Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 10 (9.3.1928)
- Date
- 1928-03-09
- Page
- Seite 153 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10 Das Jüdische Echo 153 Um den Reichsverband Eine Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände jüdischer Gemeinden Deutschlands gebildet Nürnberg, 5. März. Die Vertreter der deutschen Landesverbände trafen heute hier zu einer Tagung zusammen, die den Vorarbeiten, zur Schaffung eines Reichsverbandes der deutschen Juden gewidmet war. Anwesend waren vom Preußischen Landesverband: Kammergerichtsrat Wolff, Rechtsanwalt Dr. Klee, Landesgerichtsdirektor Goldfeld (Breslau), Justizrat Blau (Frankfurt a. M.), Dr. Freund, Moritz A. Loeb, Professor Türk, Rabbiner Dr. Horawitz, Rechtsanwalt Katzenstein (Bielefeld); für den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund: Professor Sobernheim und Juistizrat Salomon (Berlin); für den Bayerischen Landesverband: Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, Justizrat Strauis (München), Justizrat Hommel (Schweinfurt), Lehrer Dingfelder, Rabbiner Dr. Freudenthal (Nürnberg), Rabbiner Dr. Stein (Schweinfurt), Rosenzweig (Nürnberg), Syndikus Dr. Flaschner (München); für Baden: Professor Dr. Stein (Karlsruhe), Rechtsanwalt Dr. Pfälzer (Weinheim), Rechtsanwalt Dr. Kaufmann (Heidelberg), Hartog (Mannheim), Rechtsanwalt Dr. Fritz Strauß (Karlsruhe); für Württemberg: Regierungsrat Dr. Nördlinger (Stuttgart); für Anhalt: Landgerichtsdirektor Alterthum (Dessau); für Hessen: Kommerzienrat Mayer (Mainz); für Hamburg: Rechtsanwalt Dr. David; für Meiningen: Rechtsanwalt Dr. Simon. Zu Vorsitzenden wurden die Herren Kammergerichtsrat Wolff und Professor Sobernheim alternierend bestimmt. Nach warmer Begrüßung von Herrn Rosenzweig (Nürnberg) erstattete Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, mit herzlichen Gedenkworten an den verstorbenen Justizrat Lilienthal beginnend, den Bericht mit dem Hinweis, daß Nürnberg, die Geburtsstätte des Bayerischen Landesverbandes, nunmehr hoffentlich auch die Geburtsstätte des Reichsverbandes werden würde. Unabhängig hiervon beantrage er, zunächst eine lose Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände d'es Deutschen Reiches zu begründen, die bjs zum Inkrafttreten einer Verfassung des Reichsverbandes unter Geschäftsleitung des Preußen-Verbandes die dringendsten gemeinschaftlichen Aufgaben der deutschen Juden gegenüber Reich und Öffentlichkeit erledigen solle. An der Diskussion beteiligten sich die Herren Türk, der besonders auf die Notwendigkeit der Behandlung von Wohlfahrtsfragen hinwies, Dr. Klee, der auf die Notwendigkeit der Unterstützung der Rabbinerseminare aufmerksam machte und die Arbeitsgemeinschaft als ein Provisorium bis zur Gründung des Reichsverbandes für wichtig hielt, Dr. Horowitz, der besonderen Nachdruck darauf legte, daß es natürlich völlig ausgeschlossen sein müsse, daß irgendeine religiöse Richtung präjudiziert werden könne, Justizrat Hommel, der betonte, daß die größeren Verbände, wenn auch nur mit einer Stimme, so doch mit mehreren Vertretern bei den Beratungen beteiligt sein müßten, und Dr. Freund, der ebenfalls den rein provisorischen Charakter der Arbeitsgemeinschaft gewahrt wissen wollte. Der Vorschlag Neumeyer wurde von den Verbänden einstimmig angenommen. Bei der Frage des Reichsverbandes beschränkte sich die Diskussion im wesentlichen auf zwei Punkte: Aufgaben und Rat. Bei den „Aufgaben“ entfesselte eine längere Debatte die Frage, in welchem Umfange der Reichsverband gegenüber den Juden des Auslandes und deren Organisationen tätig sein soll. Dr. Klee und Dr. Straus (München), wie Rechtsanwalt Katzenstein (Bielefeld) setzten sich warm für überterritoriale, insbesondere soziale Aufgaben des Reichsverbandes in Verbindung mit den ausländischen Verbänden ein. Annahme fand eine Resolution Blau, wonach der Reichsverband die Vertretung der deutschen Juden gegenüber den Juden des Auslandes und deren Organisationen auf dem Gebiete religiöser und sozialer Arbeit sein sollte, wobei festgelegt wurde, daß inbegriffen ist die Beteiligung an den religiösen und sozialen Aufgaben der Gesamtjudenheit sowie die Zusammenarbeit mit jüdischen Verbänden auch außerhalb Deutschlands. Die Debatte ergab, daß das Wort „religiös und sozial“ im allerweitesten Ausmaß verstanden werden soll. Im übrigen wurden die Aufgaben des Reichsverbandes in der Form der früheren Entwürfe festgelegt. Was die Frage des Rates anlangt, so verlangten die Herren Landgerichtsdirektor Alterthum (Dessau) und Rechtsanwalt David (Hamburg) unter lebhafter Zustimmung der Herren Straus, Pfälzer sowie der Herren Klee und Hommel, daß jedem Verbände eine Stimme gegeben werden müsse. Dr. Klee wandte sich grundsätzlich gegen das Prinzip, die einheitliche deutsche Judenheit nach Ländern zu trennen, verlangte aber, daß, wenn schon dieser grundsätzliche Fehler gemacht werde, Gerechtigkeit auch den Juden der kleineren Länder zu erweisen sei, schon um ihr Interesse an der Arbeit zu stärken und zu erhalten. Besonders scharf wandte sich hiergegen Professor Stein (Karlsruhe). Es wurde schließlich beschlossen, unter scharfem Protest von Direktor Alterthum (Dessau), daß jeder Landesverband von mindestens 3000 Seelen einen Vertreter im Rat haben solle, daß die kleinen Verbände sich zu Wahlkörpern zusammenzuschließen hätten, und zusammen mindestens drei Vertreter, evtl, nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes, zu wählen haben. Ein Antrag Dr. Klees, die Ratsmitglieder von der Reichstagung oder doch wenigstens zur Hälfte von der Reichstagung wählen zu lassen, fand nicht die genügende Unterstützung. Preußen wurde nach langer Debatte, nachdem ihm ursprünglich nur zwei Fünftel der Ratssitze zugebilligt werden sollten und ein Antrag Dr. Freund, jede Begrenzung zu streichen, abgelehnt war, zugebilligt, daß es ein Ratsmitglied weniger als die Hälfte der Ratssitze beanspruchen darf. 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