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Das jüdische Echo · 1928-03-09 · 10 (9.3.1928) · p. Seite 156

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
10 (9.3.1928)
Date
1928-03-09
Page
Seite 156 (sequence 8)
Language
German
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156 Das Jüdische Echo Nr. 10 Der „revidierte“ Numerus clausus Budapest, 1. März. (JTA.) Die Numerusclausus-Vorlage i'st im Abgeordnetenhaus auch in dritter Lesung augenommen und somit Gesetz geworden. Unter den Führern, wie in den breiten Kreisen der ungarischen Judenheit, ist man darüber sehr deprimiert, daß zahlreiche Abgeordnete der fortschrittlicheren Regierungsparteien, die von der jüdischen Wählerschaft unterstützt worden sind und von denen angenommen wurde, daß sie sich für die Abschaffung des Numerus clausus einsetzen werden, nunmehr für den Regierungsentwurf, der den Juden keine Verbesserung bringt, gestimmt haben. Die jetzt durchgeführte „Revision“ des Numerus clausus ist eine glatte Verhöhnung des Völkerbundes. Denn von der Abschaffung des Numerus clausus, zu der sic!h Bethlen verpflichtet hat, ist keine Rede. Es ist nur die Kompetenz für die Anwendung des Numerus clausus gewissermaßen verschoben. Um dies zu rechtfertigen, hat sich, wie noch erinnerlich, gleich bei Beginn der parlamentarischen Behandlung des Gesetzes die Regierung Studentenunruhen bestellt. So konnte sie darauf hinweisen, daß die Zeit für völlige Aufhebung des Numerus clausus noch nicht .gegeben sei. Die Schande dieses Gesetzes besteht weiter, und es ist traurig genug, daß sich die Welt durch die politischen Taschenspielerkünste täuschen läßt. Die Regierung Bethlen will jetzt eine Eisenbahnanleihe aufnehmen und wird sicher den revidierten Numerus clausus in ihre Kreditgrundlagen aufnehmen. Die Gewissenlosigkeit der Hüter der ungarischen Ordnung baut eben auf die Gewissenlosigkeit der Welt. Aus der jüdischen Welt Die Frankfurter israelitische Religionsgesellschaft, eine Körperschaft öffentlichen Rechtes Berlin, 5. März. (JTA.) Der Preußische Landtag verabschiedete in seiner Sitzung am Sonnabend, dem 3. März, in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf, der die israelitische Rdigionsgesellschaft in Frankfurt a. M. zur Körperschaft öffentlichen Rechtes macht. Die Verhandlungen über das Zustandekommen des Gesetzes zogen sich einige Jahre lang hin. Der Staatsrat verlangte die Abänderung des Artikel 1 der Verfassung, in der gesagt wird, die in Thora, Talmud und den rabbinischen Codices Schulchan Aruch enthaltenen Bestimmungen seien der Kehillath Jeschurum die höchste Autorität. Im Interesse des Ansehens der Staatsautorität verlangte der Staatsrat, daß vor dem Worte „Autorität“ das Wort „religiöse“ eingeschaltet werde. Das Preußische Staats minister ium ist dem Gutachten des Staatsrates nicht beigetreten mit der Begründung, daß durch die Einschaltung des Wortes „religiöse“ der Sinn des in Betracht kommenden Satzteils nicht verändert würde und daß zweitens die Religionsgesellschaft kaum zu der Abänderung bereit sein würde. Vor der Abstimmung hielt der völkische Abgeordnete Voß eine antisemitische Rede, in der er ausführte, die israelitische Religion sei keine Religion im Sinne von Kulturstaaten. Ein tausend Jahre alter jüdischer Friedhoi zerstört — Die 52. Friedhofsschändung seit 1923 Berlin, 29. Februar. (JTA.) Der jüdische Friedhof in Essingen bei Landau in der Pfalz wurde — wie von dort telegraphiert wird — vor zwei Tagen verwüstet. 42 Grabsteine wurden umgeworfen und teilweise zerstört. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eimgeleitet. Als Täter wurden Burschen im Alter von 17 bis 19 Jahren festgestellt. Der jüdische Friedhof in Essingen dient schon seit nahezu tausend Jahren den jüdischen Gemeinden von Speyer bis Landau als Grabstätte. Seit dem Jahre 1923 ist die Zerstörung des Friedhofs in Essingen in der Liste der Friedhofsschändungen in Deutschland die 52. Das Urteil im Nastättener Landfriedensbruch-Prozeß. — Das Mindeststrafmaß angesetzt Wiesbaden, 1. März. (JTA.) In dem Landfriedensbruch-Prozeß gegen die 18 Nationalsozialisten, die sich an den Sturm gegen die Versammlung zur Abwehr des Antisemitismus in Nastätten beteiligt haben, wurde heute das Urteil gesprochen. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen, weil die Beweisaufnahme nicht ausgereicht hat, die passive Teilnahme am Landfriedensbruch festzustellen. Elf Angeklagte wurden zur Mindeststrafe von je sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen den Angeklagten Gastwirt Hennig, der zugegeben hat, einen ihn angreifenden Nationalsozialisten verprügelt zu haben, wurde das Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt, weil der Strafantrag nicht in der gesetzlichen Frist gestellt worden war. Bei den Verurteilten soll nach Verbüßung von einem, zwei beziehungsweise drei Monaten Strafaufschub eintreten. In seinem Plädoyer führte der Staatsanwalt aus, ein guter Teil der moralischen Verantwortung treffe die Führer, die man strafrechtlich hier nicht belangen könne. Das Strafmaß wurde auf das mindeste angesetzt, weil die Angeklagten noch nicht wegen Gewalttätigkeiten vorbestraft sind und weil Übereinstimmung mit dem Staatsanwalt und der Verteidigung darüber herrschte, daß man nicht— durch hohe Strafen diese jungen Burschen zu Märtyrern in ihrer Partei machen solle, daß man vielmehr hoffe, mit maßvoller Bestrafung den Frieden in das politische Leben hineintragen zu können. Der letzte Prozeß gegen die Synagogenschänder — Ein jüdischer Zeuge im Gerichtssaal schwer mißhandelt Bukarest, 2. März. (JTA.) Vor dem Klausenburger Gericht begann gestern der Prozeß gegen die letzten Angeklagten aus der Zeit der antisemitischen Studentenexzesse. Die Antisemiten, Renault Audi die führenden Weltmarken Mototechnische Ges., K.-G. München / Odeonsplatz 12 Telephon 26397 und 20654

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