Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 12 (23.3.1928)
- Date
- 1928-03-23
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12 Das Jüdische Echo 185 ohne jedoch der gesellschaftlichen und anderer Vorteile, die die Zugehörigkeit zum Judentum bietet, verlustig zu gehen. Man stelle sich diesen Zustand auf Kleingemeinden angewendet vor. Drei oder vier der größten Steuerzahler haben dann in der Drohung, daß sie die Gemeinde verlassen, eine Waffe in der Hand, mit der sie im demokratischen Zeitalter die Gemeinde nach ihrem Belieben zu terrorisieren vermögen. Jede Maßnahme der Gemeinden, jeder Plan, jede Reformmöglichkeit würden bei einem derartigen Zustand völlig illusorisch werden. Kein Wunder, wenn die Lehrerverbände und selbst weite Kreise der liberalen Juden, besonders in den Kleingemeinden, entschieden gegen diesen von der Mehrheit im Landesverbände ausgestellten Freibrief auf Desertion Protest erheben. Man muß die Dinge sehen, wie sie sind. Leider sind im deutschen Judentum Zersetzung und Abfall eine weit verbreitete Erscheinung. Man muß alle Maßnahmen ergreifen, um diesen Übelstand zu bekämpfen. Darum soll man alles vermeiden, was die Lockerung der Gemeinden begünstigt. Und dazu würde zweifellos die gesetzliche Möglichkeit gehören, ohne weitere Formalitäten die Gemeinde verlassen zu können. Wenn die kommende Tagung diesen Beschluß der vorangegangenen gutmachen wird, so wird sie sich um die preußische und die deutsche Judenheit ein großes Verdienst erwerben. Wir wünschen, daß der Verbandstag die Wichtigkeit dieser Frage einsehe und sie im Sinne der Erhaltung der jüdischen Gemeinden löse. M. W. Die Tagesordnung des Verbandstages des Preußischen Landesverbandes Berlin, 2. März. (JTA.) Der Verbandstag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden ist, wie schon mitgeteilt, auf Sonntag, den 25. März 1928, vormittags 11 Uhr und folgende Tage nach dem Plenarsaal des ehemaligen Preußischen Herrenhauses einberufen worden. Die Tagesordnung ist folgende: 1. Eröffnung, 2. Geschäftsbericht des Rats, 3. Rechnungsabschluß für das Jahr 1926—27,4. Haushaltsplan 1928—29, 5. Verfassungsänderungen, 6. Anträge der liberalen Fraktion zur Verfassungsänderung, 7. Revision des preußischen Judenrechts, 8. Reichsverband, 9. Wahl von Ersatzmännern des Rates, 10. Satzung des Wohlfahrtsausschusses, 11. Normalstatut. SCHELLINGSTRASSE 39 / TELEPHON 23741/29073 Antisemit enprozesse Ein getaufter Jude Breslau, 9. März. (JTA.) Vor dem Breslauer Landgericht begann am Freitag, dem 9. März, vor-t mittags, der Prozeß gegen den Landgerichtsrat Gellin, einen getauften Juden, der in einem Bres^ lauer Weinlokal schwerste antisemitische Schimpfworte in den Saal hineinrief und den Landtagsabgeordneten Herrmann, einen Nichtjuden, der an seinen Beschimpfungen Anstoß nahm, beleidigte. Die Strafsache sollte bereits vor dem Großen Schöffengericht in Breslau Ende vorigen Jahres zur Verhandlung kommen. Doch war damals von der Verteidigung ein Vertagungsantrag gestellt worden, wobei behauptet wurde, der Angeklagte hätte sich in der fraglichen Zeit in einem Zustande befunden, der nach § 51 des Strafgesetzbuches seine Willensbestimmung ausschloß. Inzwischen ist auch der Landgerichtsrat auf seinen Geisteszustand untersucht und als verantwortlich befunden worden. Die Anklage lautete auf öffentliche Beleidigung gemäß §§ 185 und 200 des Strafgesetzbuches. Landtagsabgeordneter Herrmann wurde als Nebenkläger zugelassen. Der Angeklagte schilderte seinen Lebenslauf. Er amtiert in Breslau seit 1922. Er habe sich an jenem Abend in einem Zustand der Erregung befunden, habe dazu viel Alkohol zu sich genommen. Seine damaligen Bemerkungen über die Juden entsprächen keinesfalls seiner Überzeugung, er bedauere sie; er habe sich auch bei Herrmann entschuldigen wollen. Demgegenüber sagten fast alle Zeugen aus, daß der Angeklagte nicht sinnlos betrunken gewesen sei, er könne als alter Weintrinker schon eine gehörige Portion vertragen. Der Oberstaatsanwalt Schäffer sprach sehr scharf von dem engstirnigen Fanatismus des Angeklagten, der die Würde des Richters in den Schmutz der politischen Verhetzung gezogen habe. Er beantragte RM. 800.— Geldstrafe. Der als Nebenkläger auftretende demokratische Abgeordnete Herrmann bezeichnete als charakteristisch für den Angeklagten dessen eigene Worte, daß er die schlechten Seiten des Juden am allerbesten kenne, da er selbst von jüdischen Eltern stamme. Das Urteil lautet auf RM. 500.— Geldstrafe oder 50 Tage Gefängnis. Graf Ottokar Czernin Wien, 14. März. (JTA.) Vor dem Wiener Bezirksgericht als Strafgericht wurde heute über eine Presseklage verhandelt, die der ehemalige österreichische Außenminister Graf Ottokar Czernin gegen den verantwortlichen Redakteur der radikal-zionistischen Wochenschrift „Neue Welt“, Julius Löwy, wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge eingebracht hatte. Gegenstand der Klage bildete ein unter der Überschrift „Ottokar Czernin als antisemitischer Hetzer“ in der genannten Wochenschrift erschienener Artikel, der antisemitische Auslassungen Czernins in seinem vor kurzem erschienenen Reisebuche festnagelte und dem Grafen vorwarf, daß er als Außenminister wie später als Privatmann verschiedenerlei Geschäfte mit Juden tätigte und sich dabei als der geriebene Geschäftsmann erwies. Graf Ottokar Czernin klagte aber nur wegen einer einzigen kleinen Stelle in dem umfangreichen Artikel, welche lautet: „Als' österreichischer Gesandter in Bukarest während des Krie-