Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 42 (21.10.1927)
- Date
- 1927-10-21
- Page
- Seite 690 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9072829-9103079-9156853--08075-9080811- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
690 Das Jüdische Echo Nr. 42 wird jede freie Bewegung von Schikanen und oft sogar von Tätlichkeiten begleitet. Und wird solch ein junger Mensch, der nichts anderes tat, als für seine freie Überzeugung und für seine freie Entscheidung zum Judentum einzustehen, aus dem Kerker entlassen, dann wird er nach Kirgisien, Sibirien oder dem Ural verbannt, in die schlimmsten Gegenden, wo zur Zeit des Zarenregiments nur Schwerverbrecher hausten, in Ortschaften, die aus drei bis fünf Häusern bestehen und Tausende von Kilometern von einer Bahnstation entfernt liegen, wohin die Post drei- bis viermal im Jahre gelangt. Es ist den Verbannten streng verboten, über die Grenze des Dorfes hinauszugehen. Jedes Vergehen gegen diese Vorschrift wird als Fluchtversuch bezeichnet und mit Kerker bestraft. Jeden zweiten Monat wird der Ort gewechselt, um einer „Verwurzelung vorzubeugen. Bekommt dann einer dieser Unglücklichen Verbannten die Erlaubnis zur Einreise nach Palästina —■ mit dem Verbot, jemals wieder nach Rußland zu kommen! — so kostet der Paß 22—23 Pfund Sterling und mit den Reiseausgaben muß ein Verbannter insgesamt etwa 45 Pfund Sterling aufbringen. Kaum einer kann das. Und wer es nicht kann, bleibt verbannt, die Einreiseerlaubnis verfällt nach kurzer Frist... Solche Zustände zeigt ein flüchtiger Blick auf die Lage der russischen Juden und besonders der Zionisten. Vor dem Krieg stellte Rußland die Zionistische Kerntruppe — heute sind russische Zionisten verurteilt, in menschenunwürdigen Umständen zu darben an Körper und Seele. Wir sollen nicht nur offene Ohren dafür haben, welche frischen Gesänge von den Äckern der Krim, von den im Verhältnis doch ganz wenigen russischen Juden, die dort arbeiten, herüberklingen — wir sollten auch die dumpfen Seufzer der nach Freiheit sich Sehnenden vernehmen und alle aufstehen wie ein Mann gegen das bittere Unrecht, das Menschen geschieht, die um eines hohen Ideals willen Unnennbares erdulden. Zeit wird’s, bei Gott! daß wir auf wachen und alle, alle wecken — daß wir das große Unrecht beachten, das hier geschieht. Unsere besten Brüder gilt’s zu retten. Die Krimkolonisation bedeutet nur einen Schleier vor dem von Judenhaß verzerrten Antlitz Rußlands. Seien wir auf der Hut! Erich Deutsch. Die Wäscherei der Münchener Hausfrau ist ein mit allen neuzeitlichen Mitteln auf das hygienischste eingerichteter Betrieb.Strenggetrennte Behandlung jedes 'Wasche«Postens. Größte Mietwäscherei Münchens Wir laden die Hausfrauen ein, d. bill., schonendste und dabei müheloseste Verfahren zum Reinigen der Wäsche praktisch kennenzulernen. Jede Hausfrau ist begeistert von der schönen Einrichtung Viele Anerkennungsschreiben. Trockenanlage und Bügelmaschinen stehen zur Verfügung. Wir bitten um unverbindliche Besichtigung unserer Anlagen. Auto zum Abholen und Zubrin gen. Wäscherei d. Münchener Hausfrau HOCKER & BKUERLE Landwehrstr.57/59, T 596858 Verleumdungsf reih eit? München, 15. Oktober. Gestern fand vor dem Strafgericht in der Au ein Beleidigungsprozeß gegen den Schriftsteller des „Völkischen Beobachter“ Josef Stolzing-Czerny statt, den 24 Juden des Bezirks Nassau angestrengt hatten, da der „Völkische Beobachter“ in einem Bericht über den im November vorigen Jahres in Bad Nassau abgehaltenen „Deutschen Tag“ u. a.. behauptet hatte, die Nassauer Juden hätten, nachdem sie bei den deutschen Behörden abgewiesen worden seien, ein Verbot des „Deutschen Tags“ bei den französischen Besatzungbehörden zu erreichen versucht. „Den .Deutschen Tag‘ in Nassau, so hieß es da, hat die Bürgermeisterei, das Bezirksamt und selbst die französische Besatzungsbehörde gestatet. Allein die Juden des ganzen Bezirkes wurden rebellisch und verlangten das Verbot. Sie liefen zur Bürgermeisterei — und wurden abgewiesen. Sie bestürmten das Bezirksamt — und erreichten nichts. Sie wandten sich telegraphisch nach Berlin — und erlitten selbst dort eine Abfuhr. Da versuchten sie ein echt jüdisches Mittel. Durch Verleumdung bei der französischen Besatzungsbehörde glaubten sie endlich, diese zum Einschreiten zu veranlassen und dadurch ein Verbot des .Deutschen Tages4 zu erreichen. Aber auch das gelang nicht. Somit lieferten auch am Nassauer Tag die Juden den Beweis, daß sie allein die wahren Todfeinde des deutschen Volkes sind, und daß sie die französische Besatzungsbehörde lediglich als ein Werkzeug betrachten, mit deren Hilfe sie die Befreiung Deutschlands aus den Klauen seiner Verderber zu verhindern suchen.“ Daß diese Sätze eine Beleidigung sämtlicher Nassauer Juden enthalten, ist klar. Herr Amtsgerichtsdirektor Frank, der Vorsitzende, scheint dies allerdings nicht zu empfinden, denn er hat schon einmal im Beschlußwege die Klage der 24 Nassauer Juden abgewiesen, mit der Begründung, sie könnten nicht nachweisen, daß gerade sie beleidigt seien und hätten infolgedessen kein Recht zur Klage. Das Landgericht schloß sich aber dieser Meinung nicht an und erklärte, daß die Kläger tatsächlich betroffen seien, worauf das Amtsgericht das Verfahren eröffnen mußte. Die Beweisaufnahme schleppte sich noch einige Zeit hin, schließlich aber hatte sich doch Herr Stolzing-Czerny für seine Auslassungen vor Gericht zu verantworten. Dieser Herr, der zwar nur Czerny heißt, aber anscheinend das Gefühl hat, dieser Name passe nicht recht für einen kompletten Deutsch-Völkischen und sich also hinter dem stolzen „Stolzin,g“ versteckt (wirft er nicht sonst gerade den Juden vor, daß sie sich hinter allerhand Masken unkenntlich zu machen suchen?), dieser Herr also, dem es vorher gar nichts ausmachte, alle Juden zu Todfeinden des deutschen Volkes zu stempeln, erklärte in edler Wahrhaftigkeit, daß nach seiner Ansicht der Artikel keine Stelle enthalte, die den Klägern Veranlassung zu einer Beleidigungsklage geben könne. Es sei selbstverständlich, daß nicht alle Juden des Bezirks gemeint seien. Im Verlauf der Verhandlungen verlas der Vorsitzende die Aussagen einer Reihe von Zeugen, die von den Amtsgerichten Bad Ems, Diez, Nassau, Opladen, Köln und Nürnberg vernommen worden waren, darunter die eines Hotelbesitzers Ilk in Nassau, zu dem ein französischer