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Das jüdische Echo · 1928-01-20 · 3 (20.1.1928) · p. Seite 37

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
3 (20.1.1928)
Date
1928-01-20
Page
Seite 37 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 3 Das Jüdische Echo 37 Problems nicht ausgelöscht werden kann durch soziale und revolutionäre Entwicklungen. Diese spezifische Krankheit bedarf spezifischer Therapie. Die Annahme, daß durch allgemeine soziale Hygiene das besondere Judenleid aus der Welt geschafft werde, ist ein Irrtum, und wer sich ihm hingibt, erlebt ein schreckliches Erwachen, sei er im bürgerlichen Milieu Westeuropas oder im kommunistischen Sowjetrußland.“ Hus Rumänien Die Schänder des Friedhofs von Piatra Neamtze gefaßt? Bukarest, 12. Januar. (JTA.) Einige Zeitungen teilen mit, es sei der Polizei gelungen, 20 Personen zu verhaften, die mit der Verwüstung des jüdischen Friedhofs von Piatra Neamtze in Zusammenhang stehen. Unter den Verhafteten befinden sich einige Studenten, der größte Teil der Verdächtigen gehört nichtstudentischen Kreisen an. Da aber festgestellt wurde, daß an dem Abend, an welchem die Schändung des Friedhofs geschehen ist, ein Studentenball stattfand, so liegt die Vermutung nahe, daß der ganze Plan von Studenten ausging. Auf dem zerstörten Friedhof von Piatra Neamtze spielen sich täglich erschütternde Szenen ab. Die Judenschaft der Umgebung pilgert zu dem Friedhof und weint an den zerstörten Gräbern ihrer Toten. Der Rabbiner von Piatra Neamtze, Löbel, bat telegraphisch den Patriarchen Miron Christea um Schutz der religiösen Einrichtungen der Juden. Polizei bewacht den jüdischen Friedhof von Jassy Bukarest, 12. Januar. (JTA.) Im Hinblick auf die Zerstörung des jüdischen Friedhofs in Piatra Neamtze haben die Behörden in Jassy eine strenge Überwachung des dortigen Friedhofes angeordnet. Der ganze Friedhof ist von Gendarmenposten umstellt. Zwei Individuen, die in der Nacht über die Umzäunung zu steigen versuchten, wurden festgenommen. Neuerliche antisemitische Exzesse in Bukarest Bukarest, 12. Januar. (JTA.) An der Universität flammten gestern die antisemitischen Studentenunruhen vieder auf. An der medizinischen Fakultät wurden die jüdischen Studenten blutig geschlagen. Die Angelegenheit wurde den Universitätsbehörden zur Anzeige gebracht. Scharfe Maßnahmen des rumänischen Unterrichtsministers Bukarest, 13. Januar. (JTA.) Der Unterrichtsminister verständigte alle höheren Schulen, daß Listen jener Schüler, die an den Ausschreitungen in Großwardein teilgenommen haben, anzulegen seien; diese müssen disziplinarisch bestraft werden. Mehrere solche Studenten wurden vom Unterrichtsminister für immer vom Besuche der Universität ausgeschlossen. Die jüdische Gemeindeordnung in Palästina Jerusalem, 8. Januar. (JTA.) Die seit 1. Januar 1928 in Palästina zu Recht bestehende Regierungsverordnung über die Organisation der jüdischen Gemeinden in Palästina enthält im Vergleich zu dem vor längerer Zeit zuerst veröffentlichten Texte verschiedene wichtige Änderungen. Bei der Herstellung des endgültigen Textes wurden die Wünsche der sephardischen und einiger anderer orthodoxer Gruppen der jüdischen Bevölkerung bis zu einem gewissen Maße berücksichtigt. Der Waad Leumi, der jetzt als das oberste Organ der jüdischen Gemeinden Palästinas fungiert, wird in der Verordnung nicht wie früher „National Council“ (diese Bezeichnung wurde vom Waad Leumi auch für die neue Verordnung vorgeschlagen), sondern „General Council“ genannt. Die erste Anregung zur Schaffung eines legalen Statutes der jüdischen Gemeinden wurde im Oktober 1920 gemacht. Erst im August 1927 erschien ein Entwurf des Gemeindegesetzes, der mit einigen Abänderungen nunmehr Gesetz geworden ist. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf Folgendes: Das gegebene Verhältnis der sephardischen und aschkenasischen Mitglieder im Oberrabbinat und im Rabbinischen Rat erfährt keine Änderung; in jedem Orte, in dem sich eine sephardische Gemeinde befindet, muß diese im Rabbinischen Amt im Verhältnis zur Kopfzahl vertreten sein; das Schiedsgericht zur Beilegung von Differenzen zwischen Rabbinischen Rat und Generalrat (Waad Leumi) setzt sich aus einem von der Jewish Agency ernannten Präsidenten, zwei vom Generalrat nominierten Mitgliedern, von denen das eine ein Sepharde sein soll, und zwei vom Rabbinischen Rat namhaft gemachten Mitgliedern, von denen eines ebenfalls Sepharde sein soll, zusammen. In den gemeindlichen Schächt- und Begräbnis-Komitees sollen die Sepharden im Verhältnis zu ihrer Zahl vertreten sein. Der Rabbinische Rat, die Rabbinatsämter, die Landesversammlnug (As- L. KIELLEUTHNER Besichtigen Sie unverbindlich unsere erlesenen Neuheiten Hauptpr eisla ge: Mk. 180.- bis Mk. 250.- Kein Anzug über Mk. 280.- V_y

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