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Das jüdische Echo · 1927-10-07 · 40 (7.10.1927) · p. Seite 657

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
40 (7.10.1927)
Date
1927-10-07
Page
Seite 657 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 40 Das Jüdische Echo 657 „Die Studentenschaft wird vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung staatlich anerkannt und verfassungsmäßiges Glied der Hochschule, wenn die nach Maßgabe der folgenden Verordnung mitgliedberechtigten Studenten einer Hochschule in einer gleichen und geheimen Abstimmung, die unter Leitung des Rektors zu erfolgen hat, beschlossen haben, eine .Studentenschaft4 zu bilden. Die erste Wahl muß bis zum 15. Dezember 1927 erfolgt sein. Die Studentenschaft besteht aus den auf der Hochschule eingeschriebenen reichs- und auslandsdeutschen Studenten. Ausländsdeutsche Studenten sind alle außerhalb des Reichsgebietes beheimateten Studenten, deren Zugehörigkeit zur deutschen Kulturgemeinschaft durch Sprache, Bildung und Bekenntnis zu dieser Gemeinschaft erweisbar i s t. Österreichische Staatsbürger gelten als Ausländsdeutsche, wenn sie sich nicht zu einem fremden Volkstum bekennen. Die Entscheidung darüber, ob ein Student als Ausiandsdeutscher anzusehen ist, trifft der Vorstand der Studentenschaft. Gegen diese Entscheidung ist Einspruch bei dem Rektor zulässig. Die Studentenschaft kann sich mit Organisationen, die an anderen deutschen Hochschulen bestehen, vereinigen, sofern diese Organisationen alle Reichs- und Ausländsdeutschen Studenten umfassen und sofern die Satzungen solcher Gesamtvereinigungen nicht in Widerspruch mit der preußischen Verordnung über die Bildung von Studentenschaften stehe n.“ Zwar hat der Staatsrat dieser Verordnung noch seine Billigung zu geben, aber man darf doch hoffen, daß mit ihrem Erlaß zunächst an den preußischen Hochschulen, vielleicht aber auch an den meisten anderen deutschen Universitäten ein Skandal ein Ende findet, der freilich in seiner ganzen Größe erst durch den jüngst veröffentlichten Bericht eines Fünferausschusses der preußischen Studentenschaft bekannt geworden ist. Dieser Ausschuß war im Verlauf des Verfassungsstreites von der preußischen Studentenschaft eingesetzt worden, mit der besonderen Aufgabe, die Verhältnisse an den österreichischen Hochschulen zu studieren und darüber zu berichten. Der wesentlichste Inhalt des von ihm erstatteten Berichtes ist nach Meldungen der JTA: „Der Ausschuß hat die amtlichen Statistiken selbst nachgeprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß die bisher von der .Deutschen Studentenschaft4 veröffentlichten Zahlen teils falsch, teils entstellt sind. Zunächst referiert er über die Zusammensetzung der dortigen sogenannten .Deutschen Studentenschaften4. Sie bestehen einzig und allein aus den .arischen4 Hörern österreichischer Staatsangehörigkeit und den .arischen4 Reichsausländern, obwohl bekanntlich ein erheblicher Teil der Finanzierung dieser .Studentenschaften4 durch Zwangsbeiträge aller deutschen Studierenden im Reich aufgebracht wird. Hörer, die nicht jüdischer Religion, aber jüdischer Abstammung sind, können nicht Mitglieder werden; aber auch wenn sonst ,ein Verdacht gegen die rein arische Abstammung eines Hörers4 (wörtlich zitiert!) besteht, so hat dieser einer Kommission der Deutschen Studentenschaft gegenüber .seine Abstammung bis ins dritte Glied nachzuweisen4; wenn jüdische Vorfahren auch in früheren Geschlechtern ihm nachgewiesen werden, kann er gleichfalls nicht Mitglied werden. Weiterhin stellt der Ausschuß eindeutig fest, daß keine dieser .Studentenschaften4 staatlich anerkannt ist und nur einzelne auf Grund eines Rektoratserlasses gebildet sind. Schließlich bringen die Zahlen, die der Bericht veröffentlicht, den ganzen Unfug zutage, den die .Deutsche Studentenschaft4 bisher in ihrer Argumentation getrieben hat. Von der Universität und der Hochschule für Welthandel in Wien wurde bisher am lautesten die .Verjudung4 verkündet, von fünfzig bis sechzig Prozent wurde gesprochen; der Ausschuß stellt dreiundzwanzig Prozent an der Universität, zweiundzwanzig Prozent an der Hochschule für Welthandel fest. Aber hier sind alle ausländischen Juden noch einbegriffen. Damit ist bisher die größte Verdrehung getrieben worden, denn niemals ist von irgendeiner Seite die Aufnahme von solchen Ausländern in die deutsche Studentenschaft verlangt worden. Der Ausschuß stellt fest: es ist immer nur die Aufnahme der Juden deutscher und deutsch-österreichischer Staatsanhörigkeit und der anderen Juden verlangt worden, die sich zum deutschen Volkstum bekennen. Und hier werden folgende Zahlen festgestellt: der Prozentsatz der jüdischen Inländer zur Gesamtinländerzahl ist an der Universität Wien 17,5 Prozent, an der Hochschule für Welthandel 11,8 Prozent, an der Technischen Hochschule L. KIELLEUTHNER' Besichtigen Sie unverbindlich unsere erlesenen Neuheiten Hauptpreislage: Mk. 180.-bis Mk. 250.- Kein Anzug über Mk. 280..- V

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