Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 44 (4.11.1927)
- Date
- 1927-11-04
- Page
- Seite 725 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9072829-9103079-9156854--08095-9080831- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr 44 Das Jüdische Echo 725 jura zur Macht gekommen war. Die Red.) Die Geschworenen dürfen nicht zugeben, fuhr Wilm fort, daß das Andenken Petljuras verleumdet und er moralisch zum zweiten Male getötet werde. Seit Monaten zirkulieren in den jüdischen Gemeinden Listen, um die Mittel für die Verteidigung Schwarzbarts und für eine jüdische Propaganda zusammenzubringen; Israel habe den Mörder Schwarzbart zum Verteidiger seiner Sache gewählt. Wilm versuchte, die Zeugen der Verteidigung zu verdächtigen und sagte, alle, die gegen Petljura ausgesagt hätten, seien Juden oder Russen. Das jüdische Volk, so schwer es geprüft sei, habe eine Art von Virtuosität auf dem Gebiete des Klagegeschreis entwickelt. Man müsse den Juden vorwerfen, daß sie allzuoft mit den Sowjets gemeinsame Sache gemacht hätten. Wilm verlas Teile aus irgendwelchen Dokumenten, die seine These belegen sollten und fragte zum Schluß, wie es kommt, daß Schwarzbart Petljura erst im Jahre 1926 in Paris getötet habe, wo er das früher anderswo tun konnte. Milder waren die Ausführungen des zweiten Vertreters der Witwe Petljuras, des Advokaten Campinchi, der nachzuweisen versuchte, daß Petljura kein Antisemit gewesen sei, in seinem Ministerium Juden gehabt hat, stets gegen die Pogrome protestiert und niemals einen Pogrombefehl unterzeichnet hat. In dem gleichen Sinne wie Campinchi sprach der Staatsanwalt, der der Ansicht Ausdruck gab, daß es nicht von wesentlicher Bedeutung sei, festzustellen, inwieweit Petljura für die Pogrome verantwortlich zu machen sei. Mord sei Mord. Tatsächlich sei Petljura kein Antisemit, eher ein Philosemit gewesen. Wie dem aber sei, Schwarzbart habe nicht das Recht gehabt, als Rächer aufzutreten. Habe er dies getan, dann müßte er auch die volle Verantwortung für seine Tat auf sich nehmen, dann müßte er nicht den Freispruch erbitten, sondern die schlimmste Verurteilung hinnehmen. In einer meisterhaften Verteidigungsrede erläuterte Advokat Torres die psychologischen und seelischen Hintergründe der Tat Schwarzbarts, erklärte, Schwarzbart habe keinerlei Mitwisser gehabt und sei ohne jede Verbindung mit irgendwelchen politischen Parteien gewesen. Er trat nicht allein als Rächer des vergossenen Blutes seiner Angehörigen und seiner Rasse auf, sondern er fühlte sich auch von der Pflicht gedrängt, denjenigen zu treffen, der auch weiterhin Haß gegen seine Brüder säte. Unter dem Rufe „Es lebe unser Väterchen Petljura!“ veranstalteten die Soldaten ihre grausamen Massakres. Alle französischen Parteien, von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken, haben die Pogrome verurteilt. Frankreich, das den vom Fanatismus der Völker gehetzten Juden Asylrecht gegeben habe, werde für diese Tat Verständnis aufbringen. Torres schloß mit den Worten: „Wenn ihr den Angeklagten nicht freisprecht, so werdet ihr den tieferen Sinn dieses Prozesses fälschen und ihr werdet auch die Gesinnung Frankreichs fälschen. Jetzt ist der Augenblick gekommen, wo sich die Stimme Frankreichs erheben soll. Sie wird nicht geschmälert aus dieser Verhandlung hervorgehen.“ Die Schlußworte von Torres wurden von den Zuhörern mit starkem Beifall aufgenommen, weswegen der Vorsitzende den Saal räumen ließ. Kurz vor sechs Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Vorher gab ihnen der Vorsitzende eine Rechtsbelehrung, wobei er betonte, daß das Strafausmaß von einer geringen Gefängnisstrafe bis zur Todesstrafe gehen könne. Nachdem die Geschworenen einige Zeit beraten hatten, erschien deren Vorsitzender im Saale und bat den Verteidiger Torres, ihnen einige Aufklärungen zu geben. Torres entsprach der Bitte. Nach einer halben Stunde weiterer Beratung erschien der Juryvorsitzende im Gerichtssaale und erklärte unter äußerster Spannung der Zuhörerschaft in feierlichem Ton, die Geschworenen hätten einstimmig, nach Wissen und Gewissen und nach ihrer seelischen Überzeugung, im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott, erkannt, daß Schwarzbart nicht schuldig sei. Die Menge im Gerichtssaal brach in Jubel aus, Rufe: „Es lebe Frankreich!“ wurden laut. Die Kundgebung dehnte sich auf die Couloirs und auf die Straße aus, wo eine unübersehbare Menschenmenge auf das Bekanntwerden des Urteilsspruchs wartete. Schwarzbart selbst blieb nach Verkündigung des Geschworenen-Spruchs und nach der Erklärung des Gerichtsvorsitzenden, daß er freigesprochen sei, äußerlich ruhig, seine Frau aber weinte. Die Freilassung erfolgte sofort nach dem Freispruch. im Mockhous Kurzwaren llandKfüiItt «til cmdt Renault Audi die führenden Weltmarken Mototechnische Ges., K.-G. München / Odeonsplatz 12 Telephon 26397 und 20654