Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 42 (21.10.1927)
- Date
- 1927-10-21
- Page
- Seite 688 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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688 Das Jüdische Echo Nr. 42 heißt es in einem Artikel von Dr. h.. c. Ernst Krieck über das Reichsschulgesetz u. a.: „Das deutsche Kulturgut, wie es auch die Lehrpläne der Volksschulen füllt, den Religionsunterricht ausgenommen, ist seiner Art und seiner Herkunft nach rational umd weltlich und hat mit Konfession und Kirche schlechterdings nichts zu schaffen. Rechnen, Geometrie, Erdkunde, Deutschkunde, Geschichtslehre, Naturlehre sind nicht christlicher oder konfessioneller Art, sondern Ergebnis rein rationaler Ausgestaltung der Erfahrung... Das deutsche Kulturgut beruht nicht wesentlich auf den Religionslehren des Christentums. Selbst die katholische Normallehre des zum Heiligen und Kirchenlehrer erhobenen Thomas von Aquino ist zur Hälfte auf Aristoteles und andere Denker der Antike begründet. Das deutsche Bildungssystem der Gegenwart ist hervorgegangen aus der Wiedergeburt des griechischen Rationalismus und hat zum Hauptinhalt rein erfahrungsmäßige und rationale Erkenntnis, wozu auch das im engeren Sinne nationale, aus deutscher Entwicklung und Schöpfung stammende Kulturgut gehört.“ Wir wollen diese Worte als wertvolle Unterstützung unserer rein rechtlichen Kritik registrieren. Will man wirklich den Charakter der Simultanschule im Gegensatz zur Weimarer Verfassung so festlegen, wie es der Gesetzentwurf beabsichtigt, dann werden auch die Auswirkungen in der Lehre r f r a g e nicht ausbleiben. „Bei der Anstellung der Lehrer ist die Gliederung der Schüler nach Bekenntnis und Weltanschauung tunlichst zu berücksichtigen“. heißt es in § 3, Absatz 4 des Entwurfs. Die Praxis wird nur zu schnell dazu führen, Juden, Dissidenten und sonstige Nichtchristen von der Anstellung in der Simultanschule auszuschließen. Weit gefährlicher für die Angehörigen der religiösen Minderheiten ist jedoch eine andere Bestimmung in § 13: „Bei der Besetzung der Stellen der unmittelbaren, fachmännisch vorgebildeten Schulaufsichtsbeamten ist auf die Art der ihnen unterstellten Schulen Rücksicht zu nehmen.“ Der Entwurf versucht hier bei der Auswahl der Schulaufsichtsbeamten (Schulräte) das konfessionelle Moment einzuschmuggeln. Daß das mit der einschlägigen Vorschrift der Reichsverfassung nicht vereinbar ist, ist offensichtlich. Nach Artikel 144 der Verfassung ist die Schulaufsicht durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebildete Beamte auszuüben. Eine Beschränkung nach konfessionellem Gesichtspunkte ist also nicht vorgesehen, würde auch dem Geiste der Verfassung nicht entsprechen. Aber damit noch nicht genug. Die von dem Keudellschen Entwurf geplante Regelung führt sogar dazu, Nichtchristen, also auch die Juden, von der Bekleidung des Amtes eines Schulrats völlig auszuschalten. Die amtliche Begründung erläutert die oben skizzierte Gesetzesbestimmung nämlich folgendermaßen: „In einem Schulaufsichtsbezirk, in dem die überwiegende Mehrzahl der Schulen evangelische Bekenntnisschulen sind, soll auch der Schulrat diesem Bekenntnis angehören.“ Es gibt in Preußen keinen Schulaufsichtsbezirk (meist mit einem Landkreise sich deckend), in dem etwa eine Mehrzahl jüdischer oder weltlicher Schulen vorhanden ist. Bei dem Amte des Schulrats beginnt man mit der Ausschließung der Juden und Dissidenten, andere Ämter will man womöglich folgen lassen. Dabei ist nach Artikel 136 der Reichsverfassung „die Zulassung zu öffentlichen Ämtern unabhängig von dem religiösen Bekenntnis“. Wenn wir als Juden also aus dem oben angegebenen Grunde ein Reichsschulgesetz an sich begrüßen, so müssen wir doch unsere Zustimmung zu dem jetzigen Entwurf im Hinblick auf die christlichen Simultanschulen und die Frage der Lehreranstellung und Schulratsberufung einschränken. Es ist betrüblich, daß die jüdische Lehrerschaft nicht korporativ gegen die geplante Regelung dieser drei Punkte protestiert hat. Handelt es sich doch dabei um eine jüdische Angelegenheit, die nichts mit allgemein-politischen Fragen, wie etwa der der konfessionellen Schule oder der geistlichen Schulaufsicht zu tun hat, in denen jeder jüdische Lehrer nach seiner politischen Einstellung denken mag, was er will, und deren Erörterung im Rahmen eines jüdischen Lehrerverbandes allerdings nicht zu einer einhelligen Ansicht führen kann. Der ständige Ausschuß des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden hat sich unlängst in längerer Aussprache mit dem Reichsschulgesetz beschäftigt, ohne daß Einzelheiten über das Ergebnis der Aussprache bekanntgeworden sind:, (Auch über die Stellungnahme des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden war bisher nichts zu erfahren. D. Red.) Wir wollen hoffen, daß wenigstens von dieser Seite die Interessen der jüdischen Kinder und der jüdischen Lehrer gegenüber den maßgebenden Stellen wahrgenommen werden. Rußland und der Zionismus Der XV. Zionistenkongreß hat sich in einer seiner Sitzungen mit der Frage des Zionismus in Rußland beschäftigt und in vier Resolutionen seine Stellung zu dieser Frage eindeutig geklärt. In den ersten beiden Beschlüssen begrüßt der Kongreß die teils dem Terror ausgesetzten, teils im Kerker schmachtenden russischen Zionisten. In der dritten Resolution erhebt der Kongreß Protest „gegen die unmenschlichen Verfolgungen der Sowjet-Regierung, deren Ziel die Zerstörung unserer nationalen Bewegung ist“. In der letzten Resolution ersucht „der Zionistenkongreß die Regierung der S. S. S. R. die verhafteten Zionisten zu befreien und den Verfolgungen des Zionismus in Rußland ein Ende zu machen. Der Kongreß ist von der Überzeugung erfüllt, daß die Juden der ganzen Welt sich unserem Protest anschließen und die Befreiung der verhafteten Zionisten fordern werden.“ Wieder also kommt aus Rußland ein Notruf, wieder einmal wie früher unter der Knute der Zaren sind die Juden Freiwild für Kerker und Sibirien! Erschreckend und mittelalterlich mutet es uns an, wenn wir das Memorandum lesen, das die Hitachduth (Zionistische Arbeiter-Partei) in Rußland dem Kongreß unterbreitete. ^eueCfc^el^-^tobelte <5^ofkürfdmer {Segr. 15T4 ^fL&ftoIung @e[. 205t9 "^efiSerr^ffraße 14/15 in reictrffer ^.usroaht