Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 42 (21.10.1927)
- Date
- 1927-10-21
- Page
- Seite 692 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Jüdische Echo Nr. 42 692 nehmen sollte. Außerdem betonte er, daß der Vertreter der Anklagebehörde und der Verteidiger vor Gericht die gleichen Rechte hätten und sich in diesem Fälle lediglich durch das Alter, Können und Wissen unterschieden. Während dieser Auseinandersetzungen schwang Dr. Kahn mehrmals in erregter Weise ein Buch vor sich hin und her, worin der Amtsanwalt eine Bedrohung seiner Person erblickte. In der Beweisaufnahme konnten die Dr. Kahn zur Last gelegten beleidigenden Äußerungen nur zum Teil und ohne den notwendigen Zusammenhang wiedergegeben werden. Amtsanwalt Dr, Rudolph gab bei seiner Vernehmung zu, daß er mit der Bemerkung: „Sie reden ja nicht nur mit den Händen und Füßen, sondern auch mit dem ganzen Kopf!“ seine antisemitische Einstellung gegenüber dem Verteidiger habe bekunden wollen. Als eine Ungeheuerlichkeit geradezu vernahm man im Gerichtsaal die Behauptung des Amtsanwalts, daß der damalige Beklagte Lengefelder seiner Ansicht nach freigesprochen worden wäre, wenn sich dessen Verteidiger anders benommen hätte. (Dr. Rudolph behauptete damit nicht mehr und nicht weniger. als daß es bei dem Amtsgericht Windsheim möglich sei, daß ein Angeklagter auf Grund des Sachverhaltes freigesprochen werden müßte, aber wegen des Verhaltens seines Verteidigers verurteilt wird. Welch weittragender Vorwurf damit dem damaligen Richter Dr. Dünnebier, der Lengefelder verurteilte, von seiten des Amtsanwaltes gemacht wurde, mag jedermann selbst ermessen.) Der Vorsitzende mußte während der offensichtlich einseitigen Aussagen des Amtsanwalts mehrmals Veranlassung nehmen, diesen darauf aufmerksam zu machen, sich auf den Bericht von Tatsachen zu beschränken. An verschiedene Ausdrücke konnte sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Der Staatsanwalt war der Ansicht, daß Dr. Kahn die Absicht verfolgte, den Amtsanwalt lächerlich zu machen. Die Vorwürfe der Unsachlichkeit und Unerfahrenheit seien eine Beleidigung, ebenso die Ausdrücke wie Unsinn und jugendlicher Amtsanwalt. Unter Bezugnahme auf §§ 185 und 186 beantragte er wegen öffentlich verübter Beleidigung eine Geldstrafe von RM. 200.—■. Wahrung berechtigter Interessen billigte der Staatsanwalt dem Beklagten nicht zu. RA. Dr. Kahn beschränkte sich in seinem Schlußwort darauf, hinzuweisen, in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt zu haben. Das Urteil lautet wegen eines Vergehens der Beleidigung nach § 185 auf eine Geldstrafe von RM. 30.—. Dem Beleidigten wurde die Befugnis zugesprochen, das Urteil auf Kosten des Beklagten zu veröffentlichen. Das Gericht erblickte die Beleidigung einzig in dem Ausdruck „Unsinn“, den der Beklagte nachgewiesenermaßen gebrauchte. Der Amtsanwalt habe sich zwar, höflich gesagt, eine grobe Entgleisung zuschulden kommen lassen und Dr. Kahn als Mauscheljuden hinstellen wollen, doch hätte der Beklagte nicht sa- MODELLHAUS SOPHIE OELDENBERQER HAUS FÜR FEINSTE DAMENMODEN MÜNCHEN THEATINERSTRASSE 40 TELEPHON 27168 gen dürfen, daß der Amtsanwalt einen Unsinn rede. Er hätte nach Ansicht des Gerichts nur sagen dürfen, was der Amtsanwalt sage, sei falsch. Die übrigen Bemerkungen des Beklagten seien zum Teil nur eine Kritik und berechtigt gewesen.“ Wir haben diesem Bericht, der die wesentlichen Punkte bereits hervorhebt nichts hinzuzufügen; allerdings würde es uns interessieren, ob Herr Dr. Rudolph, der seine Eignung zum Amtsanwalt wohl durch antisemitische Pöbeleien im Gerichtssaale nachzuweisen glaubt, noch immer im Amte ist. Wie würde es bei einem solchen Amtsanwalt wohl erst einem jüdischen Angeklagten ergehen? Der Schwarzbart>Prozeß Paris, 18. Oktober. Heute mittag um 12.30 Uhr begann die erste Sitzung im Prozeß gegen Samuel Schwarzbart (fälschlich: anstatt Schalom), der bekanntlich am 5, Mai 1926 den Hetman der ukrainischen Armee und Veranstalterder fürchterlichen Judenpogrome Petljura erschossen hat. Die Verhandlung findet vor dem Schöffengericht des Departements Seine in dem von Truppen umzingelten Justizpalast unter großer Anteilnahme des gesamten Publikums, besonders aber der jüdischen Zeitungen aller Länder statt. Der Prozeß hat die politischen Leidenschaften der Franzosen insofern in besonderem Maße erregt, als versucht wurde, Schwarzbart als einen Agenten der Sowjets hinzustellen und als infolgedessen große Teile der Bevölkerung, die durch die letzte russenfeindliche Kampagne gegen den Botschafter Rakowski schon verletzt sind, ein scharfes Urteil fordern. Die Taktik des Verteidigers Tor res geht nun aber dahin, erstens durch ein umfangreiches Zeugenaufgebot zu zeigen, daß Petljura wirklich der für die Pogrome moralisch Schuldige ist und zweitens die Richtigkeit der Behauptung Schwarzbarts nachzuweisen, daß er ganz auf eigene Faust gehandelt habe. Vorsitzender ist Herr Flory. Der Saal ist überfüllt, jedoch die weiblichen Zuhörer selten. Der Sicherheitsdienst ist stark und unauffällig verteilt. Da die Verhandlungen auf ungefähr vierzehn Tage berechnet werden, werden einige Ersatzleute für die Geschworenen ausgewählt. Schwarzbart, der am Aufschlag seines grauen Rockes das Kriegskreuz trägt, ist ein kleiner, kräftig gebauter Mann mit ausdrucksvollem und energischem Gesicht, reichlichem braunen, nach hinten gestrichenem Haar, kurz gestutzten Schnurrbart und lebhaften, intelligenten Augen. Er antwortet auf die Fragen mit klarer Stimme und in einem guten, jedoch mit starkem Akzent ausgesprochenen Französisch. Trotzdem hat die Anklage auf der Bestellung ukrainischer Dolmetscher bestanden. Der Vorsitzende empfiehlt dem Publikum die größte Ruhe und verspricht, bei der geringsten Störung oder Kundgebung den Saal räumen zu lassen. Auf der Bank der Nebenkläger sitzt, in Schwarz gekleidet, Frau Petljura und der Bruder des Getöteten. Die Anklageschrift, die 25 engbeschriebene Folioseiten lang ist, kommt zur Verlesung. Es folgt der Zeugenaufruf,' der außerordentlich schwierig ist nud einige Unruhe verursacht. Die Verteidigung hat weitaus mehr Zeugen geladen als die Anklage, nämlich 180. Ein Teil von ihnen ist nicht anwesend und wird überhaupt nicht oder erst im späteren Verlauf der Verhandlung erscheinen. Gräfin Noailles, Maxim Gorki, Professor Einstein, Tristan Bernard, Victor Margueritte, fehlen beim Aufruf.