Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- 1 (6.1.1928)
- Date
- 1928-01-06
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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6 Das Jüdische Echo Nr. I Herren Dr. Eduard Leszynski (Berlin), der holländische Konsul in Palästina H. J. Kann und Dr. Schlössinger angehören, hat nunmehr beschlossen, den Bau innerhalb eines Jahres fertigzustellen. Das Haus wird aus Eisenbeton hergestellt, weil das letzte Erdbeben in Palästina die Haltbarkeit dieses Materials bewiesen hat. Der Beschluß hat gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt besondere Bedeutung, da an dem Bau eine große Anzahl jüdischer Arbeiter Beschäftigung finden werden. Die Mandatsländer des Orients Von Dr. Fritz Loewenstein (Jerusalem) Wenn es in Locarno gelungen zu sein scheint, den europäischen Frieden endlich auf eine gesicherte Grundlage zu stellen, so muß leider gesagt werden, daß der Orient noch vor seinem Locarno steht. Der Gedanke des Mandats hat sich bisher nicht so bewährt, wie es seine Befürworter erwartet hatten. An sich bedeutet der Gedanke des Mandats einen unleugbaren Fortschritt in völkerrechtlicher Beziehung, er ist ein charakteristisches Erzeugnis jener unter dem Einfluß Wilsons am Schlüsse des Krieges herrschenden idealistischen Stimmung, die Eroberungen verwarf und die den europäischen Mächten nicht mehr, wie bisher, das Recht auf Kolonien gab, sondern an dessen Stelle eine neuartige Konstruktion setzte. Die europäischen Mächte sollten in den nicht völlig entwickelten Ländern gewissermaßen als Vormünder fungieren, die unter der Oberaufsicht des als Vormundschaftsgericht fungierenden Völkerbundes ihr Amt im alleinigen Interesse der eingeborenen Völker solange verwalten sollten, bis diese die politische Mündigkeit erlangt hätten, um von nun an ihre Angelegenheiten ohne Vormund führen zu können. Man unterschied zwischen zwei Arten von Mandaten, den afrikanischen, die in der Hauptsache auf die ehemaligen deutschen Kolonien angewendet wurden und die asiatischen, die sich auf Länder der Vorkriegstürkei bezogen. Der Unterschied beider Mandattypen liegt darin, daß die primitive Kulturstufe der afrikanischen Völker auf eine ziemlich lange Dauer des Mandats schließen läßt, während in den arabischen Ländern des vorderen Orients das Stadium der Reife weit schneller erreicht werden kann. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß man in Arabien und Palästina, in Syrien und Mesopotamien das Aufhören der türkischen Herrschaft begrüßt hat und daß man die Engländer und Franzosen — letztere in Syrien — durchaus als Befreier aufgenommen hat. Trotz der gemeinsamen Religion standen und stehen sich Türken und Araber innerlich fern, was aus ihrer verschiedenartigen Geschichte und Rassenangehörigkeit ohne weiteres einleuchtet. Und auch heute noch, trotz aller Enttäuschungen, die die arabischen Völker mit ihren Mandatsregierungen erlebt haben, werden sie ohne Zweifel eine £ ING. G. AIGNER’S PRIVATE KRAFTFAHRKURSE gegründet 1913 Gabelsbergerstr. 62 # Telephon 51 314 Straßenbahnhaltestelle: Kreuzung Augusten-Gabelsbergerstraße der Linien 2, 7, 17; — garantieren als alteingeführtes Unternehmen mit besten Referenzen für vollkommene Qualitäts-Ausbildung Rückkehr unter türkische Herrschaft entschieden ablehnen. Am wenigsten dürften die Verhältnisse im französischen Mandatsgebiet Syrien dem Ideal einer Mandatsregierung ähneln. Hingegen muß man es den Engländern lassen, daß sie in ihren Mandatsgebieten Erscheinungen dieser Art vollkommen zu verhindern gewußt haben und daß dabei ihre Herrschaft als eine militärische fast überhaupt nicht in Erscheinung tritt. England, seinen bewährten Prinzipien getreu, mit denen es sich schon manchen erbitterten Feind zum Freunde zu machen verstanden hat, überläßt auch in den Mandatsländern die innere Entwicklung soweit dem freien Willen der Landesbevölkerung, als es Englands Lebensinteressen irgendwie gestatten. So entsteht die merkwürdige Situation, daß zwischen Ägypten und Arabien einerseits, wo England ohne juristische Rechte nur als Verbündeter fungiert und Transjordanien und dem Irak anderseits, wo es Mandatsregierung ist, praktisch kein wesentlicher Unterschied besteht. Das hat die überraschende Entwicklung der Dinge in Arabien am deutlichsten dokumentiert. England hat die Haschimitendynastie (Hussein, später Ali in Hedschas, Abdallah in Transjordanien, Feisal im Irak) aus Dank für ihre Verdienste um England während des Weltkrieges in jeder Weise gefördert und unterstützt. Es hat ihnen auch anfangs sehr energisch gegen die Wahabiten beigestanden, jene merkwürdige kriegerische Sekte, die seit mehr als zweihundert Jahren in immer erneuten Vorstößen die Rückkehr zum wahren und ursprünglichen Islam zu erzwingen suchen. Als aber diese Bewegung immer mehr erstarkte, als die Haschimiten in Hedschas mehr und mehr zurückgedrängt wurden, da hat England den Standpunkt gewechselt, die Wahabiten zuerst als kriegführende Partei anerkannt und schließlich mit dem kriegei ischen und siegreichen Sultan Ibn Saud ein regelrechtes Bündnis abgeschlossen. Das palästinische Mandat unterscheidet sich in seiner Konstruktion grundsätzlich von den anderen Mandaten. Es hat ein doppeltes Gesicht. Auf der einen Seite hat England hier wie in den anderen Mandatsländern die Verpflichtung übernommen, bei der Entwicklung der eingeborenen Bevölkerung zu helfen, auf der anderen Seite besteht die Verpflichtung, der Förderung der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk, für Menschen also, die in das Land erst einwandern und erst einer Naturalisation bedürfen, um den eingeborenen Landeskindern gleich zu stehen. Die allgemein übliche Auffassung, als ob die englische Palästinapolitik einseitig die jüdischen Interessen berücksichtige und den arabischen in keiner Weise gerecht werde, ist völlig unrichtig. Als Beweis sei auf den abschließenden Bericht hingewiesen, den Herbert Samuel am Schlüsse seiner fünfjährigen Amtszeit erstattet hat und worin er betont, daß die Leistungen der Engländer zur Förderung des jüdischen Aufbauwerks sich im großen und ganzen auf Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung beschränkt hätten, während die betreffenden Mandats-Bestimmungen bisher nicht in Kraft getreten seien. Das bei dieser Gelegenheit den Juden gespendete Lob, daß die gesamte Aufbauarbeit ihr alleiniges Werk sei, kann gewiß die Mitarbeiter an diesem Werke mit Stolz erfüllen, ohne daß es aber über die Tatsache hinweg zu helfen vermag, daß wesentliche Mandatsbestimmungen auf dem Papier geblieben sind. Es handelt sich vor allem um zwei Beschwerdepunkte. Einerseits bestimmt