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Das jüdische Echo · 1928-01-13 · 2 (13.1.1928) · p. Seite 23

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
15 (1928)
Issue
2 (13.1.1928)
Date
1928-01-13
Page
Seite 23 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 2 Das Jüdische Echo 23 verständigt worden, daß Reuter infolge falscher Berichterstattung der rumänischen Presseagentur über die siebenbürgischen Studentenausschreitungen die Berichterstattung über Neurumänien an das ungarische Korrespondenzbüro übertragen habe. Die Agentur Orientradio soll zuerst gemeldet haben, daß bei den Ausschreitungen nur zwei Fensterscheiben zerschlagen worden seien. Reuter soll Orienradio gleichzeitig mitgeteilt haben, daß er, wenn die Agentur mit der unzuverlässigen Berichterstattung fortfahre, sich gezwungen sehen werde, auf ihre Dienste ganz zu verzichten. Antisemitismus in Litauen Falsche Pogrom-Gerüchte ... Kowno, 2. Januar. (JTA.) Bekanntlich wurden von Polen aus Gerüchte in die Welt gesetzt, daß in Litauen blutige Judenpogrome ausgebrochen seien und daß die Opfer in die Hunderte gehen. Bei diesen Gerüchten handelte es sich teils um ungeheure Übertreibungen, wie im Falle Janewe, wo zwar mutwillige Ausschreitungen von Militärpersonen vorgekommen, aber keine Toten zu verzeichnen waren, teils um freie Erfindungen, wie im Falle Ponewiesch, wo vielleicht die Freisprechung eines Offiziers, der im betrunkenen Zustande eine jüdische Frau zum Krüppel geschossen hat, den Anstoß zu den Pogrom-Gerüchten gegeben hatte. Die Kownoer Tageszeitung „Ydische Stirne“ beschäftigt sich in einem Leitartikel mit diesen böswillig erfundenen Gerüchten, die den Angehörigen litauischer Juden im Auslande Anlaß zu tiefer Besorgnis gegeben haben und schließt: „Verschiedene litauische Politiker haben uns gebeten, diesen falschen Gerüchten entgegenzutreten. Wir tun dies gerne. Man sollte aber in Litauen darauf sehen, jeder Möglichkeit zur Entstehung solcher Gerüchte den Boden zu entziehen. Man muß solche rechtliche und moralische Bedingungen schaffen, daß die Giftblumen verleumderischer Phantasie nicht gedeihen können; es würden sich dann Dementis erübrigen.“ Aber Entlassung jüdischer Beamter durch die Verwaltung... Kowno, 6. Januar. (JTA.) Der Magistrat der litauischen Hauptstadt Kowno hat gemäß einer ausdrücklichen Verordnung der litauischen Regierung sämtliche noch in ihren Diensten stehenden jüdischen Beamten und Angestellten aus ihren Diensten entlassen. Als offizieller Grund wird angegeben, daß die jüdischen Beamten die litauische Sprache nicht beherrschen. In Wirklichkeit zeichneten sich gerade die jüdischen Beamten der Kownoer Stadtverwaltung durch eine besonders gründliche Kenntnis des Litauischen aus; einer von ihnen, der bisherige Juriskonsul des Kownoer Magistrats, der 62jährige Advokat Zimkowski, ist ein hervorragender litauischer Volksredner. Die Instruktion der Regierung an den Magistrat steht im Zusammenhang mit der allgemein vor sich gehenden Säuberung des litauischen Beamtenkörpers von Juden. In jüdischen Kreisen ist die Stimmung eine sehr gedrückte. Im ganzen waren unter den 270 Beamten der Kownoer Stadtverwaltung 14 Juden. Dabei leisten die Juden Kownos 80 Prozent der Gesamtsteuern der Hauptstadt. Und unerhörter Seelenfang unter gerichtlicher Sanktion Kowno, 6. Januar. (JTA.) Die Judenschaft Litauens ist durch das folgende Vorkommnis in Erregung versetzt worden; Vor einigen Monaten hat eine jüdische Frau, die eine Reise antreten mußte, ihr kleines Kind einer christlichen Frau in bezahlte Pflege und Obhut gegeben. Die Christin ließ das Kind taufen. Als die Mutter nach der Rückkehr ihr Kind holen kam, weigerte sich die Christin, es ihr zu geben. Erst ein Gerichtsbeschluß bewirkte es, daß die wirkliche Mutter ihr Kind wieder zu sich nehmen durfte. Die Christin beruhigte sich nicht bei diesem Gerichtsbeschluß, sondern nahm die Intervention der Kirche in Anspruch. Die Geistlichkeit setzte eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch mit der Motivierung, daß das Kind katholisch getauft sei und also nicht mehr in jüdischen Händen bleiben dürfe. Das Gericht schloß sich dieser Argumentation an und entschied, daß das Kind seiner wirklichen Mutter genommen und der Christin zur Erziehung übergeben werde; dies, obwohl es ausdrücklich feststand, daß die jüdische Frau ihr Kind der Christin in vorübergehende bezahlte Pflege gegeben hatte. Die Polizei führte den Gerichtsbeschluß durch und nahm das Kind gewaltsam der Mutter fort. Die Kownoer Tageszeitung „Ydische Stirne“ nagelt die Tatsache fest, daß ein so unerhörter seelenfängerischer Gewaltakt um die Wende des Jahres 1927—28 in der Hauptstadt eines europäischen Landes unter Gerichtssanktion geschehen konnte. Die Zeitung fordert alle jüdischen Advokaten und Mandatare, sowie den litauischen Rabbinerverband auf, nicht zu ruhen, bis dem Rechte Genüge getan ist. Aus der jüdischen Welt Der jüdische Friedhof in Greifenhagen zerstört Berlin, 5. Januar. (JTA.) WTB. teilt aus Greifenhagen mit: Auf dem hiesigen jüdischen Friedhof wurden dieser Tage zahlreiche Grabsteine umgeworfen oder zerstört. Auch die Friedhofssynagoge wurde erheblich beschädigt. Die Juden und der Deutsch-Österreichische Alpenverein Der Ausschluß der jüdischen Mitglieder nichtig Die „Frankfurter Zeitung“ berichtet aus Berlin: „Vor der zweiten Zivilkammer des Landgerichts II wurde am 3. Januar eine Feststellungsklage verhandelt, die der Rechtsanwalt Dr. Hans Kaufmann gegen den Deutsch-Österreichischen Alpenverein, und zwar gegen den Vorsitzenden der Sektion Berlin, Kommerzienrat Dr. Hauptner, angestrengt hatte, wegen des Ausschlusses der jüdischen Mitglieder, dem der Kläger, Rechtsanwalt Dr. Kaufmann, sowie mehrere andere Mitglieder Tt.'TR.i 1CCIUS <$of6ürfcfm«>t: (Segr. 15Z4 ^.Gfxolung ^ef. 20519 ^&e\\b<zrxffiraße 14/15 "2? el/3 - 7® ar erc gürtffigert {Selegenfteifspreifen

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