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Das jüdische Echo · 1928-03-30 · 13/14 (30.3.1928) · p. Seite 200

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
13/14 (30.3.1928)
Date
1928-03-30
Page
Seite 200 (sequence 4)
Language
German
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200 Das Jüdische Echo Nr. 13 wissenschaftlich anerkannten Persönlichkeit auf diese Weise attestiert wird. Gerade aber diese Andersartigkeit des jüdischen Wesens, die Hellpach — und wir mit ihm — als einen wertvollen Beitrag der Juden zum deutschen Geistesleben, Wirtschaft und Politik als durchaus positiv, ja notwendig bewerten, muß verschwinden, wenn wir der Hellpachschen Parole hinsichtlich der Verminderung der deutsch-jüdischen Spannung folgen würden. Sie lautet nämlich: Aufgabe unseres Widerstandes gegen die Mischehe. In diesem Widerstand erblickt Hellpach die jüdische Schuld; ihre Sühne müßte „binnenjüdischer Emanzipationskampf des ganzen jüdischen Jungvolkes“ sein. Gegen diese „Lösung“ des deutschjüdischen Gesellschaftsproblems müssen wir uns mit aller Schärfe wenden. Denn die Mischehe (die Statistiken sprechen hier eine furchtbare Sprache!) bedroht heute ernstlich den Bestand des jüdischen Volkes. Es ist von Hellpach höchst inkonsequent, auf der einen Seite die besondere Art der jüdischen Geistigkeit für das deutsche Sein zu wünschen und zu bejahen, anderseits aber einen Vorgang für begrüßenswert zu halten, der gerade die Träger dieser besonderen jüdischen Art von der Erde eliminiert. Der Weg der aufrichtigen Verständigung zwischen Deutschen und Juden — es scheint wichtig, das hier mit Deutlichkeit zu konstatieren — muß die vorbehaltlose Anerkennung der jüdischen Sonderart und ungeschmälerte Erhaltung der jüdischen Gemeinschaft zur Voraussetzung haben. Lösungen, die von anderen Grundlagen ausgehen, Wenn die Qualität — Ausgeglichenheit u. Tonschönheit in allen Lagen, verbunden mit unbegrenzter Haltbarkeit, bei der Wahl des Instrumentes den Ausschlag gibt wird von jed. Freund guter Musik mit der Lieferung nur ein als vertrauenswürdig bekanntes Fachgeschäft von Ruf betraut werden. 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In dem Anteil am deutschen Geschicke kann sich dies Amt der deutschen Juden nicht erschöpfen. Das deutsche Judentum wird auf die Dauer nur dann existieren, wenn es sich auch als Teil der Weltjudenh e i t fühlt, an ihren Sorgen und Wollen aktiven Anteil nimmt und freudig empfängt, was der jüdische Geist geschafft und gewirkt. L. M. Tagungsergebnis des Preufienverbandes Von unserem Berichterstatter Berlin, 27. März 1928. Nach zweitägigen intensiven Verhandlungen schloß die vierte Session des Verbandstages der preußischen Judengemeinden in der Nacht von dem 26. auf den 27. März. In den Verhandlungen kam trotz der grundsätzlich verschiedenen Einstellung der einzelnen Richtungen auf allen Seiten der Wunsch zutage, zu einer Einigung zu gelangen. Der meist umstrittene Punkt, der Judengesetzentwurf, stand im Vordergründe des Interesses. Man war sich auf allen Seiten des Hauses, bei Liberalen, Volksparteilern, Konservativen und religiöser Mittelpartei darüber klar, daß Konzessionen gemacht werden müssen, um zu einer gemeinsamen Formel zu gelangen, die sowohl dem Halberstädter Verband gegenüber als Verhandlungsgrundlage, wie auch dem Ministerium als Willensausdruck der geeinigten preußischen Judenheit dienen soll. Drei Punkte des Judengesetzes schieden die Geister: Die Frage der Zwangszugehörigkeit der Einzelgemeinden zu einem der existierenden Verbände, die Frage des unterschiedslosen Wahlrechtes für alle Gemeindemitglieder (In- und Ausländer), ohne daß dessen Gewährung vom Belieben der Einzelgemeinden abhängen darf, und schließlich die Frage des Austrittes von Gemeindemitgliedern. Der Verbandstag hat die grundsätzliche Zugehörigkeit jeder Einzelgemeinde zu einem Verbände beschlossen. Der Austritt einer Gemeinde ist trotzdem möglich, aber unter sehr erschwerten Bedingungen; ihm muß eine dreijährige Kündigung auf Grund eines Votums aller Gemeindemitglieder der betreffenden Gemeinde vorangehen. Fortan darf es nach dem Willen des Verbandstages keinen Unterschied hinsichtlich des passiven und aktiven Wahlrechtes in den Gemeinden zwischen In- und Ausländern geben. Die betrüblichen Beschlüsse einzelner Gemeinden gegen Ostjuden werden in Zukunft in preußischen Judengemeinden nicht mehr gefaßt werden können. Der Austritt eines Gemeindemitgliedes aus der Gemeinde soll nur im Falle religiöser Bedenken möglich sein. Der Austretende muß sich jedoch einer Personalgemeinde anschließen, die als solche öffentlich-rechtlich anerkannt ist oder sich im Stadium der Bewerbung um Anerkennung des öffentlichen Charakters befindet. Keineswegs darf jedoch der Austritt zur Folge haben, daß der Austretende hierdurch eine

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