergriffen hatten. Von mehreren Landwirten wurde zugegeben, daß sie aus der Stadt etwa dreißig Hakenkreuzler herbeigeholt hatten, um die jüdischen Händler einzuschüchtern. Als einer der Studenten von einem Viehhändler gefragt wurde, ob er Vieh kaufen wollte, erhielt er die Antwort: „Nein, von Juden nicht.“ Es kam zur Ansammlung einer größeren Menschenmenge, die jedoch keinesfalls als eine Zusammenrottung im Sinne des Paragraphen 125 als Landfriedensbruch aufgefaßt werden kann.