Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 3 (20.1.1928)
- Date
- 1928-01-20
- Page
- Seite 38 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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38 Das Jüdische Echo Nr. 3 seiath Haniwcharim), der Generalrat (Waad Leumi) und die lokalen Gemeindekomitees haben kein Recht, eine Jurisdiktion oder sonstigen Machteinfluß auf irgendeine Person auszuüben, die dem Generalrat den Wunsch mitgeteilt hat, nicht in die Gemeinde eingeschlossen zu sein. Diejenige Bestimmung in dem ursprünglichen Entwurf, die nur den Bestand einer einzigen Gemeinde in einer Stadt oder einem Dorf anerkennt, wurde auch in den endgültigen Entwurf aufgenommen. Dazu heißt es noch, daß eine mindestens 30 erwachsene Personen umfassende Gruppe innerhalb der Gemeinde Anspruch hat auf die Befriedigung ihrer religiösen und kulturellen Bedürfnisse gemäß ihren eigenen Grundsätzen; die lokale Gemeinde oder ihr Komitee müssen in allen kommunalen Angelegenheiten religiösen oder kulturellen Charakters die Bedürfnisse einer solchen Gruppe voll in Betracht ziehen und die Einkünfte der Gemeinde, die religiösen und kulturellen Zwecken gewidmet sind, zwischen der Gemeinde und der betreffenden Gruppe genau nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl auf teilen. Eine Kongregation, deren Mitglieder nicht der lokalen Gemeinde angehören, hat aas volle Recht, unabhängig vom lokalen Schächtkomitee ihre eigenen Schächtungen vorzunehmen, auch für eigenes Begräbnisritual unabhängig vom Begräbniskomitee zu beobachten, vorausgesetzt, daß die erwähnte Kongregation für das von ihren Schächtern geschächtete Fleisch die für die Schächtungen in der Gemeinde feststehenden Gebühren leisten. Feier in Jerusalem anläßlich des Inkrafttretens der jüdischen Gemeindeordnung Jerusalem, 9. Januar. (JTA.) Aus Anlaß des Inkrafttretens der jüdischen Gemeindeordnung veranstaltete die Jerusalemer jüdische Gemeinde am Sonntag, den 8. Januar, abends, eine Feier. Der Oberstaatsanwalt Herr Norman Bentwich hielt eine Ansprache im Namen der Regierung. Es sprachen dann noch der jüdische Vizebürgermeister von Jerusalem Herr Meyuchas, der Vorsitzende des Waad Leumi David Yellin, das Mitglied der Zionistischen Exekutive Kolonei Kisch, der Leiter des Jüdischen Nationalfonds M. M. Ussischkin, ferner Herr Landau im Namen des Misrachi und Joseph Sprinzak im Namen der jüdischen Arbeiterschaft. Wäscherei d. Münchener Hausfrau HÖCKER & BÄUERLE Landwehrstr. 57/59 T. 596858 Hygienisch modernster Betrieb am Platze. Bekannt für erste Qualität. Getrennte Behandlung. Jede Hausfrau kann sich persönlich von der schonendsten Behandlung der Wäsche überzeugen. Waschmittel: Reine Kernseifenflocken 90%ig. Haushaltwäsche —Vorhangspannerei — Stärkwäsche—Feinbügelei. Größte Lohnwäscherei Münchens Diese Neuerung bietet große Verbilligung. Verlangen Sie Prospekte. Unverbindliche Besichtigung. Abholung und Zustellung mittels Autos. Wieder Hrab flgency? Jerusalem, 15. Januar. (JTA.) In kurzem wird der siebente palästinisch-arabische Kongreß abgehalten werden. Es verlautet, daß dieser Kongreß eine von Grund aus neue arabische Politik einleiten wird. Es soll unter der großen Mehrheit der Araber die Bereitschaft bestehen, ein Verhältnis der loyalen Zusammenarbeit mit der Regierung zu schaffen unter der Voraussetzung, daß die Regierung das im Jahre 1923 von ihr gemachte und von den Arabern abgelehnte Angebot der Schaffung einer arabischen Agency nach dem Muster und den Grundsätzen der Jewish Agency jetzt erneuert. Der sechste arabische Kongreß wurde noch im Jahre 1922 abgehalten, die Einberufung des siebenten Kongresses mußte wegen der unaufhörlichen Meinungsverschiedenheiten unter den palästinischen Arabern und der Rivalität unter den einzelnen arabischen Gruppen, von denen mehrere die Autorität der von Muza Kasim Pascha geführten Palästinisch-Arabischen Exekutive bestritten, immer wieder verschoben werden. Eine Anzahl neuentstandener arabischer Parteien trat energisch gegen die von der arabischen Exekutive befolgte Politik einer Nichtzusammenarbeit mit der Regierung auf und forderte die Schaffung engerer Beziehungen zur Administration. Die Funktionen der Arab Agency Im Oktober 1923 hat der damalige Kolonienminister, der Herzog von Devonshire, in einer Depesche an den damaligen Oberkommissar für Palästina, Sir Herbert Samuel, den Arabern das Angebot gemacht, die Institution einer Arab Agency zu schaffen. In dieser Depesche erklärte sich die Regierung bereit, den Arabern die Bildung einer Agency zu überlassen, die die gleiche Position, wie sie die Jewish Agency gemäß Artikel 4 des Mandates einnimmt, haben solle; das heißt sie würde als eine staatliche Körperschaft anerkannt sein, deren Zweck es ist, mit der Administration in solchen ökonomischen, spezialen und anderen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten, die die Interessen der arabischen Bevölkerung betreffen; auch soll sie unter der Kontrolle der Administration an der Entwickelung des Landes teilnehmen. Mit Bezug auf die Einwanderung (Artikel 5 des Mandates) solle die Arab Agency darüber um Rat gefragt werden, welche Mittel zu ergreifen sind, um „die Rechte und die Position der anderen (nichtjüdischen) Teile der Bevölkerung nicht zu beeinträchtigen“. Bezüglich der öffentlichen Arbeiten solle die Arab Agency von der Administration um Rat angegangen werden, wie dies laut Artikel 11 des Mandates bezüglich der Jewish Agency zu geschehen hat, Sir Herbert Samuel wurde damals von der Regierung dahin instruiert, die ihm als wünschenswert erscheinenden Schritte zu unternehmen, um die Araber zur Annahme dieser Politik zu bewegen. Einer am 11. Oktober 1923 im Regierungsgebäude zusammengetretenen Versammlung arabischer Notabein machte Sir Herbert Samuel das Angebot der Arab Agency. Die Notabein hielten eine kurze Beratung ab, worauf der Präsident der „Palästinisch-Arabischen Exekutive“, Muza Kasim Pascha, im Namen der versammelten Notabein dem Oberkommissar erklärte, die Versammlung lehne es einmütig ab, eine Arab Agency zu bilden, da eine solche den Wünschen des arabischen Volkes nicht entspräche.