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Das jüdische Echo · 1928-03-16 · 11 (16.3.1928) · p. Seite 172

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
11 (16.3.1928)
Date
1928-03-16
Page
Seite 172 (sequence 8)
Language
German
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172 Das Jüdische Echo f Nr )1 ein militärisches Vorgehen am Platze. Ibn Saud besitzt die volle Autorität über die Stämme, die anders lautenden Nachrichten seien ohne jede Grundlage. London, 12. März. (JTA.) Kolonienminister Amery hat heute im Unterhaus erklärt, daß alle militärischen Vorbereitungen zur Abwehr der Wahhabiten von den Grenzen der Protektoratsstaaten getroffen worden seien. Jerusalem, 12. März. (JTA.) Der Vertreter Ibn Sauds in Kairo, Scheich Hafez Wahab, veröffentlicht eine Erklärung Ibn Sauds, der versichert, er habe den „Heiligen Krieg“ nicht erklärt und bemühe sich nach Kräften, die Wahabitenstämme zu beruhigen, die wegen des englischen Fliegerbombardements in höchster Erregung seien. London, 13. März. TU. Der britische Oberkommissar für das Irakgebiet Sir Henry Dobbs gab die Erklärung ab, daß er persönlich nicht die leiseste Besorgnis über die Haltung der Wahabiten dem Irak gegenüber empfindet. Die Gerüchte über die Zusammenkunft in der Hauptstadt Ibn Sauds, auf der der Wahabitenkönig die Zustimmung zu einem Angriff gegen das Irakgebiet gegeben haben soll, erwiesen sich nach den Versicherungen Sir Henry Dobbs als ein Märchen, das durch Beduinen nach Bagdad gebracht wurde. Die Aktion der britischen Luftstreitkräfte gegen die kriegführenden Stämme sei überall erfolgreich gewesen. Aus der jüdischen Welt Unnachgiebigkeit des bayerischen Staates gegenüber der Witwe Kurt Eisners München, 12. März. In dem Prozeß um eine Hinterbliebenenrente, den die Witwe des ermordeten bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner gegen den bayerischen Staat führen muß, wurde heute zum ersten Male vor dem Richter verhandelt. Der Fiskus will keinerlei Verpflichtung anerkennen, obwohl der Witwe Eisners vor der Inflation eine Jahresrente von 6000 Papiermark bereits gezahlt worden sei. Der Richter machte nun auf die Bedeutung der früheren Zahlung aufmerksam und legte dem bayerischen Fiskus mit Rücksicht auf den „historischen Vorgang“ nahe, einen Vergleich mit der Klägerin zu schließen. Ein neuer Termin wurde auf den 2. April angesetzt. Mehrmonatige Gefängnisstrafen für die Schänder der Lüneburger Synagoge — Eine neue Schändung Berlin, 9. März- (JTA.) Mitte November wurde bekanntlich die Synagoge in Lüneburg von fünf jungen Leuten in gemeinster Weise beschmutzt und mit Hakenkreuzen bemalt. Im Garten fand man eine nationalsozialistische Flagge. Am 8. März hatten sich die fünf Synagogenschänder vor dem Großen Schöffengericht zu Lüneburg wegen dieser Freveltaten zu verantworten. Das Gericht verurteilte einen Haupttäter zu sechs Monaten, einen zu fünf Monaten und einer Woche Gefängnis, zwei weitere Angeklagte wurden zu je zwei Monaten Gefängnis verurteilt, während der fünfte aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden mußte. Der Vertreter der Synagogengemeinde, Rechtsanwalt Strauß, hatte als Nebenkläger die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte beantragt. Ein weiterer Tempelschänder, der den Bürgersteig vor der Synagoge in zwölf Meter Breite mit Hakenkreuze beschmiert hatte, wurde — wie der „Vossischen Zeitung“ telegraphiert wird — ermittelt und verhaftet. Milde Strafen für reuige jugendliche Friedhofsschänder Berlin, 9. März. (JTA.) Vor dem Schöffengericht in Landau hatten sich — wie von dort telegraphiert wird — der 19jährige Schneidergeselle Willi Dörr und der 17jährige Landwirtssohn Emil Huck, beide aus Essingen in der Pfalz, wegen Schändungen und Zerstörungen auf dem israelitischen Friedhof in Essingen zu verantworten. Sie hatten 36 Grabsteine umgestürzt und zum Teil zerschlagen, eine Reihe anderer Grabmäler schwer beschädigt. Die beiden halbwüchsigen Burschen gaben weinend die Tat zu, bestritten aber, auf Anstiften eines Dritten gehandelt zu haben. Der Staatsanwalt, der die Tat als einen beispiellosen Roheitsakt bezeichnete, hielt es nicht für erwiesen, daß es sich um eine antisemitische Demonstration gehandelt habe. Das Gericht verurteilte Dörr als den Anstifter zu zehn und Huck zu sechs Wochen Gefängnis. „Vossische Zeitung“ bemerkt zu den Darlegungen des Staatsanwalts: Wenn auch bei den beiden Burschen antisemitische Motive nicht bewußt bei der Schändung des Friedhofs mitwirkten, so sind sie eben Opfer jener schamlosen antisemitischen Hetze geworden, die durch die Nationalsozialisten in die Landbevölkerung der Pfalz hineingetragen wird. Der Völkerbundsrat weist die Petitionen der palästinischen Araber in den Überseeländern zurück Genf, 6. März. (JTA.) Der Völkerbundsrat hat in seiner am 5. März 1928 abgehaltenen ersten Sitzung dieser Session den Bericht der Mandatskommission über deren 12. Session, die von Oktober bis November 1927 abgehalten worden ist, zur Kenntnis genommen, ln dieser Session hat die Mandatskommission u..a. drei Petitionen behandelt, die von Arabern in Honduras, Salvador und Mexiko, die in Palästina geboren sind und Anspruch auf die palästinische Staatsbürgerschaft erheben, eingereicht worden sind. Die aus Honduras stammende Petition enthielt 11, die aus Salvador rund 1000, die aus Mexiko, wo ein Verein palästinischer Araber besteht, 3000 Unterschriften. Die Palästina- Regierung hat am 25. Oktober 1927 diese Petitionen dahin beantwortet, daß ein Recht auf die palästinische Bürgerschaft nur diejenigen besitzen, die mit dem Lande eng verbunden sind. Die Petenten aber weilen seit mehr als zehn Jahren fern vom Geburtslande. Die Regierung wolle vermeiden, daß die britischen Konsulate im Auslande mit PACKARD verkörpert vornehmen Reichtum Generalvertreter: GEBR. BEISSBARTH / KOHLSTR. 2 beim Deutschen Museum

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