Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 6 (10.2.1928)
- Date
- 1928-02-10
- Page
- Seite 88 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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88 Das Jüdische Echo Nr. 6 beizuführen. Freilich verfolgt sie dabei ein vom Standpunkt der sozialen Höherentwicklung sehr anfechtbares Prinzip, nämlich den jüdischen Lebens-Standard auf den arabischen herabzudrükken, statt den arabischen langsam auf den jüdischen zu heben. Auch die Politik, die die Regierung in den Fragen der Erziehung des Gesundheitswesens und anderer öffentlicher Dienste verfolgt, weist darauf hin, daß sie den Bedürfnis- Standard der arabischen Bevölkerung auf diesen Gebieten als Richtschnur festlegt, ohne zu bedenken, daß auch innerhalb der arabischen Bevölkerung das Bedürfnis nach Erziehung, insbesondere nach einer in allen Teilen des Landes verbreiteten Elementarerziehung, und nach einer besseren ärztlichen Fürsorge stetig wächst. Die jüdische Siedlung in Palästina kann von einer veränderten Politik der Regierung auf diesen Gebieten nur Nutzen ziehen. Deswegen muß der Ausbau der Gesetzgebung über soziale Fürsorge auch weiterhin eine wichtige Forderung bilden. Nur durch eine Erhöhung des Lebensniveaus und der Lohnänsprüche des arabischen Arbeiters kann das wirtschaftliche Problem der jüdischen ungelernten Arbeit in Palästina gelöst werden. Sonst ist in anderen Ländern z. B. in Südafrika, das Nebeneinanderbestehen einer Arbeiterkaste mit höheren Lohnsätzen und höherem Lebens-Standard neben einer solchen mit niedrigerem Lebens-Standard und niedrigeren Löhnen nur dadurch möglich, daß die ersten nur qualifizierte Arbeiten unternehmen und alle ungelernte Arbeit der zweiten überlassen bleibt. Die Regierung könnte schon heute die soziale Entwicklung des arabischen Arbeiters durch Festsetzung eines Minimallohnes bei der Vergebung von Regierungs- und städtischen Arbeiten fördern. Die Festsetzung eines solchen Lohnes würde vielleicht das jetzige Lohnniveau des Arabers überschreiten, ohne das jüdische zu erreichen, aber bereits eine Festsetzung von etwa 12 Piastern würde erzieherisch auf den arabischen Ar- 'ertrauenssacfie ift die Wähl eines erftkldffigen und einwandfreien Hautpflegemittels^^^—^ dem täglichen Wafchwaffet zugefetzt evfrifcht, reinigt, klärt und befähigt die Haut aus eigener Kraß gef und und fchön zu fein. Heinrich Mack Nachf., Ulm a. D. £. 6tmont ^romenabeplatj 15 / ^Huguftenftrafte 1 Strumpfhaus bet guten Qualitäten beiter und auf den Unternehmer einwirken. Heute kommt es oft vor, daß die arabischen Unternehmer höhere Lohnsätze in ihre Kalkulation einstellen, als sie dem Arbeiter bezahlen. Auch dem könnte durch Festsetzung eines Minimallohnes vorgebeugt werden. Von größerer Bedeutung als es den ersten Anschein hatte, war auch das Gesetz über Erziehung, das die Regierung herausgegeben hat. Nach diesem Gesetze geht die Leitung der Elementarerziehung an die einzelnen Gemeinden über, während die Regierung sich nur eine Kontrolle über die Elementarerziehung behält und' in eigener Verwaltung nur die Mittelschulen und die höhere Bildung beläßt. Die Übertragung der Fürsorge der Erziehung an die Gemeinden ist prinzipiell zu begrüßen. Sie gibt den lokalen Selbstverwaltungskörperschaften ein weiteres Betätigungsfeld, und sie ermöglicht auch, den Schulbedürfnissen in der Weise entgegenzukommen, wie es die Eltern wünschen. Es ist Tatsache, daß nach dem großen Aufschwung, den das Regierungserziehungswesen unter Sir Herbert Samuel im Jahre 1922—23 genommen, wo in vielen Dörfern Elementarschulen begründet wurden, ein Stillstand eingetreten ist und daß die vorhandenen arabischen Regierungsschulen dem Schulbedürfnis der arabischen Bevölkerung nicht genügen. Anderseits ist auch die Beteiligung der Regierung an dem jüdischen Schulwerk viel zu gering und nach dem Maße dessen bestimmt, was die Regierung für die übrige Bevölkerung des Landes festgesetzt hat, obgleich dieses Maß auch für den arabischen Teil der Bevölkerung nicht genügend ist. Hierin drückt sich wiederum die Tendenz der Regierung auSj das soziale und kulturelle Niveau des Landes nach dem niedriger stehenden Bevölkerungsteil, statt nach dem höher stehenden oder nach einem angemessenen Durchschnitt zu bestimmen. Es ist selbstverständlich, daß sich die Regierung eine Kontrolle über das Schulwesen vorbehält. Das ist in jedem modernen zentraleuropäischen Staate der Fall. Anderseits sind die Finanzverhältnisse der Gemeinden nicht stark genug, um die Last des Schulwesens tragen zu können. Die Regie-, rung wird nicht nur bedeutende Zuschüsse leisten müssen, sondern die Gemeinden werden auch dazu übergehen müssen, die Steuerkraft des städtischen Bürgertums stärker zu erfassen und wenigstens Ansätze von Einkommen- und Gewerbesteuern einzuführen. So wird sich auch dieses neue Schulgesetz darin gut auswirken, daß es zu der staatsbürgerlichen Erziehung der Bewohner beitragen und sie lehren wird, die Verantwortung für die kulturellen und sozialen Aufgaben zu tragen und auch materiell nach ihren Kräften beizusteuern. Von hier aus müßte sich die in Palästina so dringend notwendige allgemeine Reform des Steuerwesens ergeben.